Immatrikulation

Im Zulassungsbescheid, den Sie per Post zugestellt bekommen, finden Sie wichtige Informationen über den Semesterbeitrag und die Unterlagen, die Sie zur Immatrikulation benötigen. Die Immatrikulation kann schriftlich oder persönlich erfolgen und zwar während des Zeitraums, der im Zulassungsbescheid angegeben ist. Wird diese Frist überschritten, verliert der Zulassungsbescheid seine Gültigkeit.

Haben Sie die Zulassung erhalten, können Sie bereits Anfangen sich über Ihren Studiengang und dessen Anforderungen zu Informieren und ihr erstes Semester planen. Mehr Hinweise dazu finden Sie hier.

Was muss ich zur Immatrikulation mitbringen bzw. mitsenden?

Bitte bringen Sie die Unterlagen mit, die auf dem Zulassungsbescheid aufgeführt sind. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen erhalten Sie Immatrikulationsbescheinigungen und die Goethe-Card.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an den Bereich "Studium Lehre Internationales" der Goethe-Universität wenden.


Zusätzlich für die Studiengänge American Studies, English Studies und Englisch mit Lehramtsabschluss:
  1. Nachweis über Ihre Englischkenntnisse oder Nachweis über Ihre bestandene Sprachprüfung durch das Institut für England- und Amerikastudien
Zusätzlich für die Studiengänge Sportwissenschaften (Bachelor) und Lehramt Sport (L1 L2 L3 L5):
  1. Vorlage des Deutschen Sportabzeichens (Abzeichen mit Ordenscharakter) oder alternativ die Eignungsprüfung für einen Sportwissenschaftlichen Studiengang einer anderen deutschen Universität (nicht älter als 1 Jahr!).
  2. Sportärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie sporttauglich sind. Am Tag der Einschreibung darf die Bescheinigung nicht älter als sechs Monate sein. Für die sportärztliche Bescheinigung muss das dafür vorgesehene Formular verwendet werden. Dieses können Sie von der Internetseite des Instituts für Sportwissenschaften herunter laden.
Bitte beachten Sie die weiteren Sonderregelungen bei den Fächern Sport, Kunst und Musik.

Muss ich bei der Einschreibung eine Krankenversicherung nachweisen?

Zur Einschreibung müssen Sie einen Nachweis über eine Krankenversicherung vorlegen. Diesen Nachweis erhalten Sie entweder bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind) oder Ihrer Krankenversicherung im Heimatland.

EU-Bürger legen entweder eine Europäische Versicherungskarte oder eine Versicherungsbescheinigung E 111 (Bescheinigung über den Leistungsanspruch während eines Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedsstaat) vor.


Welche Kosten kommen zu Semesterbeginn auf mich zu?

Pro Semester sind ca. 370 € als Semesterbeitrag zu zahlen, die unter anderem das Semesterticket für ganz Hessen beinhalten. In Deutschland gibt es derzeit keine Studiengebühren an staatlichen Universitäten. Ausnahmen sind bestimmte weiterbildende Studiengänge oder das Überschreiten der Studiendauer um eine bestimmte Anzahl von Semestern (letztere Regel gilt jedoch nicht in Hessen).

Beachten Sie bitte, dass Sie sich jedes Semester rückmelden müssen. Informationen über die Höhe der Beträge und Fristen der Rückmeldung finden Sie auf den Seiten der Goethe-Universität Frankfurt.

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