Die Druckerei Dondorf ist eine Liegenschaft des Landes Hessen, welches rechtlicher Eigentümer ist. Das Land hat der Goethe-Universität die Druckerei Dondorf zur Nutzung überlassen und die Liegenschaft in das wirtschaftliche Eigentum übertragen. Sie ist somit derzeit Besitzerin, aber nicht rechtliche Eigentümerin der Liegenschaft. Sie ist als Besitzerin für alle Prozesse rund um die Immobilie zuständig und für einen rechtskonformen Betrieb und die Nutzung der Liegenschaft verantwortlich.
Bis zum Bezug des Neubaus für die Sprach- und Kulturwissenschaften nutzte die Goethe-Universität das Gebäude für Teile ihres Archivs. Die Verlagerung der Archivarien ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Immobilie wird nach dem Umzug an das Land zurückgegeben.
Am Tag der Besetzung gab es einen ersten Kontakt zwischen dem Kanzler der Universität und dem Kollektiv. In der Folge gab es Gespräche zwischen Vertreter*innen der Goethe-Universität und des Kollektivs. Auch hatte sich die Universität als Moderatorin zwischen dem HMWK, dem MPIEA, der Stadt Frankfurt und den Besetzenden engagiert und ein entsprechendes Treffen organisiert. Darüber hinaus wurde auch durch Pressemitteilungen die Position der Goethe-Universität kommuniziert. Bei einem zweiten, kurzfristig anberaumten Kommunikationsversuch kam es zum Austausch mit nur einem Vertreter des Kollektivs, der die Informationen übermittelte, wie aus den anschließenden Verlautbarungen des Kollektivs zu entnehmen war.
Die Goethe-Universität stellte erst nach Prüfung aller ihr zur Verfügung stehenden Optionen und deren rechtlicher Implikationen Strafanzeige und Strafantrag, welche zur Räumung der Dondorfschen Druckerei führten. Dies geschah nach mehrfach durchgeführten individuellen Ansprachen ebenso wie öffentlichen Aufrufen zur freiwilligen Beendigung der Besetzung, adressiert an das Kollektiv.
Die Universität nutzte das Gebäude für Teile ihres Archivs und trug Verantwortung für dessen Erhalt, welcher durch eine illegale Besetzung des Gebäudes gefährdet war. Ein Verlust von Teilen des Archivs hätte einen nicht abschätzbaren immateriellen Schaden zur Folge gehabt. Darüber hinaus war und ist die Universitätsleitung rechtlich dazu verpflichtet, Schaden von der Universität abzuwenden, der durch eine Duldung der Besetzung hätte entstehen können. So bestand die Gefahr von Personenschäden, da sich einige Mitglieder der Besetzung immer wieder illegal auf dem Dach aufhielten, oder sich Zugang zu den in Betrieb befindlichen Aufzugsanlagen verschafften.
Das Land Hessen hat dem Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik die Nutzung der Liegenschaft nach Auszug der Goethe-Universität zugesagt. Für eine der zentralen Forderungen des Kollektivs, Freiräume für kulturelle und künstlerische Initiativen zu erhalten, zeigt die Goethe-Universität Verständnis. Die Goethe-Universität hat von Anfang an das Projekt Kulturcampus mit großer Sympathie begleitet und unterstützt mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln das Zustandekommen eines neuen Campus der Kunst, der Wissenschaft und der urbanen Begegnung. Es ist aber nicht einzusehen, dass der Bedarf an Räumen für kulturelle und künstlerische Initiativen ausschließlich an das Gebäude der ehemaligen Druckerei geknüpft sein soll.
Im konkreten Fall musste mit Störversuchen gerechnet werden. Einerseits wurde für diesen Zeitpunkt eine Demonstration vor dem Gebäude angekündigt, andererseits hatte es im Vorfeld mehrere Fälle von Vandalismus und verbalen Übergriffen auf einzelne Personen gegeben. Der Vorsitzende war und ist für den reibungslosen Ablauf der Senatssitzung sowie den Schutz der Teilnehmenden der Sitzung wie auch des Gebäudes verantwortlich. Für die Hochschulöffentlichkeit war es jederzeit möglich, an der Sitzung, die im Internet übertragen wurde, virtuell teilzunehmen.
Das Vorgehen diente der Sicherung des Gebäudes vor unbefugtem Zutritt. Wie schon in der ehemaligen Druckerei Dondorf nutzte die Universität das Gebäude als Aufbewahrungsort für Archivalien dort. Grundlage für die Entscheidung war eine generelle Gefahreneinschätzung der Polizei, zudem Fälle von Vandalismus auf dem Campus Westend.
Keineswegs schafft der Mauerbau Fakten, die nicht mehr rückgängig zu machen wären. Das Mauerwerk lässt sich wieder entfernen, ohne Auswirkungen auf den baulichen Zustand des Gebäudes.
Aus Sicht der Goethe-Universität könnte die Stadt Frankfurt mit ihrer ABG das Juridicum mit dem Mehrzweckgebäude praktisch sofort übernehmen und eine Zwischennutzung ermöglichen.
Die Goethe-Universität hat von Anfang an das Projekt Kulturcampus mit großer Sympathie begleitet; sie unterstützt mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln das Zustandekommen eines neuen Campus der Kunst, der Wissenschaft und der urbanen Begegnung. Jedoch ist hier vor allem die Stadt Frankfurt gefordert, gemeinsam mit dem Land Hessen das sich bereits über viele Jahre hinziehende und leider stagnierende Großprojekt voranzutreiben.