Zulassungsverfahren Medizin/Zahnmedizin im Wintersemester 2022/23

Ein offenes Wort in eigener Sache: 

Wir bitten um Entschuldigung – und bemühen uns um Lösungen


Liebe Studienbewerberinnen, liebe Studienbewerber, 

wegen eines Übermittlungsfehlers haben wir 282 mehr Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin an die Stiftung für Hochschulzulassung gemeldet, als wir haben. Dieser schwerwiegende Fehler hat fatale Folgen und tut uns unendlich leid, weil wir wissen, dass Sie dadurch in riesige Probleme in Ihrer Lebensplanung gestürzt worden sind. Sie hatten sich auf den Beginn des Studiums in Frankfurt gefreut und wollten mit den Vorbereitungen für den Semesterstart beginnen. Nun aber mussten wir die Zusagen, die Sie bereits für Ihr Medizin- oder Zahnmedizinstudium erhalten hatten, wieder zurücknehmen. 

Als Folge sind Sie aus dem zentralen Zulassungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung ausgeschieden und haben jetzt erst einmal gar keinen Studienplatz. Wir wissen, wie bitter das für Sie ist – und ich bitte Sie als Präsident der Goethe-Universität dafür um Entschuldigung. Das hätte nicht passieren dürfen.

Seit wir von dem Fehler erfahren haben, arbeiten wir fieberhaft daran, Möglichkeiten und Lösungen für Sie zu finden. Wir sind dazu im permanenten Kontakt mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Stiftung für Hochschulzulassung, aber auch mit der Kultusministerkonferenz von Bund und Ländern, den medizinführenden Universitäten in Deutschland und dem Universitätsverbund der German U15. Für die uns zuteilwerdende Unterstützung sind wir dankbar, weil wir alle gemeinsam um Lösungen bemüht sind, die Ihnen in Ihrer Situation weiterhelfen können. 

Auch wenn oder gerade weil wir Ihr Vertrauen enttäuscht haben, bitten wir Sie dennoch darum, uns in dieser für Sie sehr schwierigen Situation abzunehmen, dass wir alles tun werden, um Ihnen bald Lösungen oder auch Alternativen anbieten zu können, mit denen Sie das gewünschte oder eventuell ein anderes Studium aufnehmen können. Wir halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden, auch die FAQ's auf der Homepage werden regelmäßig angepasst.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Enrico Schleiff
Präsident der Goethe-Universität Frankfurt

Veröffentlicht am 2. September 2022 um 17:32 Uhr

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Hier beantworten wir die häufigsten Fragen der Betroffenen. Wir halten diese Seite übersichtlich und aktuell. 
Fragen, die durch den aktuellen Stand der Dinge beantwortet wurden, streichen wir.



FAQs zum Vergabeverfahren Medizin/Zahnmedizin an der Goethe-Universität im Wintersemester 2022/23


Ein Tausch im ersten Semester ist durch den Gesetzgeber explizit nicht vorgesehen. Die Möglichkeit zum Studienplatztausch ist in Hessen rechtlich geregelt durch 33 Abs. 4. Zitat: 
(4) Unbeschadet des § 7 Abs. 1 des Hessischen Hochschulzulassungsgesetzes können eingeschriebene Studierende desselben Studiengangs in höheren Fachsemestern die Studienplätze mit Zustimmung der beteiligten Hochschulen tauschen. Die Zustimmung kann insbesondere von einem gleichen Ausbildungsstand abhängig gemacht werden. Eine Vermittlung von Tauschpartnerinnen oder Tauschpartnern durch die Hochschule erfolgt nicht; ein Anspruch auf Studienplatztausch besteht nicht.

Diese Regelung gibt den hessischen Hochschulen aber die Möglichkeit in höheren Semestern einen Tausch durchzuführen. Dies ist insofern auch sinnvoll, weil die Verteilung der Studienplätze im ersten Semester durch das Verteilungsverfahren der SfH vorgenommen wird. Zusätzlich ist es für die Detailorganisation des Studiengangs kurz vor Semesterstart nicht möglich, Studienplatztauschverfahren in großer Anzahl zu administrieren, denn aus Gleichbehandlungsgründen müssten wir  ausnahmslos alle Tauschverfahren durchführen – dies ist bei den vielen vorliegenden Tauschanfragen organisatorisch nicht leistbar.  Die Goethe-Universität empfiehlt einen Studienplatztausch nach dem 4. Semester.