Die Gleichstellungsvertretungen an den Fachbereichen der Goethe-Universität begleiten und unterstützen die Arbeit der zentralen  zentralen Gleichstellungsbeauftragten. Dabei haben sich zwei Modelle entwickelt: die Fachbereichs-Gleichstellungsbeauftragte und der Fachbereichs-Gleichstellungsrat. Der Fachbereich 09 operiert mit dem Modell des Gleichstellungsrats. Der Gleichstellungsrat, in dem alle Statusgruppen vertreten sind, wird für jeweils zwei Jahre von der Frauenvollversammlung des Fachbereichs gewählt.

Die gegenwärtigen Mitglieder sind:

  • Birgit Richard (Professorin, Kunstpädagogik)
  • Ute Mangold-Scherer (Techn.-Admin.-Mitarbeiterin, Vor- und Frühgeschichte)
  • Birgitta Schödel (Techn.-Admin.-Mitarbeiterin, Vorderasiatische und Klassische Archäologie)

Beteiligung des Gleichstellungsrates in Berufungsverfahren und bei Stellenbesetzungen

Zu den Aufgaben des Gleichstellungsrates gehört es, die Stellenbesetzungsvorgänge des Fachbereichs in Vertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten zu begleiten.

Bei Berufungsverfahren fungiert eine Vertreterin des Fachbereichs- Gleichstellungsrates als beratendes Mitglied der Kommission.

Bei allen anderen Einstellungen ist der Gleichstellungsrat (ebenso wie der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung) bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung für die Ausschreibung zu beteiligen. Die Einladung zu Vorstellungsgesprächen muss dem Gleichstellungsrat rechtzeitig zugesandt werden, damit eine Vertreterin die Möglichkeit hat, die Bewerbungsunterlagen einzusehen. Die jeweilige Vertreterin dokumentiert dann ihre Beteiligung auf einem Formular, das dem Einstellungsantrag beizulegen ist. Fehlt diese Stellungnahme, wird die Universitäts- Gleichstellungsbeauftragte den Einstellungsantrag nicht unterschreiben, sondern den Vorgang an den Gleichstellungsrat zurückgeben. Soll "nach Aktenlage" entschieden werden, so bitte wir um die Zusendung der Begründung, um der Einstellung zustimmen oder ihr widersprechen zu können.