Promotionsordnung bis Dezember 2022

Einen ersten Überblick über den Ablauf einer Promotion an unserem Fachbereich erhalten Sie im Wegweiser und in der Promotionsordnung. Bitte beachten Sie hier auch den fachspezifischen Anhang.

Wenn Sie sich für eine Promotion an unserem Fachbereich entschieden haben, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular und reichen es zusammen mit den weiteren nötigen Unterlagen (siehe Wegweiser) fristgerecht postalisch und per Mail ein. Bei der Erstellung eines Exposés kann Ihnen die Handreichung helfen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Annahme als Doktorand*in zwar jederzeit eingereicht werden kann, dessen Bearbeitung aber nur zu den Sitzungen des Promotionsausschusses Anfang Februar, Anfang Juli und Anfang November erfolgt.

Die jeweiligen Abgabefristen für den Antrag auf Annahme als Doktorand*in sind der 15. Januar | 15. Juni | 15. Oktober.


Haben Sie Ihre Dissertation fertig gestellt, müssen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens stellen und diesen zusammen mit den Exemplaren Ihrer Dissertation im Promotionsbüro einreichen. Detaillierte Informationen hierzu finden im "Wegweiser". 

Anträge auf Eröffnung des Prüfverfahrens (Einreichung der Dissertationsschrift) können jederzeit gestellt werden.

Der Promotionsausschuss und seine Vorsitzende werden dann zeitnah über den Antrag entscheiden und die Fristen für die Erstellung der Gutachten sowie den möglichen Disputationstermin – in Absprache mit der Promovend*in und den Gutachter*innen – festlegen.

Sollten Sie Interesse an einer Habilitation haben, finden Sie hier weiter Informationen.


Download Unterlagen

Wegweiser zur Promotion im Fb04 
Stand 01/2023
   
Anmeldeformular
Antrag auf Annahme als Doktorand*in
Stand 2022
   
Liste wissenschaftlicher Zeitschriften
Stand 2022
   

Handreichung für die Erstellung eines Exposés

Merkblatt zur Erstellung des Arbeitsprogramms einer Dissertation (Exposé)
   
Bescheinigung über Leistungsnachweise gemäß Promotionsordnung
(gemäß der Promotionsordung bis 12/2022)
   
Promotionsordnung
   
Fachspezifischer Anhang
gültig bis 12/2022