Beginn einer neuen ERASMUS+ Kooperation
an der Goethe-Universität Frankfurt
ERASMUS Code: D FRANKFU01
ERASMUS Charta (ECHE)
Number: 28247-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE
PIC: 999978724
OID: E10209408
Beim Erstellen von neuen
sogenannten Inter-institutional Agreements (früher auch bekannt als Bilateral
Agreements) im Rahmen des ERASMUS+ Programms ist folgendes zu beachten:
Allgemeine Hinweise:
Mit dem Vertragsabschluss
ergeben sich sowohl für die Fachbereiche/Institute als auch für das Global
Office die allgemeinen Verpflichtungen der ERASMUS Charta
Mit
dem Global Office abzuklären:
Neue ERASMUS+ Kooperationen sollten vorab bei Frau Brucker, der ERASMUS Hochschulkoordinatorin, gemeldet werden.
Falls nicht schon von der zukünftigen Partneruni ein Vertragsentwurf bereitgestellt worden ist, kann dieser bei Frau Brucker angefragt werden.
Ist die Partneruniversität im Besitz einer gültigen ERASMUS Charta (ECHE) und somit am ERASMUS+ Programm teilnahmeberechtigt? Wie lautet der ERASMUS Code der Universität? Das Global Office akzeptiert in der Regel keine Verträge für nur eine Mobilität, der Austausch sollte längerfristig und reziprok angelegt sein. Ist dies der Fall?
Unterschrift der Kooperationsverträge erfolgt durch Frau Brucker, ERASMUS Hochschulkoordinatorin im Global Office
Verträge müssen nicht mehr im Original im Global Office vorliegen, sondern können per Mail mit eingescannter Unterschrift versendet werden.
Sobald Erasmus Without Paper (EWP) umfassend funktioniert, werden Verträge nur noch digital, also auch mit digitaler Unterschrift, in Global Office abgeschlossen.
Mit
dem Fachbereich/Institut abzuklären:
Gibt es bereits Parallelverträge im Fachbereich mit derselben Partneruniversität?
Realistischer Umfang der geplanten Austauschplätze unter Berücksichtigung der bestehenden Mobilitätsflüsse in das jeweilige Land und der Erfahrungswerte mit der jeweiligen Partneruniversität
Relevanz für die Studienrichtung und Empfehlung für spezifische Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität
Studienrichtungsspezifische Voraussetzungen für die Bewerbung um den vereinbarten Studienplatz
Empfehlung zum Zeitraum und Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes (Studienjahr oder Semesteraufenthalt, WS oder SoSe)
akademische Ansprechperson für den Austausch am Fachbereich für Outgoing- und Incoming- Studierende vorhanden?
Wer berät und unterzeichnet das (Online) Learning Agreement?
Wer stellt das Transcript of Records für die Incomer bei Mobilitätsende aus?
ggf. Erstellung eines englischsprachigen ‚information package’ zur Orientierung von Incoming-Studierenden am Fachbereich
Neben Studierendenmobilität auch Dozentenmobilität oder Personalmobilität erwünscht?
Gibst es soziale Betreuungs- und Beratungsangebote, integrative Maßnahmen?
Gibt es Unterstützung bei Visums, Versicherungs- und Wohnraumfragen?
Mit
der für die Anerkennung der Studienleistungen beauftragten Person/Prüfungsamt
abzuklären:
Mit
der Partneruniversität abzuklären:
Vertragslaufzeit (bis 2027/28 max.) erwünscht?
Niveau auf dem der Austausch stattfinden soll (undergraduate, graduate, doctoral)
Werden ECTS angewendet?
Unterrichtssprache in der relevanten Studienrichtung
Erforderliche Sprachkenntnisse für Incomer und Outgoer kommunizieren
Wer ist die akademische (Departmental Coordinator) und wer die administrative (Institutional Coordinator) Ansprechperson für den Austausch an der Partneruniversität?
akademischer Kalender an der Partneruniversität
Prüfungszeiten
Orientierungsphase
Bewerbungsablauf/Fristen
Supportservice an der Partneruniversität vorhanden (Hilfe bei Unterkunftssuche, soziale, integrative Maßnahmen)?
Homepage auch auf Englisch?
Key Data Sheet/ Information Sheet vorhanden?
Welche Maßnahmen werden ergriffen bei anhaltend unausgeglichenen Austauschflüssen oder bei Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen? (Konfliktregelung, Vertragskündigung)