200 Euro Einmalzahlung für Studierende


Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren regulären Aufenthaltsort in Deutschland haben, können ab dem 15. März 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro beantragen. Dazu zählen auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende, Gaststudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester. Diese Einmalzahlung dient der Unterstützung von Studierenden aufgrund der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel.  

Ab dem 15. März 2023 bis Ende September 2023 können anspruchsberechtigte Studierende nach dem Einloggen im Goethe Campus Portal ihren Code und ihre PIN einsehen, die zur Beantragung beim Bundesministerium benötigt werden: www.goethe-campus.uni-frankfurt.de
Ihren Code finden Sie nach dem Einloggen auf Ihrer Startseite des Portals. Den PIN finden Sie unter „Mein Studium – Studienservice – „Bescheide/Bescheinigungen“ in einer PDF-Datei.

Informationen und alle nötigen Schritte zur Beantragung finden Sie unter: www.einmalzahlung200.de

Studierende, die in einem Kooperationsstudiengang immatrikuliert sind, erhalten ihren Code und ihre Daten von der jeweils anderen Hochschule. Studierende des Studiengangs „Curatorial Studies“ erhalten ihre Daten durch die Goethe-Universität.

Wichtiger Hinweis: Studierende, die zum 31. März 2023 exmatrikuliert werden, haben nur bis zum 31. März 2023 Zugriff auf das Goethe Campus Portal. Melden Sie sich nach dem 31. März 2023 bitte bei: energiegeld@uni-frankfurt.de oder beim Studien-Service-Point.

Personen, die am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren, aber bereits exmatrikuliert sind, senden bitte eine E-Mail mit ihren Daten an energiegeld@uni-frankfurt.de.

Nicht anspruchsberechtigt sind: 
  • Teilnehmer*innen am Studienkolleg oder am DSH-Kurs
  • Gasthörer*innen
Bei Fragen, fehlenden Zugriffsrechten, Unklarheiten oder anderen Problemen, wenden Sie sich bitte an: energiegeld@uni-frankfurt.de oder an den Studien-Service-Point.

Bei Problemen bei der Online-Beantragung auf der Website des Bundesministeriums, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium.