Allgemeine Informationen für ERASMUS-Outgoings
Im Folgenden einige generelle Informationen rund um die ERASMUS-Mobilität.
Da in seltenen Fällen Studierende nominiert wurden, die nicht zum Bewerberkreis für ERASMUS zählen, überprüfen Sie bitte kurz, ob Sie dies betrifft. Falls ja, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Programmbeauftragten und an das International Office (outgoing@uni-frankfurt.de). Für das ERASMUS-Programm der Goethe-Universität können sich bewerben und folglich auch nur nominiert werden:
Falls Sie keine EU-Nationalität besitzen, informieren Sie sich frühzeitig über die Visums-Bestimmungen für Ihr ERASMUS-Gastland und klären auch ab, in wieweit Sie sich hier in Deutschland ab- und später wieder anmelden müssen. Auch als EU-Bürger benötigen Sie ggf. für manche Gastländer eine Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Türkei), über die Sie sich frühzeitig informieren sollten.
Studierende aus Nicht-EU-Staaten (=Drittstaaten), die einen Aufenthaltstitel in Deutschland haben, genießen auf der Grundlage der sogenannten REST Richtlinie (Richtlinie 2016/801 der Europäischen Union) unter bestimmten Voraussetzungen besondere Mobilitätsrechte innerhalb der EU. D.h. diese Studierenden dürfen visumsfrei bis zu 360 Tage einen Teil des Studiums in einem zweiten EU-Mitgliedstaat absolvieren.
Bitte beachten Sie: Die Richtlinie wird in Dänemark, Großbritannien und Irland nicht umgesetzt.
Genauere Infos erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und beim International Office Ihrer Gasthochschule.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den speziellen Informationen für Outgoings Ihres jeweiligen Jahrgangs hier auf unserer Webseite.
Der Anspruch von Studierenden auf eine Studienförderung (durch nationale Stipendien oder Darlehen) an der Heimathochschule soll während der Dauer des Auslandsaufenthaltes erhalten bleiben. Als ERASMUS-Studierende sind Sie allerdings verpflichtet, uns weitere Stipendien und finanzielle Förderung inklusive Höhe der Förderung zu melden (bis auf Auslands-BAföG), denn es liegt in der Entscheidung der Hochschulen, bei der Berechnung der Fördersätze für Studierende etwaige Stipendien Dritter anzurechnen, so dass zwar ERASMUS-Status und Studiengebührenerlass an der Gasthochschule erhalten bleiben, die finanzielle ERASMUS-Förderung aber reduziert wird oder ggf. ganz entfällt.
Bei Absage bitte sofortige Meldung an Ihre/n Programmbeauftragte/n und Herrn Purkert im International Office unter outgoing@uni-frankfurt.de. Dies gilt auch für Abbrüche oder Verkürzungen. Herr Purkert wird sich wegen der Rückzahlungsmodalitäten mit Ihnen in Verbindung setzen. Falls Ihr Aufenthalt unter drei Monate dauerte, müssen Sie die Mittel komplett zurückzahlen, da dies der Mindestförderzeitraum im ERASMUS-Programm ist (außer bei Trimestern). Falls Sie drei Monate und länger an der Gasthochschule studierten, ist eine anteilige Rückzahlung notwendig. Falls sich Ihr Studienzeitraum im Vergleich zum geplanten Zeitraum verkürzt, wird das nach Einreichung der Confirmation of Period of Study ermittelt und die sogenannte 30%-Rate wird entsprechend reduziert.
Bei Problemen während des Aufenthaltes, die Ihnen ein geregeltes Studium an der Gasthochschule unmöglich machen, kontaktieren Sie bitte ebenfalls Ihre/n Programmbeauftragte/n und Herrn Purkert im International Office unter outgoing@uni-frankfurt.de. Hierzu kann ein Unfall zählen, gesundheitliche oder psychische Probleme, finanzielle Probleme. Es müsste dann besprochen werden, ob eine Weiterführung des Auslandsstudiums möglich und sinnvoll ist.