FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Körperspende

... und unsere Antworten

  1. Wer kann sich zur Körperspende anmelden?

  2. Wie melde ich mich zur Körperspende an?

  3. Welche Körperspende kann nicht angenommen werden?

  4. Kann ein Organspender zusätzlich Körperspender sein?

  5. Bekomme ich Geld für die Körperspende?

  6. Wie gelangt der Körper in die Dr. Senckenbergische Anatomie?

  7. Was geschieht mit dem Körper nach der Präparation?

  8. Welche Kosten fallen an?

1. Wer kann sich zur Körperspende anmelden?

Als Körperspender kommen nur Personen in Frage, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Hessen im Einzugsgebiet der Universität Frankfurt/Main haben. Der Wohnsitz darf höchstens in einer Entfernung von 75 km zur Dr. Senckenbergischen Anatomie liegen. Nach Norden hin endet der Einzugsbereich an den Grenzen zu den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis, Giessen, Vogelsbergkreis und Fulda. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir unseren Zuständigkeitsbereich einschränken müssen, da ein anderes Vorgehen die Kapazitäten und Möglichkeiten unseres Institutes übersteigen würde.

2. Wie melde ich mich zur Körperspende an?

Ein Körperspender muß bereits zu Lebzeiten seinen Körper der Dr. Senckenbergischen Anatomie durch eine Letztwillige Verfügung vermacht haben, die Ihnen als Vordruck zusammen mit einem Körperspendeausweis auf Anfrage zugeschickt wird. Die Letztwillige Verfügung und der Körperspendeausweis müssen unterschrieben und an die Dr. Senckenbergische Anatomie zurückgesandt werden. Als Bestätigung für den Eingang der Letztwilligen Verfügung erhalten Sie Ihren eingeschweißten Körperspendeausweis zurück. Die Letztwillige Verfügung kann vom Körperspender jederzeit widerrufen werden.

3. Welche Körperspende kann nicht angenommen werden?

Wir können keine Körperspender mit hochinfektiösen, meldepflichtigen Erkrankungen annehmen wie z. B. HIV-Infektion oder Virushepatitis. Weitere Gründe, die zu einer Ablehnung der Körperspende führen können, sind erhebliche anatomische Veränderungen als Folge von Krankheiten oder Unfällen, eine frische Operation, eine in der Gerichtsmedizin oder der Pathologie vorgenommene Leichenöffnung, ein zu hohes Körpergewicht (über 90 kg, z. B. infolge von Adipositas), Freitod oder eine verspätete Benachrichtigung.
Eine Körperspende kann auch dann abgelehnt werden, wenn der Tod mehr als 75 km von Frankfurt entfernt eintritt, z. B. auf einer Reise. Eine obere Altersgrenze für die Körperspende gibt es nicht, da sich der prinzipielle Bau des Körpers auch im fortgeschrittenen Alter nicht ändert.

4. Kann ein Organspender zusätzlich Körperspender sein?

Ist ein potentieller Körperspender zusätzlich Organspender, hat die Organspende Vorrang vor der Körperspende. Die Körperspende entfällt in diesem Fall. Sollte jedoch eine Organspende nicht möglich sein, wird die Dr. Senckenbergische Anatomie benachrichtigt.

5. Bekomme ich Geld für die Körperspende?

Die Körperspende wird nicht vergütet.

6. Wie gelangt der Körper in die Dr. Senckenbergische Anatomie?

Im Todesfall ist die Dr. Senckenbergische Anatomie unter der Telefonnummer 069 6301-6911 oder -6901 durch Angehörige, das Krankenhaus, das Altersheim oder den Hausarzt schnellstmöglich zu benachrichtigen. Diese Telefone sind zu normalen Arbeitszeiten zu erreichen. Tritt der Tod an einem Wochenende ein, sollte eine örtliche Pietät mit der Überführung des Leichnams in die nächstgelegene Leichenhalle beauftragt werden, von der aus wir in der folgenden Woche die Überführung in die Dr. Senckenbergische Anatomie organisieren.

7. Was geschieht mit dem Körper nach der Präparation?

Sie können zwischen drei Möglichkeiten auswählen:

  1. Sie können sich für eine Urnenbeisetzung in der Grabstätte der Dr. Senckenbergischen Anatomie auf dem Hauptfriedhof Frankfurt, Eckenheimer Landstraße, Altes Hauptportal, Gewann "An der Mauer", Nr. 308-313 entscheiden. Die Urnen werden im Rahmen einer Gedenkfeier beigesetzt, die einmal jährlich in Anwesenheit von Angehörigen sowie den Studierenden in der großen Trauerhalle des Frankfurter Hauptfriedhofes stattfindet. Angehörige und Freunde der Verstorbenen werden auf Wunsch rechtzeitig von der Gedenkfeier und Urnenbeisetzung in Kenntnis gesetzt. Die Grabstätte liegt im alten, denkmalgeschützten Teil des Frankfurter Hauptfriedhofes im Halbschatten großer Bäume.

  2. Sie können sich für eine Urnenbeisetzung in einer eigenen Grabstätte entscheiden. In beiden Fällen ist zu berücksichtigen, dass für die Untersuchungen eine Einbalsamierung des Leichnams erforderlich ist und die medizinischen Studien normalerweise ein Jahr dauern, so dass zwischen dem Tod und der Beisetzung bis zu 3 Jahre vergehen können.

  3. Sie können in Ihrer Letztwilligen Verfügung auf die Festlegung der Bestattungsdetails verzichten und es der Dr. Senckenbergischen Anatomie freistellen, diese nach Bedarf festzulegen und unter Umständen ganz auf eine Bestattung zu verzichten. Diese Wahl ermöglicht uns die Herstellung von dauerhaften anatomischen Präparaten, die für Ausbildungs- und Fortbildungszwecke sowie für die Anatomische Sammlung des Institutes benötigt werden.

8. Welche Kosten fallen an?

Falls es zu einer Übernahme des Leichnams in die Dr. Senckenbergische Anatomie kommt, übernehmen wir folgende Kosten

  • Überführung des Leichnams vom Sterbeort in das Institut
  • Einäscherung
  • Beisetzung in der Grabstätte der Anatomie auf dem Hauptfriedhof Frankfurt am Main. Bei Überführungen in private Grabstätten kommen wir für die Kosten für die Überführung bis zum Zielfriedhof auf, nicht aber für die Kosten der Anschaffung oder Nutzung solcher Grabstätten.

Folgende Kosten werden von der Dr. Senckenbergischen Anatomie zum Beispiel nicht übernommen:

  • amtliche Gebühren (Ausstellung der Sterbeurkunde und Leichenschau)
  • vorübergehende Aufbewahrung des Leichnams an Wochenenden oder an Feiertagen vor der Überführung in unser Institut

Wir behalten uns vor, die finanziellen Regelungen - abhängig von der Entwicklung der Bestattungskosten - zu ändern. Wir werden Sie natürlich von eventuellen Änderungen in Kenntnis setzen.