JAV-Wahl
Allgemeines
Es finden alle 2 Jahre Neuwahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Goethe-Universität statt. Die JAV besteht im Normalfall aus 3 Frauen und 2 Männern. Diese Aufteilung wird entsprechend der Anzahl der Azubis gemacht. Nähere Infos zum Wahlablauf und zum Stand der Wahl findet Ihr auf der Seite des Wahlamtes. (Wahlamt der Goethe-Universität)
Wahlrecht
Hier findet ihr eine Übersicht, welche Personenkreise das aktive und das passive Wahlrecht bei einer JAV-Wahl haben.
Aktives Wahlrecht (Wer darf wählen?)
- Beschäftigte bis 17 Jahre
- Auszubildende (keine Altersgrenze)
- Beamtenanwärter*innen (keine Altersgrenze)
- dual Studierende (keine Altersgrenze)
- Volontär*innen (keine Altersgrenze)
- Praktikant*innen (keine Altersgrenze)
Passives Wahlrecht (Wer darf gewählt werden?)
- Beschäftigte bis 17 Jahre
- Beschäftigte 18 - 25 Jahre
- Auszubildende (keine Altersgrenze)
- Beamtenanwärter*innen (keine Altersgrenze)
- dual Studierende (keine Altersgrenze)
- Volontär*innen (keine Altersgrenze)
- Praktikant*innen (keine Altersgrenze)