System(re)akkreditierung


Die Goethe-Universität ist systemakkreditiert. Was bedeutet das?

Verfahren der Systemakkreditierung

Die Goethe-Universität ist seit 2016 systemakkreditiert. Sie kann daher eigenständig über die Einführung- und Weiterentwicklung von Studiengängen entscheiden. Akkreditierungsentscheidungen obliegen einer internen, aus Universitätsangehörigen allen Statusgruppen zusammengesetzten Akkreditierungskommission 

In ihrem Anspruch, die Qualität von Studium und Lehre kontinuierlich weiterzuentwickeln, werden die Fachbereiche durch ein internes Qualitätssicherungssystem unterstützt. Prägend für die Qualitätssicherung sind die partizipativen und dialogorientierten Verfahren, die gemeinsam mit den Fachkulturen und Statusgruppen entwickelt und durchgeführt werden.

Interne Qualitätssicherung und Evaluationssatzung

Damit eine Hochschule die Systemakkreditierung erlangt, muss sie ein funktionsfähiges System der internen Qualitätssicherung für Studium und Lehre nachweisen. An der Goethe-Universität sind die Regelungen für diese Verfahren in einer vom Senat verabschiedeten Evaluationssatzung festgehalten.

Qualitätssicherung auf Studiengangsebene

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Wer verpflichtet die Goethe-Universität zur Akkreditierung? Gibt es weiterführende Zielsetzungen?

Gesetzliche Regelungen und Vorgaben

Entscheidung für Systemakkreditierung verbunden mit weitergehenden Zielsetzungen

  • Gewinn an Autonomie und Selbststeuerungsfähigkeit, Investition in den Ausbau der eigenen Strukturen
  • Passfähigkeit der Instrumente und Prozesse für eine flexible Anpassung der Curricula
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung partizipativer und dialogorientierter Verfahren der Qualitätssicherung
  • Nachhaltigkeit implementierter QM-Strukturen zur Unterstützung der Fachbereiche bei der Qualitätsentwicklung

Im QM-System greifen Prozesse, Verfahren und Akteure ineinander. Wie lässt sich das visualisieren?

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