Aufenthaltsrecht / Qualifizierte Stellungnahme


Sie erreichen uns unter der unten aufgeführten E-Mailadresse. Oder rufen Sie uns an während unserer derzeitigen Telefonsprechstunden am Dienstag und Donnerstag von 10:00 - 14:00 Uhr: +49 69 798 - 3838

Für eine qualifizierte Stellungnahme senden Sie uns bitte den ausgefüllten Antrag und zusätzlich die angegebenen Unterlagen an international-sozial@uni-frankfurt.de.

Sprechstunde

Wer? Dr. Susanne Jauernig / Susen Wessely / Barbara Budzisz / Hanna Reuther / Christopher Dick
  
Kontaktinternational-sozial@uni-frankfurt.de
  
Wo?Campus Westend, PEG-Gebäude, 2. Stock, Studium Lehre Internationales oder digital
  
Wann?Digital und Präsenz:
Di. + Do. 09:00 - 11:30 Uhr - Anmeldung über Terminland!

Offene Präsenzsprechstunde:
Di. + Do. 09:00 - 12:00 Uhr (Sie können auch direkt zu uns kommen, ohne Anmeldung kann es aber zu einer längeren Wartezeit kommen, Sie können im Wartebereich Platz nehmen; bitte bringen Sie ggf. relevante Unterlagen schon mit)

Wo?Campus Westend, PEG-Gebäude, 2. Stock, Studium Lehre Internationales

Was?

Sozial- und aufenthaltsrechtliche Beratung
Wir unterstützen internationale Studierende an der GU bei nicht-akademischen Themen rund um das Studium:

  • zu aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Visum/Aufenthaltserlaubnis, Qualifizierte Stellungnahme für die Ausländerbehörde, Arbeit und Studium, Wechsel Studienfach/Hochschule)
  • zu den sozialen Rahmenbedingungen des Studiums (z.B. Studienfinanzierung, Krankenversicherung, Wohnen)
  • bei der Orientierung und Integration im Studienverlauf (z.B. Orientierung zu Studienbeginn, Reflexion des Studienverlaufs, weitere sozial-integrative Aspekte)
  
Formulare  
Möchten Sie eine Stellungnahme über die Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde erhalten? Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden Sie es uns vorab mit Anlagen per E-Mail.
  
HinweisIn der Sozialsprechstunde machen wir keine Beratung zu Bewerbungs- und Zulassungsfragen!
Diese findet ausschließlich in der Bewerberberatung statt.


Was ist eine qualifizierte Stellungnahme?

Für Ihren Antrag auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie bei der Ausländerbehörde in regelmäßigen Abständen den Nachweis darüber vorlegen, dass Sie ein ordnungsgemäßes Studium durchführen. Diesen Nachweis (die sogenannte qualifizierte Stellungnahme) stellen wir Ihnen aus und benötigen dafür diverse Unterlagen von Ihnen, u.a. Ihre Leistungsnachweise. Weitere Informationen finden Sie auf dem Antragsformular.  

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einige Tage Zeit in Anspruch nimmt. Bei Rückfragen verlängert sich die Bearbeitungszeit noch einmal. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Termin bei der Ausländerbehörde (mind. 2 Wochen vorher).

Aufenthaltsangelegenheiten

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde Frankfurt ist für alle visa- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten für Studierende aus Nicht-EU Ländern verantwortlich, die in Frankfurt wohnhaft sind.


Besucheradresse:Rebstöcker Str. 4, 60326 Frankfurt am Main

Webseite:https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten

Kontaktformular:https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/ich-habe-eine-frage

Studierende aus Nicht-EU Ländern, die außerhalb von Frankfurt wohnen, wenden sich bitte an die jeweils zuständige Ausländerbehörde ihres Wohnortes.


Begleitservice

Außerdem kann Ihnen der Internationale Studientreff studentische Begleitpersonen für Behördengänge, Wohnungssuche und Formalitäten vermitteln.