Liebe Studienbewerberin, lieber Studienbewerber für das Fach Pharmazie in Frankfurt,
zunächst möchten wir Sie herzlich begrüßen und Sie zu Ihrer ausgezeichneten Wahl beglückwünschen. Nicht von ungefähr zählt die Frankfurter Universität und darin besonders das naturwissenschaftliche Fachgebiet „Pharmazie“ zu den lehr- und forschungsstarken Hochschulstandorten. Über die Qualität der Lehre können Sie sich an neutraler Stelle beim Centrum für Hochschulentwicklung (www.che.de) informieren. Auch im aktuellen CHE Ranking beleget die Frankfurter Pahrmazie wieder Spitzenplätze: ranking.zeit.de
Hier geben wir noch einmal die Möglichkeit, sich von den hervorragenden Möglichkeiten nach Ihrem Studium zu überzeugen und sich über die vielfältigen pharmazeutischen Tätigkeiten Sicht des verfassten Berufsstandes (ABDA) und aus Sicht der Fachgruppe WIV- Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung zu informieren, sowie auch Tätigkeitsfelder außerhalb der Apotheke.
Pharmazie
ist neben Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin einer der
bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge, deren Plätze limitiert sind. Die Studienplatzvergabe wird für deutsche Bewerber*innen als auch Personen, die zulassungsrechtlich den deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind, im Medizinisch-Pharmazeutische Verfahren (MV) über hochschulstart.de abgewickelt.
(Geregelt
ist es im Staatsvertrags über die Hochschulzulassung, dem Gesetz zum
Staatsvertrag über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen, der
Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den
staatlichen Hochschulen in Hessen (HHZVO), sowie der Zulassungssatzung
der Universität.)
Die errechneten Studienplätze (je Semester in einer Satzung festgelegt) werden in allen Quoten nach Ranglisten vergeben.
D.h.
bezogen auf das Auswahlkriterium Abiturnote ist daher kein Notenwert
(Numerus clausus) festgelegt. Er ergibt sich in jedem Verfahren anhand
der Noten der Bewerber*innen.
Die Auswahlgrenzen vergangener Verfahren sind auch hochschulstart.de einsehbar.
5%
Der Studienplätze sind für internationale Studierende
vorgesehen (Personen aus dem Ausland, die in Deutschland studieren
wollen UND Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland
erworben haben. Nicht Deutsche Staatsangehörige).
Ab dem WS20/21 wir die Rangliste zu 51% aus der Abiturnote und zu 49% aus dem Ergebnis des TestAs (30% Fachmodul MIN und 19% allgemeiner Teil) gebildet. Durch den Test können Sie ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Sie bewerben sich über uniassist.de
3%
Der Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber vorgessehen. Näheres hier.
"Normale Bewerbung" über hochschulstart.de unter Angabe der entsprechenden Nachweise und/oder Anträgen.
1-2%
Sowie weitere Plätze für
Sanitätsoffizierdienst der Bundeswehr, Fälle außergewöhnlicher Härte,
Bewerber*innen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung.
"Normale Bewerbung" über hochschulstart.de unter Angabe der entsprechenden Nachweise und/oder Anträgen.
10% Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
In
der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) darf die Rangsliste nur anhand von
schulnotenunabhängigen Kriterien (Auswahlgespräch, Eignungstest,
abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Vorbildung) erstellt werden.
Ab dem SoSe22 gilt für Pharmazie in Hessen: (Der Rangplatz wird anhand von Punkten gebildet. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.)
Max. 90 Punkte können durch den Studieneignungstest PhaST erreicht werden.
10 Punkte werden für eine relevante abgeschlossene Berufsausbildung vergeben.
60% Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Neben dem Abiturergebnis muss für Pharmazie ein schulnotenunabhängiges Kriterium (Auswahlgespräch, Eignungstest, abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Vorbildung) mit erheblichem Gewicht über den Rangplatz entscheiden.
Ab dem SoSe22 gilt für Pharmazie in Hessen: (Der Rangplatz wird anhand von Punkten gebildet. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.)
Max. 50 Punkte können durch das Abitur erreicht werden.
Max. 40 Punkte können durch den Studieneignungstest PhaST erreicht werden.
10 Punkte werden für eine relevante abgeschlossene Berufsausbildung vergeben.
Die Wartezeitquote in
Pharmazie ist zum SoSe2020 mit dem neuen "Gesetz zu dem Staatsvertrag
über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium" ersatzlos abgeschafft.
Relevante abgeschlossene Berufsausbildung nach Anlage 6 der Studienplatzvergabeverordnung: Biologielaborant/in; Biologisch-technische/r Assistent/in; Biotechnologische/r Assistent/in; Chemielaborant/in; Chemikant/in; Chemisch-technische/r Assistent/in; Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik; Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA); Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in; Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in; Medizinlaborant/in; Pharmakant/in; Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in; Physikalisch-technische/r Assistent/in; Physiklaborant/in; Technische/r Assistent/in - Chemische und biologische Laboratorien.
Die Bewerbung läuft ausschließlich über hochschulstart.de.
Die Immatrikulation ist mit einer Vollmacht auch durch andere möglich. Welche Unterlagen zur Immatrikulation benötigt werden, erfahren Sie in Ihrem Bescheid; mindestens Abizeugnis, Krankenversicherungsnachweis und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation.
Pharmazie
ist neben Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin einer der
bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge, deren Plätze limitiert sind. Die Studienplatzvergabe wird für deutsche Bewerber*innen als auch Personen, die zulassungsrechtlich den deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind, im Medizinisch-Pharmazeutische Verfahren (MV) über hochschulstart.de abgewickelt.
(Geregelt
ist es im Staatsvertrags über die Hochschulzulassung, dem Gesetz zum
Staatsvertrag über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen, der
Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den
staatlichen Hochschulen in Hessen (HHZVO), sowie der Zulassungssatzung
der Universität.)
Die errechneten Studienplätze (je Semester in einer Satzung festgelegt) werden in allen Quoten nach Ranglisten vergeben.
D.h.
bezogen auf das Auswahlkriterium Abiturnote ist daher kein Notenwert
(Numerus clausus) festgelegt. Er ergibt sich in jedem Verfahren anhand
der Noten der Bewerber*innen.
Die Auswahlgrenzen vergangener Verfahren sind auch hochschulstart.de einsehbar.
5%
Der Studienplätze sind für internationale Studierende
vorgesehen (Personen aus dem Ausland, die in Deutschland studieren
wollen UND Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland
erworben haben. Nicht Deutsche Staatsangehörige).
Ab dem WS20/21 wir die Rangliste zu 51% aus der Abiturnote und zu 49% aus dem Ergebnis des TestAs (30% Fachmodul MIN und 19% allgemeiner Teil) gebildet. Durch den Test können Sie ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Sie bewerben sich über uniassist.de
3%
Der Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber vorgessehen. Näheres hier.
"Normale Bewerbung" über hochschulstart.de unter Angabe der entsprechenden Nachweise und/oder Anträgen.
1-2%
Sowie weitere Plätze für
Sanitätsoffizierdienst der Bundeswehr, Fälle außergewöhnlicher Härte,
Bewerber*innen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung.
"Normale Bewerbung" über hochschulstart.de unter Angabe der entsprechenden Nachweise und/oder Anträgen.
10% Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
In
der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) darf die Rangsliste nur anhand von
schulnotenunabhängigen Kriterien (Auswahlgespräch, Eignungstest,
abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Vorbildung) erstellt werden.
Ab dem SoSe22 gilt für Pharmazie in Hessen: (Der Rangplatz wird anhand von Punkten gebildet. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.)
Max. 90 Punkte können durch den Studieneignungstest PhaST erreicht werden.
10 Punkte werden für eine relevante abgeschlossene Berufsausbildung vergeben.
60% Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Neben dem Abiturergebnis muss für Pharmazie ein schulnotenunabhängiges Kriterium (Auswahlgespräch, Eignungstest, abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Vorbildung) mit erheblichem Gewicht über den Rangplatz entscheiden.
Ab dem SoSe22 gilt für Pharmazie in Hessen: (Der Rangplatz wird anhand von Punkten gebildet. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.)
Max. 50 Punkte können durch das Abitur erreicht werden.
Max. 40 Punkte können durch den Studieneignungstest PhaST erreicht werden.
10 Punkte werden für eine relevante abgeschlossene Berufsausbildung vergeben.
Die Wartezeitquote in
Pharmazie ist zum SoSe2020 mit dem neuen "Gesetz zu dem Staatsvertrag
über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium" ersatzlos abgeschafft.
Relevante abgeschlossene Berufsausbildung nach Anlage 6 der Studienplatzvergabeverordnung: Biologielaborant/in; Biologisch-technische/r Assistent/in; Biotechnologische/r Assistent/in; Chemielaborant/in; Chemikant/in; Chemisch-technische/r Assistent/in; Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik; Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA); Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in; Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in; Medizinlaborant/in; Pharmakant/in; Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in; Physikalisch-technische/r Assistent/in; Physiklaborant/in; Technische/r Assistent/in - Chemische und biologische Laboratorien.
Die Bewerbung läuft ausschließlich über hochschulstart.de.
Die Immatrikulation ist mit einer Vollmacht auch durch andere möglich. Welche Unterlagen zur Immatrikulation benötigt werden, erfahren Sie in Ihrem Bescheid; mindestens Abizeugnis, Krankenversicherungsnachweis und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation.
PhaST Termine für Bewerbungen zum WS23/24: 22.04.2023; 05.04.2023; 20.05.2023; 03.05.2023; 24.06.2023
SoSe24: 25.11.2023
Dr. Andreas Lill
Referent für Studien-
angelegenheiten
Raum: N101/1.08
Tel.: 069 798-29550
Lill@uni-frankfurt.de
Für Quereinsteiger:innen aus anderen
Studiengängen oder dem Ausland gilt:
Wenn Sie sich für ein höheres
Fachsemester bewerben möchten benötigen sie zunächst einen
Anerkennungsbescheid von einem Landesprüfungsamt. Mit diesem können Sie
sich, wie oben beschrieben, für ein höheres Fachsemester bewerben. (Für
gebürtige Hessinnen/Hessen und Nicht-Deutsche ist das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege zuständig, alle anderen müssen sich an das Landesprüfungsamt ihres
Geburtsbundeslandes wenden.)
:in
Einstufungsanerkennung
Um Sie in das richtige Studiensemester einstufen zu können, senden Sie uns, nach dem Erhalt einer Zulassung, bitte folgende Unterlagen:
Bitte senden Sie ihre vollständigen Unterlagen für die Einstufungsanerkennung bis spätestens eine Woche vor der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Frist zur Immatrikulation per Mail an Herrn Dr. Lill.
Sofern wir freie Plätze haben, werden Ihrer Unterlagen geprüft und die Einstufungsanerkennung vorgenommen. Sie werden dann automatisch in das richtige Fachsemester eingeschrieben.
Wenn sie über eine einschlägige Berufsausbildung (PTA) und mindestens zweijährige Berufstätigkeit verfügen, können Sie die Hochschulzugangsprüfung ablegen, die dann für das Pharmaziestudium in Hessen qualifiziert.
Die Hochschulzugangsprüfung wird einmal jährlich (Bewerbungsfrist 15.02.) an der Universität Marburg angeboten.