Beginn einer neuen ERASMUS+ Kooperation
an der Goethe-Universität Frankfurt
ERASMUS Code: D FRANKFU01
ERASMUS Charta (ECHE)
Number: 28247-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE
PIC: 999978724
OID: E10209408
Beim Erstellen von neuen
sogenannten Inter-institutional Agreements (früher auch bekannt als Bilateral
Agreements) im Rahmen des ERASMUS+ Programms ist folgendes zu beachten:
Allgemeine Hinweise:
Mit dem Vertragsabschluss
ergeben sich sowohl für die Fachbereiche/Institute als auch für das Global
Office die allgemeinen Verpflichtungen der ERASMUS Charta
Mit
dem Global Office abzuklären:
- Neue ERASMUS+ Kooperationen sollten vorab bei Frau Brucker, der ERASMUS Hochschulkoordinatorin, gemeldet werden.
- Falls nicht schon von der zukünftigen Partneruni ein Vertragsentwurf bereitgestellt worden ist, kann dieser bei Frau Brucker angefragt werden.
- Ist die Partneruniversität im Besitz einer gültigen ERASMUS Charta (ECHE) und somit am ERASMUS+ Programm teilnahmeberechtigt? Wie lautet der ERASMUS Code der Universität?
- Das Global Office akzeptiert in der Regel keine Verträge für nur eine Mobilität, der Austausch sollte längerfristig und reziprok angelegt sein. Ist dies der Fall?
- Unterschrift der Kooperationsverträge erfolgt durch Frau Brucker, ERASMUS Hochschulkoordinatorin im Global Office
- Verträge müssen nicht mehr im Original im Global Office vorliegen, sondern können per Mail mit eingescannter Unterschrift versendet werden.
- Sobald Erasmus Without Paper (EWP) umfassend funktioniert, werden Verträge nur noch digital, also auch mit digitaler Unterschrift, in Global Office abgeschlossen.
Mit
dem Fachbereich/Institut abzuklären:
- Gibt es bereits Parallelverträge im Fachbereich mit derselben Partneruniversität?
- Realistischer Umfang der geplanten Austauschplätze unter Berücksichtigung der bestehenden Mobilitätsflüsse in das jeweilige Land und der Erfahrungswerte mit der jeweiligen Partneruniversität
- Relevanz für die Studienrichtung und Empfehlung für spezifische Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität
- Studienrichtungsspezifische Voraussetzungen für die Bewerbung um den vereinbarten Studienplatz
- Empfehlung zum Zeitraum und Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes (Studienjahr oder Semesteraufenthalt, WS oder SoSe)
- akademische Ansprechperson für den Austausch am Fachbereich für Outgoing- und Incoming- Studierende vorhanden?
- Wer berät und unterzeichnet das (Online) Learning Agreement?
- Wer stellt das Transcript of Records für die Incomer bei Mobilitätsende aus?
- ggf. Erstellung eines englischsprachigen ‚information package' zur Orientierung von Incoming-Studierenden am Fachbereich
- Neben Studierendenmobilität auch Dozentenmobilität oder Personalmobilität erwünscht?
- Gibst es soziale Betreuungs- und Beratungsangebote, integrative Maßnahmen?
- Gibt es Unterstützung bei Visums, Versicherungs- und Wohnraumfragen?
Mit
der für die Anerkennung der Studienleistungen beauftragten Person/Prüfungsamt
abzuklären:
- Kompatibilität des Lehrangebotes an der Partneruniversität
- Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Lehrveranstaltungen an der Goethe-Universität gewährleistet?
Mit
der Partneruniversität abzuklären:
- Vertragslaufzeit (bis 2027/28 max.) erwünscht?
- Niveau auf dem der Austausch stattfinden soll (undergraduate, graduate, doctoral)
- Werden ECTS angewendet?
- Unterrichtssprache in der relevanten Studienrichtung
- Erforderliche Sprachkenntnisse für Incomer und Outgoer kommunizieren
- Wer ist die akademische (Departmental Coordinator) und wer die administrative (Institutional Coordinator) Ansprechperson für den Austausch an der Partneruniversität?
- akademischer Kalender an der Partneruniversität
- Prüfungszeiten
- Orientierungsphase
- Bewerbungsablauf/Fristen
- Supportservice an der Partneruniversität vorhanden (Hilfe bei Unterkunftssuche, soziale, integrative Maßnahmen)?
- Homepage auch auf Englisch?
- Key Data Sheet/ Information Sheet vorhanden?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen bei anhaltend unausgeglichenen Austauschflüssen oder bei Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen? (Konfliktregelung, Vertragskündigung)