Pharmazie (Staatsexamen)

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Staatsexamen Pharmazie

Das Studium der Pharmazie wird bundesweit durch die Approbationsordnung für Apotheker geregelt. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht das Arzneimittel und der Auftrag des Gesetzgebers, zur Sicherstellung und ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Lagerung, Abgabe und die Risikoerfassung von Arzneimitteln sowie die Information und Beratung über Arzneimittel und im Bereich Gesundheitsvorsorge.

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Aktuelle Informationen

NEU: Neufassung der Studienordnung für alle Studierenden, gültig ab WS22/23!

Die Neufassung der Studienordnung ist veröffentlicht und hat somit für alle Studierenden ab diesem Wintersemester 2022/23 Gültigkeit.
Für Studierenden, die bereits vor dem WS22/23 eingeschrieben waren, gelten folgende Regelungen erst ab dem WS2023/24:

  • §21 (1): Unentschuldigtes Fehlen bei einer Prüfung bedeutet 5.0 = nicht bestanden (Für Erstsemestler gilt diese Regel ab sofort!)
  • Voraussetzungen für Lehrveranstaltung Nr. 74 (LN H1 [43], LN H2a [44] und LN E [53])
PO2022 Studienordnung Pharmazie mit dem Abschluss Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

NEU: Veranstaltungsbeschreibungen

Ab sofort stehen in der Pharmazie Veranstaltungsbeschreibungen (ähnlich Modulbeschreibungen) zur Verfügung:

Veranstaltungshandbuch Grundstudium (ab SoSe22)

Veranstaltungshandbuch Hauptstudium (ab SoSe22)

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Was du vor deinem Studium wissen solltest

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Das erste Semester

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... und darüber hinaus