Prüfungsberechtigte
Erstes Staatsexamen:
In der Regel: Hochschullehrer*innen und auch habilitierte Mitarbeiter*innen des Instituts. Auch einige promovierte Mitarbeiter*innen und PäMis sind prüfungsberechtigt.
Informationen dazu, wer prüfungsberechtigt ist, entnehmen Sie den Seiten der einzelnen Mitarbeiter*innen.
Im Zweifelsfall fragen Sie bei möglichen Prüfern direkt nach.
Betreuer*innen/Prüfer*innen für die Bachelorarbeit im BA Romanistik (Hauptfach):
Hochschullehrer*innen und i.d.R. auch promovierte und habilitierte Mitarbeiter*innen des Instituts.
Informationen dazu, wer prüfungsberechtigt ist, entnehmen Sie den Seiten der einzelnen Mitarbeiter*innen.
Im Zweifelsfall fragen Sie bei den möglichen Prüfern direkt nach, ob und für welche Schwerpunkte sie Bachelorarbeiten betreuen.
Sprachprüfungen:
für Stipendien, Erasmus-Anträge usw. Sprachprüfungen nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich. Terminvereinbarung per E-Mail.
Französisch: Stéphanie Niepceron; Aurore Nicolas
Spanisch: Martín Diz Vidal; Dr. Marta Muñoz-Aunión
Italienisch: Dott.ssa Cristina Giaimo Patronas, Dr.Irene Caloi
Portugiesisch: Daniela Cunha Neves