Informationen für Bewerber mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen (Förderung mit Kind)

Diese Informationen gelten für alle Teilnehmer/innen mit Behinderungen und/oder Sonderbedürfnissen (mit Kind) an den untenstehenden Mobilitätsmaßnahmen des ERASMUS-Programms:

  • Studierendenmobilität (Studium + Praktikum)
  • Dozentenmobilität
  • Personalmobilität

Behindertenförderung

Teilnehmer am ERASMUS-Programm mit Behinderung (Studierende, Lehrende, Personal) können einen personenbezogenen Antrag (="Langantrag") auf Sonderförderung über den jeweiligen länderspezifischen Höchstfördersatz hinaus beantragen. Die Antragstellung sollte bis zwei Monate vor der Ausreise erfolgen. Es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (wie z.B. das Studentenwerk, Krankenkassen, Sozialämter, Landschaftsverbände) abgedeckt sind, bezuschusst werden.

Alternativ ist es für studentische Teilnehmer am ERASMUS-Programm möglich, eine Sonderförderung als Pauschale zu erhalten (ab 2019/20 sog. Social Top-up von monatl. 200 € bei GdB ab 30).


Weitere Informationen zur Behindertenförderung sind der Internetseite der Europäischen Kommission zu entnehmen, siehe: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1137&langId=en 
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen etc. können die Internetseiten der European Agency for Development in Special Needs Education (siehe: www.european-agency.org und www.thelinknetwork.eu) geben.


Förderung mit Kind

Studentische Teilnehmer am ERASMUS-Programm mit Sonderbedürfnissen können Sondermittel als Pauschale beantragen (ab 2019/20 sog. Social Top-up). Die Antragstellung sollte mind. zwei Monate vor der Ausreise erfolgen. Ein Sonderbedürfnis ist dann gegeben, wenn eine Person/ein Paar mit einem oder mehreren Kindern einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von ERASMUS absolviert. Es kann eine Pauschale in Höhe von monatlich 200,00 Euro für die Mehrkosten (Flug-, Unterkunft-, Betreuungskosten) durch die Mitnahme des Kindes/der Kinder gewährt werden. Notwendige Unterlagen sind den jeweiligen Antragsformularen zu entnehmen.


Antragsverfahren

Die Antragsformulare sollten rechtzeitig vor der Ausreise über das Global Office eingereicht werden, damit im Vorfeld geklärt werden kann, ob die Durchführung des ERASMUS-Aufenthalts und der erhöhte Betreuungsaufwand dort möglich sind. Notwendige Unterlagen sind den jeweiligen Antragsformularen zu entnehmen. Je früher die Antragsunterlagen dem DAAD vorliegen (mind. 2 Monate vor Ausreise), desto früher kann über den Antrag entschieden werden. Eine nachträgliche Antragstellung nach der Ausreise kann nichtbewilligt werden.

Den personenbezogenen "Langantrag" auf Sonderförderung von Dozent*innen und Personal mit Behinderung finden Sie hier.

Die Downloads zu den Antragsformularen für studentische ERASMUS-TeilnehmerInnen mit Kind oder (Schwer)behinderung finden Sie hier.

 

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
House of Labour
Eschersheimer Landstr. 155
60323 Frankfurt am Main

Frau Uta Brucker, M.A.
HoL, Raum 332
Email brucker@em.uni-frankfurt.de
Phone +49-(0)69-798-12263