Überprüfung der Bieterzuverlässigkeit

Abfragen beim Wettbewerbsregister (WR) und bei der Informationsstelle der Oberfinanzdirektion (OFD)

Das Präsidium hat in seinem Beschluss vom 28.03.2023, das Einkaufsmanagement (EM) damit beauftragt, Sie zentral, d.h. unabhängig des Schwellenwertes zur Unterstützung Ihrer Beschaffungsvorhaben, durch das EM, bei der Erfüllung Ihrer vergaberechtlichen, bzw. gesetzlichen Verpflichtungen, im Rahmen der Prüfung der „Bieterzuverlässigkeit“, zu unterstützen.

Ab einem Auftragswert von 30.000 € netto, ist zwingend vor Erteilung eines Auftrags, die Bieterzuverlässigkeit, durch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (WR) und der Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion (OFD), zu überprüfen.

Das EM übernimmt diese Abfragen für Sie und informiert Sie, nach Eingang der Rückmeldungen (gehen i.d.R. innerhalb von 2 Werktagen bei EM ein), umgehend, per Re-Mail, über die Abfrageergebnisse.

Gemäß §6 Abs. 1 WRegG beträgt die Gültigkeitsdauer von Registerauskünften derzeit 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Auskunftserteilung.

Diese Regelung hat den Vorteil, dass bei wiederkehrenden Aufträgen mit demselben Auftragnehmer eine erneute Registerauskunft erst nach Ablauf dieser Frist erforderlich ist. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, bei jeder Beauftragung eine erneute Anfrage an das Einkaufsmanagement zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass eine Auftragserteilung erst nach Mitteilung des EM, zum Vorliegen einer „unbedenklichen“ Auskunft zu den entsprechenden Abfragen, erfolgen darf!

Bitte füllen Sie hierzu das untenstehende Formular vollständig aus und senden es rechtzeitig vor einer geplanten Auftragserteilung, ausschließlich über die E-Mail-Adresse:

bieterzuverlaessigkeit@dlist.server.uni-frankfurt.de

an das Einkaufsmanagement.