Sitzungstermine des Fachbereichsrats
Sofern nicht anders vermerkt, finden die Sitzungen jeweils um 14:15 Uhr c.t. statt.
Sitzungstermine des Dekanats
Sofern nicht anders vermerkt, finden die Sitzungen jeweils um 14 Uhr c.t. statt.
Der Fachbereichsrat verantwortet die Entscheidungen zu Grundsatzangelegenheiten des Fachbereichs. Dies beinhaltet beispielsweise den Erlass und die Änderung von Studien- und Prüfungsordnungen, die Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission sowie Habilitationen oder die Stellungnahme zu den strategischen Zielvereinbarungen. Zudem wählt der Fachbereichsrat die Dekanin bzw. den Dekan, die oder den Prodekan*in sowie die Studiendekan*innen aus dem Kreis der Professor*innen des Fachbereichs.
Der Fachbereichsrat setzt sich aus Vertreter*innen aller Statusgruppen der Angehörigen des Fachbereichsrates zusammen: Sieben Professor*innen, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, einer Mitarbeiterin aus Verwaltung und Technik sowie drei Studierenden. Die Mitglieder des Dekanats gehören dem Fachbereichsrat mit beratender Stimme an, der Dekan hat kraft Amtes den Vorsitz über das Gremium. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der anderen Mitglieder zwei Jahre.
Die Aufgaben des Fachbereichsrats sind in § 50 des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG vom 14. Dezember 2021) beschrieben.
Mitglied | Vertretung |
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Vorsitz | |
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Professor*innen | |
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Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen | |
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Technische administrative Mitarbeiter*innen | |
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Studierende | |
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Mitglied | Vertretung |
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Vorsitz | |
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Professor*innen | |
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Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen | |
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Studierende | |
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Mitglied | Vertretung |
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Vorsitz | |
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Professor*innen | |
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Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen | |
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Technische administrative Mitarbeiter*innen | |
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Studierende | Gemeinsame Vertreter: |
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