Habilitieren

Informationen zum Thema Habilitieren

Figur nah

Habilitation

Seit dem 15.3.2022 ist eine Neufassung der Habilitationsordnung des Fachbereichs Neuere Philologien der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Kraft. Bei Verfahren, die innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Ordnung beantragt werden, haben die Kandidat*innen die Wahl, nach der zuvor geltenden Habilitationsordnung vom 04.11.2003 oder nach der Neufassung der Habilitationsordnung habilitiert zu werden. Bitte beachten Sie, dass es für die Annahme und Eröffnung eines Habilitationsverfahrens keine festen Fristen gibt. Wenn Sie ein im Fachbereich 10 angesiedeltes Vorhaben konkretisieren möchten, so wenden Sie sich für eine erste Besprechung bitte an Frau Dr. Pia Gerhard (p.gerhard@em.uni-frankfurt.de).


Checkliste zur Abgabe (alte Ordnung)

Antrag auf Eröffnung (formlos) mit folgendem Inhalt:

  • Habilitationsfach
  • Privatdozent*in ja / nein
  • Titel der Habilitationsschrift 
  • Erklärungen (dass die Schrift selbstständig verfasst wurde und die Habilitation an keinem anderen Fachbereich / an einer anderen Universität beantragt wurde)

               → im Original unterschrieben und per E-Mail an Frau Dr. Gerhard.

Bitte senden Sie alle folgenden Dokumente nur per E-Mail ebenfalls an Frau Dr. Gerhard (p.gerhard@em.uni-frankfurt.de):

  1. Habilitationsschrift
  2. CV
  3. Lehrverzeichnis
  4. Publikationsverzeichnis
  5. ggf. Drittmittelübersicht
  6. Studienabschlusszeugnis und Promotionsurkunde (unbeglaubigt, als Scan)

Per Post oder persönlich:

  1. Habilitationsschrift (1 Papierexemplar)
  2. Führungszeugnis (Zeugnis für private Zwecke)

Hinweis: Publikationen müssen nicht eingereicht werden, sie müssen nur auf Anfrage innerhalb von 3 Werktagen zur Verfügung gestellt werden! Gleiches gilt für weitere Druckexemplare der Habilitationsschrift.


Checkliste zur Abgabe (neue Ordnung)

Antrag auf Eröffnung (formlos) mit folgendem Inhalt:

  • Angabe des Fachgebiets oder der Kombination von zwei Fachgebieten für die Verleihung der Lehrbefähigung (§ 1 Absatz 2)
  • Privatdozent*in ja / nein
  • Titel der Habilitationsschrift 
  • eine Erklärung, die folgendes umfasst:

          a) dass die Bestimmungen der Habilitationsordnung bekannt sind;
          b) ob und mit welchem Erfolg bei einem anderen Fachbereich bzw. einer anderen Hochschule eine Habilitation beantragt wurde;
dass die schriftlichen Habilitationsleistungen eigenständig, allein, nur mit den angegebenen Hilfsmitteln und nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verfasst wurden;
          c) dass Daten, die der Arbeit eventuell zugrunde liegen, zehn Jahre verfügbar gehalten werden (personenbezogene Daten sind zu anonymisieren);
          d) bei gemeinschaftlich verfassten Arbeiten im Zusammenhang mit dem kumulativen Habilitationsverfahren (§ 2 Absatz 3) ist zu erklären, dass die Standards des einschlägigen Fachclusters für das gemeinschaftliche Publizieren bekannt sind und dass bei gemeinschaftlich verfassten Arbeiten ein substantieller Eigenbeitrag nach diesen Standards vorliegt, der in der kumulativ eingereichten Habilitation erläutert wird.

               → im Original unterschrieben und per E-Mail an Frau Dr. Gerhard.

Bitte senden Sie alle folgenden Dokumente nur per E-Mail ebenfalls an Frau Dr. Gerhard (p.gerhard@em.uni-frankfurt.de):

  1. Habilitationsschrift (Drucke können nachgefordert werden)
  2. Lehrdokumentation (s. §2, Abs. 4)
  3. wissenschaftlicher CV mit Lehrverzeichnis, Publikationsverzeichnis, Vortragsübersicht und ggf. Drittmittelübersicht
  4. Studienabschlusszeugnis und Promotionsurkunde (unbeglaubigt)

Hinweis: Publikationen müssen nicht eingereicht werden, sie müssen nur auf Anfrage innerhalb von 3 Werktagen zur Verfügung gestellt werden! Gleiches gilt für weitere Druckexemplare der Habilitationsschrift.