Im Zulassungsbescheid, den Sie per Post zugestellt bekommen, finden Sie wichtige Informationen über den Semesterbeitrag und die Unterlagen, die Sie zur Immatrikulation benötigen. Die Immatrikulation kann schriftlich oder persönlich erfolgen und zwar während des Zeitraums, der im Zulassungsbescheid angegeben ist. Wird diese Frist überschritten, verliert der Zulassungsbescheid seine Gültigkeit.
Bitte bringen Sie die Unterlagen mit, die auf dem Zulassungsbescheid aufgeführt sind. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen erhalten Sie Immatrikulationsbescheinigungen und die Goethe-Card.
Zur Einschreibung müssen Sie einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen. Diesen Nachweis erhalten Sie entweder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind) oder Ihrer Krankenversicherung im Heimatland.
EU-Bürger legen entweder eine Europäische Versicherungskarte oder eine Versicherungsbescheinigung E 111 (Bescheinigung über den Leistungsanspruch während eines Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedsstaat) vor.
Pro Semester sind ca. 370 € als Semesterbeitrag zu zahlen, die unter anderem das Semesterticket für ganz Hessen beinhalten. In Deutschland gibt es derzeit keine Studiengebühren an staatlichen Universitäten. Ausnahmen sind bestimmte weiterbildende Studiengänge oder das Überschreiten der Studiendauer um eine bestimmte Anzahl von Semestern (letztere Regel gilt jedoch nicht in Hessen).
Beachten Sie bitte, dass Sie sich jedes Semester rückmelden müssen. Informationen über die Höhe der Beträge und Fristen der Rückmeldung finden Sie auf den Seiten der Goethe-Universität Frankfurt.