Geschichte (Master of Arts)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte

Das einjährige Masterstudium am Historischen Seminar der Goethe-Universität Frankfurt schließt an ein vierjähriges Bachelorstudium an und befähigt die Studierenden im Rahmen der zweiten Qualifikationsstufe, den Herausforderungen der modernen Wissensgesellschaft gerecht zu werden.
Der Studiengang ist epochenübergreifend konzipiert, so dass fundierte Einsichten von der Geschichte vorgriechischer Kulturen bis zur Zeitgeschichte erarbeitet werden können. Während des forschungsorientierten Masterstudiums wird die Fähigkeit erworben, ein komplexes historisches Thema zu erforschen, zu erklären und in verschiedenen Formen zu präsentieren. Kernkompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens werden in einem Veranstaltungsprogramm vertieft und anschließend anhand eines konkreten Forschungsprojektes ausgeführt. Ein Schwerpunkt des Studiengangs liegt auf der Befähigung zum selbständigen und selbstverantwortlichen Arbeiten mit vielfältigen Wissensbeständen, um umfangreiche Recherchearbeiten vornehmen und eine Vielzahl von Informationen verarbeiten, verstehen und ordnen zu können.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss

Master of Arts Geschichte

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt zwei Semester.

Lehrsprache

Deutsch 

Studienbeginn

Der Studiengang kann zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. 

Studienfachberatung

Dr. Christian Kleinert
Nobert-Wollheim-Platz 1, IG-Hochhaus, Raum 3.452
60323 Frankfurt am Main

Tel: 069/798-32606
Kleinert@em.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • ein achtsemestriger Bachelor der Goethe-Universität mit Geschichte als Hauptfach oder ein inhaltlich gleichwertiger, mindestens achtsemestriger Studiengang an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule in Deutschland
  • im Falle eines Bachelor-Abschlusses in Geschichte bzw. eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern wird die Zulassung erteilt unter der Auflage der Erbringung zusätzlicher Leistungen bis zur Gleichwertigkeit mit dem acht Semester umfassenden Bachelor Hauptfach an der Goethe-Universität Frankfurt
  • liegt ein erster Studienabschluss mit Hauptfach Geschichte vor (entsprechend insgesamt 180 CP), so ist dazu ein Bachelorstudium im Umfang von 60 CP im Nebenfach (nicht Geschichte) erforderlich. Im Falle von zu erbringenden Auflagen verlängert sich die Regelstudienzeit bis zur Erlangung des Masters auf vier Semester
  • Sprachanforderungen: Englisch (B2), Latein (Latinum) und eine weitere studienrelevante Fremdsprache (A2), Empfehlung für die dritte Fremdsprache: Französisch oder auch Spanisch, Italienisch, Russisch, Portugiesisch, die skandinavischen Sprachen, Niederländisch, Polnisch, Ungarisch, Tschechisch; bei Schwerpunkt Alter Geschichte: Altgriechisch
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.


    Der Nachweis der modernen Fremdsprache erfolgt durch:
    a) Abiturzeugnis;
    b) entsprechende Oberstufenzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als "ausreichend (4)" bzw. 5 Punkte sein darf; bzw. Schulzeugnisse, in dem die englische Sprache über mindestens 5 Jahre und die weitere moderne Fremdsprache über mindestens 3 Jahre nachgewiesen wird. Die Benotung muss mindestens ausreichend (4) sein;
    c) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind;
    d) Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkenntnisse;
    e) einen anderen vom Prüfungsausschuss anerkannten Nachweis.
Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Abschlussarbeit (Download)
    - Immatrikulationsbescheinigung für den noch nicht abgeschlossenen Studiengang
  • Sprachnachweise:
    -Englisch (B2)
    -Latinum
    -zweite moderne Fremdsprache (B1) bzw. Altgriechisch
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.05. - 15.08. für das Wintersemester
01.12. - 15.01. für das Sommersemester 

Bewerbungsadresse

Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


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