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Wirtschaftspädagogik (Master of Science)
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Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung
Inhalte und Schwerpunkte |
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main bietet seit dem Wintersemester 2008/09 den Master of Science in Wirtschaftspädagogik an. Das Programm zeichnet sich durch Flexibilität und Polyvalenz aus. Der Erwerb des akademischen Grades "Master of Science" bildet den zweiten berufs- und wissenschaftsqualifizierenden Studienabschluss. Der Studiengang in Wirtschaftspädagogik ist als konsekutiver Masterstudiengang angelegt. Der Master of Science in Wirtschaftspädagogik vermittelt Ihnen die fachliche Kompetenz, Probleme wirtschaftsberuflicher Bildung und Qualifizierung selbständig zu erkennen, Problemlösungen zu entwickeln und Handlungsalternativen vorzuschlagen. Die Vermittlung des theoretischen und berufspraktischen Wissens erfolgt mit dem Ziel, Sie auf ein breites späteres Tätigkeitsfeld im Bereich der schulischen und außerschulischen beruflichen Bildung in Wirtschaft und Verwaltung vorzubereiten. Gleichzeitig werden Sie in Forschungsprozesse eingebunden und Sie führen selbständig begrenzte eigene Forschungsprojekte durch. |
Ausführliche Beschreibung | |
Abschluss |
Master of Science Wirtschaftspädagogik |
Regelstudienzeit |
Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester. |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Studienbeginn |
Der Studiengang kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. |
Studienfachberatung |
Zugangsvoraussetzungen |
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Vorläufige Zulassung |
Liegt bei der Bewerbung um einen Masterstudienplatz das Abschlusszeugnis für den Bachelorabschluss noch nicht vor, kann die Bewerbung stattdessen auf einen Immatrikulationsnachweis und auf eine besondere Bescheinigung gestützt werden. Diese muss auf erbrachten Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 80 Prozent der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP beruhen, eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten, die anhand dieser Prüfungsleistungen entsprechend der jeweiligen Ordnung errechnet ist, und von der für die Zeugniserteilung zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule ausgestellt worden sein. Dem Zulassungsverfahren wird die vorläufige Durchschnittsnote zugrunde gelegt, solange nicht bis zum Abschluss des Verfahrens die endgültige Note nachgewiesen wird. Eine Zulassung auf Grundlage der besonderen Bescheinigung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Bachelorzeugnis bis zum Ende des ersten Semesters vorgelegt wird. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung, und die Immatrikulation ist zurückzunehmen. |
Zulassungsmodus | Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. |
Einzureichende Unterlagen |
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Bewerbungsfrist |
01.04. - 15.07. |
Bewerbungsadresse | Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge |