FSP-Gebühren

Für die Feststellungsprüfung sind Gebühren zu entrichten.

1. Prüfungsgebühr für die Studienkollegiaten (interne Prüfung)

Die Gebühr beträgt € 100. Sie ist in § 9 Abs. 2 der Verwaltungsvorschrift des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 25.04.2016 geregelt.

2. Prüfungsgebühr für die externe Prüfung

Die Gebühr beträgt € 500 für die gesamte externe Prüfung und € 100 für die Ergänzungsprüfung. Diese Gebühren sind in § 9 Abs. 2 der Verwaltungsvorschrift des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 25.04.2016 sowie in § 27 Abs. 1 der Ordnung der FSP geregelt.