Studierendensekretariat
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- Doppelstudium
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- Änderung des Namens, der Adresse oder der Staatsangehörigkeit
- Info Neu- und Ersteinschreiber
- Rücktritt von der Einschreibung / Immatrikulation
- Exmatrikulation
- Rückzahlung von Beiträgen
- Unfallmeldestelle
- Was tun, wenn...
Rückmeldung

Achtung! Neues System.
Im Rahmen des Projekts GInKo wurde das System "STU" in Betrieb genommen. Die Funktionen des QIS-Portals werden sukzessive in dieses Portal aufgenommen.
Die Anmeldung erfolgt mit den HRZ-Anmeldedaten.
Ihren Gebührenstand können Sie ab sofort im "STU" nachschauen.
Zur Login-Seite von "STU": https://goethe-campus.uni-frankfurt.de

Mit der Rückmeldung erklären Studierende der Universität Frankfurt, dass sie ihr Studium im kommenden Semester weiterführen wollen.
Die Rückmeldung wird in der Regel durch rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags erklärt.
Mit der Rückmeldung zum Folgesemester bestätigen Sie zudem, dass Sie die aktuellen Vorschriften und Regelungen auf der Webseite
http://www.uni-frankfurt.de/54550740/gesamtuniversitaere_ordnungen zur Kenntnis genommen haben.
Nach Verbuchung des Semesterbeitrags seitens der Goethe-Universität sind Sie -sofern keine Rückmeldesperre besteht- für das folgende Semester rückgemeldet. Sie können dann unmittelbar Ihre Goethe-Card für das folgende Semester validieren.
Hinsichtlich einer Rückmeldung zum nächsten Semester bei anstehenden Püfungsleistungen setzen Sie sich bitte zunächst mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung!
Nur dieses kann Ihnen verbindlich Auskunkft darüber geben, ob Sie für den Zeitraum der noch anstehenden Prüfungen immatrikuliert sein müssen, mithin sich rückmelden müssen oder ob Sie diese auch "extern" ablegen können!
Beachten Sie bitte auch: Eine "Nicht Rückmeldung" entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, sich -sofern Sie sich zu Prüfungen gemeldet haben oder zu Prüfungen geladen wurden- beim zuständigen Prüfungsamt von der Prüfung formgerecht abzumelden!
Nehmen Sie hier keine formgerechte Abmeldung vor, wird Ihnen die Prüfung (aufgrund Nichterscheines) als "nicht bestanden" bewertet!
Allgemeine Rückmeldefristen
Bitte beachten Sie folgende Rückmeldefristen: Bitte halten Sie diese Fristen auch bei einem geplanten Fachwechsel oder der vorgesehenen Bewerbung in einen anderen Studiengang (Bachelor, Master, Promotion) unbedingt ein! |
Nach Eingang des Semesterbeitrags bei der Universität, kann die Rückmeldebestätigung (Stammdatenblatt, Studien- und Semesterbescheinigungen) vom Studierenden von der Internetseite: http://go.uni-frankfurt.de/ abgerufen werden.
Um das RMV-ASTA-Semesterticket nutzen zu können, müssen Sie, nachdem Sie Ihren Semesterbeitrag überwiesen haben (bitte beachten Sie, dass die Verbuchung der Zahlung ca. 5 Tage beträgt!) oder nach dem Sie die Rückmeldebestätigung erhalten haben, Ihren elektronischen Studienausweis (Goethe-Card) mit dem RMV-ASTA Semesterticket am Validierer für das kommende Semester verlängern. Weitere Informationen zur Goethe-Card unter http://goethecard.uni-frankfurt.de/index.html
Ein persönliches Erscheinen zur Rückmeldung erübrigt sich. Datenänderungen, wie Adress- oder Familienstandsänderung können auch schriftlich unter Vorlage des entsprechenden amtlichen Nachweises mitgeteilt werden.
Sollte der Semesterbeitrag nicht bis zum Ende der Rückmeldefrist auf dem Konto der Universität eingegangen sein, wird innerhalb der Nachfrist eine Säumnisgebühr für eine verspätete Rückmeldung in Höhe von 30,- Euro fällig.
Überweisungen, die nach dem Ablauf der Nachfrist eingehen, sind unwirksam und führen zur Exmatrikulation.
Kosten
Semesterbeitrag Sommersemester 2021
Beachten Sie bitte: Eine Rückmeldung zum Sommersemester 2021 für bereits eingeschriebene Studierende ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag für dieses Semester in voller Höhe bei der Goethe-Universität fristgerecht eingegangen ist und keine Rückmeldesperre besteht!
Sollte der Semesterbeitrag nicht bis 31. Januar 2021 bei der Universität eingegangen sein, kann dieser noch in der Nachfrist bis 28. Februar 2021 entrichtet werden, allerdings mit einem Säumniszuschlag von 30 €. Dieser Säumniszuschlag wird gleichfalls fällig, wenn der Semesterbeitrag bis 31. Januar 2021 nur anteilig entrichtet wurde und hier noch eine Restsumme aussteht!
Für neu zugelassene Bewerber gelten die im Zulassungsbescheid angegebenen Zahlungsfristen!
Dieser Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag zum RMV-Semesterticket und zur Verbesserung umweltgerechter studentischer Mobilität | 216,30 EUR |
Beitrag zur Semesterticket Erweiterung Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) | 5,72 EUR |
Beitrag zur Semesterticket Erweiterung VGWS | 0,75 EUR |
Beitrag zum Palmengarten-AStA-Semesterticket | 1,10 EUR |
Beitrag zum Sozial-/Kulturticket | 1,55 EUR * |
Beitrag zum Campus-Bike | 1,50 EUR |
Beitrag zum AStA-Härtefonds | 0,60 EUR |
Beitrag Studierendenschaft | 10,90 EUR |
Beitrag zum Studentenwerk | 81,50 EUR |
Verwaltungskostenbeitrag | 50,00 EUR |
Gesamtbeitrag: | 369,92 EUR |
Sollte der Semesterbeitrag nach dem 31. Januar 2021 eingehen, werden zusätzlich 30,- Euro fällig (Säumnisgebühr), d.h. der Gesamtbeitrag inklusive Säumnisgebühr beträgt 399,92 EUR. Die Nachfrist der Rückmeldung zum Sommersemester 2021 beginnt am 1. Februar 2021 und endet am 28. Februar 2021.
* Auf den Seiten des AstA Frankfurt finden Sie weitere Informationen zum Kultur- sowie Sozialticket.
Rückmeldung und Bankverbindung finden sie hier.
Ablauf
Überweisung:
Überweisen Sie bitte den vorgenannten Semesterbeitrag auf das nachfolgend genannte Konto unter Angabe Ihrer Kundennummer. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben deutlich lesbar sind und überweisen Sie rechtzeitig.
Überweisungsdaten:
Empfänger/TO: Universität Frankfurt
IBAN: DE18 5005 0000 0001 006535
SWIFT-BIC: HELA DE FF XXX
Geben Sie bitte unter Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer an.
Hinweise
RMV-AStA-Semesterticket
Alle Studierende zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Betrag für das RMV-ASTA-Semesterticket. Dafür gilt der elektronische Studienausweis (Goethe-Card) ein ganzes Semester lang als Fahrkarte.
Alle im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einbezogenen Verkehrsmittel können benutzt werden. Ausnahme: IC-, EC- und ICE-Züge.
Semesterticket-Härtefond
Das MainSWerk bearbeitet im Auftrag des AStA der Goethe-Universität die Anträge auf Rückerstattung des Semestertickets.
Antragsformulare und Richtlinien finden Sie online oder im
Beratungszentrum des Studentenwerks Frankfurt am Main
Hörsaalzentrum, Goethe-Universität Campus Westend
Theodor-W.-Adorno-Platz 5
60323 Frankfurt
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 9:00-17:00
Freitag 9:00-15:00
Telefon: 069 / 798 23088
Email: haertefonds@studentenwerkfrankfurt.de