Zur Person

Tatjana Sheplyakova (Dr. phil.)


Biografische Angaben

Studium der Philosophie, Interkultureller Wirtschaftskommunikation und Anglistik an der Friedrich-Schiller Universität Jena, Magistra Artium mit einer Arbeit zu „Friedrich Schillers Konzept des ‚ästhetischen Scheins‘“ (2007); Promotionsstipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes (2008-2010); Promotionsstudium an der Universität Potsdam und an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, ‚Visiting Scholar‘ am Department of Philosophy, University of Texas at Austin (Feb.-Aug. 2010), Promotion an der Goethe-Universität Frankfurt mit einer Arbeit zum Thema „Öffentliche Freiheit und Individualität. Das moralisch-juridische Modell politischer Kultur und die Frage nach Sozialität im Anschluss an Hegel“ (2011).

Im WS 2010/11 und in der Zeit vom Okt. 2011 bis Okt. 2012 war Tatjana Sheplyakova wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Praktische Philosophie am Institut für Philosophie und im Exzellenzcluster „Normative Orders“ an der Goethe-Universität Frankfurt; im WS 2012/13 war sie Lehrbeauftragte am Institut für Philosophie. Seit April 2013 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Exzellenzcluster „Normative Orders“ mit einem von der DFG geförderten Projekt „Die Rechtshandlung der Klage aus philosophischer Perspektive“ („Eigene Stelle“).

Forschungsschwerpunkte

Rechts- und Sozialphilosophie, Ethik, Ästhetik, politische Philosophie, Philosophie des deutschen Idealismus


Forschungsprojekt „Die Rechtshandlung der Klage aus philosophischer Perspektive
(“Taking Legal Action: A Philosophical Perspective”)

Das Projekt verfolgt das Ziel, mit rechtshistorischen und philosophischen Mitteln eine Theorie der Klage zu erarbeiten. Die Klage interessiert dabei nicht primär als ein juristisch programmierter Akt, der prozessrechtlich geregelt und formalisiert ist. Vielmehr wird sie als eine spezifische Handlungsform untersucht, die über die Realisierung privater Anspruchspositionen hinausweist. Es wird davon ausgegangen, dass den Subjekten mit der Klagemöglichkeit ein aktiver Status eingeräumt und verliehen wird, der nicht nur die normativen Positionen der einzelnen Subjekte stärkt, sondern auch den Prozess der Durchsetzung von demokratischen Rechtsnormen positiv voranbringen kann.

 

Publikationen

siehe meine Cluster-Seite