Southeast Asian Studies (Master of Arts)

 Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der Master Southeast Asian Studies bietet Studierenden, die Kenntnisse der indonesischen bzw. malaysischen Sprache haben und mit der Region Südostasien vertraut sind, die Möglichkeit, ihre Kenntnisse über die Kulturen, Gesellschaften und Sprachen Südostasiens zu vertiefen. Der Fokus liegt dabei auf der Malaiischen Welt (Indonesien, Malaysia, Singapur, Brunei und Osttimor). Ziel des forschungsorientierten Masterstudiengang ist es, zu selbständiger Forschung auf fortgeschrittenem Niveau zu befähigen. Der Masterstudiengang vertieft und ergänzt im Bachelorstudiengang erlernte Methoden und befähigt die Studierenden, sie kritisch zu reflektieren, sowie sich mit theoretischen Konzepten des eigenen Faches auseinanderzusetzen und diese zu allgemein diskutierten Theorien und Forschungsentwicklungen in Beziehung zu setzen. Die Studierenden werden zur kulturwissenschaftlichen Analyse und zu wissenschaftlichem Arbeiten angeleitet.

Der Masterstudiengang Southeast Asian Studies kann in zwei verschiedenen Varianten studiert werden. Variante 2 unterscheidet sich durch ein integriertes Auslandssemester von Variante 1.

Studierenden nach Variante 1 erlaubt der Wahlpflichtbereich individuelle inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, etwa für die folgenden vorgeschlagenen Profile:

- klassische Philologie und Geschichte der Malaiischen Welt
- moderne Sprachanwendung und Gesellschaft in der Malaiischen Welt
- Kultur und Wirtschaft in Südostasien

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Studiengangspezifischer Anhang

Abschluss Master of Arts Southeast Asian Studies
Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester.

Unterrichtssprache

Englisch und Indonesisch bzw. Malaysisch; Deutsch (in den Anfängerkursen Vietnamesisch und Thai)

Studienbeginn Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden. 
Studienfachberatung

Patrick Keilbart
keilbart@em.uni-frankfurt.de


nach oben


 

Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Nachweis eines Bachelorabschlusses in Sprachen und Kulturen Südostasiens oder in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern oder

    Nachweis eines mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deut-schen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder

    Nachweis eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder

    ein Bachelor-Abschluss in einem anderen geistes- oder sozialwissenschaftlichen Studienfach mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.

    Bachelorabschlüsse aus anderen geistes- oder sozialwissenschaftlichen Studiengängen können berücksichtigt werden, wenn ausreichende Sprachkenntnisse in Bahasa Indonesia oder Bahasa Malaysia und eine generelle Vertrautheit mit der Region Südostasien vorhanden sind. Der Prüfungsausschuss behält sich vor, fachfremden Bewerberinnen und Bewerbern als Auflage zu erteilen.

  • Nachweis von Englischkenntnissen (Nivau B2), nachzuweisen durch:
    a) Abiturzeugnis oder
    b) Oberstufenzeugnisse oder den Nachweis über fünfjährigen Schulunterricht in Englisch oder
    c) einen UNIcert-Abschluss der Stufe 2 oder
    d) einen TOEFL-Test (Internet-basierter Score mindestens 87) oder
    e) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

  • Ausreichende Kenntnisse der indonesischen bzw. malaysischen Sprache (mindestens 200 Unterrichtsstunden auf Universitätsniveau)

  • tabellarischer Lebenslauf (auf Englisch verfasst)

  • Motivationsschreiben (auf Englisch verfasst)

Vorläufige Zulassung

Für Bewerberinnen und Bewerber, deren Zeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, kann die Zulassung auf ein vorläufiges Zeugnis gestützt werden. Das vorläufige Zeugnis muss auf allen bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen beruhen, die für den Erwerb des Abschlusses erforderlich sind, eine Durchschnittsnote, die aufgrund der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird, enthalten und von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle ausgestellt sein.
Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


nach oben


 

Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
  • Nachweis von Englischkenntnissen (B2)
  • Nachweis von Indonesisch- bzw. Malayisch-Kenntnissen
  • Lebenslauf (auf Englisch verfasst)
  • Motivationsschreiben (auf Englisch verfasst)
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.05. - 31.07. 

Bewerbungsadresse

Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


nach oben