Studien- und Prüfungsrecht

Als Teil des Studien-Service-Centers unterstützt die Abteilung Studien- und Prüfungsrecht die Organe und Organisationseinheiten sowie das Lehrpersonal der Goethe-Universität bei Fragestellungen aus dem Studien- und Prüfungsrecht. Hinsichtlich anderer Rechtsgebiete erfüllt die Rechtsabteilung diese Aufgabe.
Tätigkeiten der Abteilung Studien- und Prüfungsrecht sind insbesondere:
- Rechtliche Beratung des Präsidiums und der Fachbereiche im Bereich Studien- und Prüfungsrecht
- Geschäftsführung der Senatskommission Studium und Lehre
- Vorbereitung der Genehmigung sowie Vorbereitung und Veröffentlichung der Studien- und Prüfungsordnungen
- Widerspruchsstelle für Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fachbereiche 3–16
- Vertretung der Goethe-Universität in Gerichtsverfahren, die die Zulassung zum Studium, das Mitgliedschaftsverhältnis der Studierenden sowie die Prüfungsverfahren betreffen
- Erstellung von Satzungen und sonstigen Rechtsakten im Bereich Studien- und Prüfungsrecht
- Verfassen von Rechtsgutachten, Stellungnahmen etc. im Bereich Studien- und Prüfungsrecht
Abteilungsleiterin: Claudia Füller
Stellvertretende Abteilungsleiterin: Inés Hartwich
Wichtiger Hinweis

Die rechtliche Beratung von Studierenden gehört nicht zu den Aufgaben der Abteilung Studien- und Prüfungsrecht. Die Studierenden haben die Möglichkeit die Rechtsberatung des Studentenwerks oder die Rechtshilfe der Studierendenvertretung (AStA) in Anspruch zu nehmen.