Über den Hochschulrat - Aufgaben und Ziele

Die Goethe-Universität ist eine Stiftungsuniversität mit öffentlich-rechtlichem Status. Das Land Hessen hat durch die Novellierung des Hochschulgesetzes die Fachaufsicht in die Hände der hochschuleigenen Gremien gelegt. Der mit externen Mitgliedern besetzte Hochschulrat sowie der in wirtschaftlichen Angelegenheiten abschließend zuständige Wirtschafts- und Finanzausschuss handeln als Aufsichtsgremien der Universität.

Dem Hochschulrat gehören elf Mitglieder an. Zehn Mitglieder, bei denen es sich um Persönlichkeiten aus dem Bereich der Wissenschaft, der Wirtschaft, der beruflichen Praxis oder der Kultur handelt, werden von den Gremien Senat (fünf Personen), Präsidium (vier Personen) und Stiftungskuratorium (eine Person) vorgeschlagen und vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst für vier Jahre bestellt. Hinzu kommt ein Vertreter des Ministeriums. 

Der Hochschulrat hat ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten (Hochschulentwicklung). Er berät und nimmt Kontrollfunktionen in akademischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten wahr. Seiner Zustimmung bedürfen u.a. die Entwicklungsplanung und die Entlastung des Präsidiums. 

Aus seinen Reihen bildet er einen Wirtschafts- und Finanzausschuss, der die Kontrollfunktion in wirtschaftlichen Angelegenheiten wahrnimmt. Hinzu kommt ein Vertreter des Ministeriums der Finanzen. In die Kompetenz des Ausschusses fällt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Zustimmung zu Investitionsplanungen, zum Wirtschaftsplan und zu Tarifverträgen der Stiftungsuniversität. 

Die Organe der Stiftungsuniversität arbeiten eng zusammen. An den Sitzungen des Hochschulrats nehmen das Präsidium und ein Vertreter des Senats teil. Der Vorsitzende des Hochschulrats nimmt seinerseits an den Senatssitzungen teil. Der Hochschulrat tagt zwei bis drei Mal jährlich; der Wirtschafts- und Finanzausschuss darüber hinaus viermal im Jahr. 

Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit anderen universitären Gremien zu intensivieren. So hat sich der Hochschulrat mit den Dekanen und mit dem AStA getroffen. Außerhalb der Sitzungen bringen sich die Gremienmitglieder entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten und Interessen auch bei Einzelthemen der Universitätsentwicklung ein. 

Der Hochschulrat betrachtet die Umwandlung zur Stiftungsuniversität als einen Meilenstein auf dem Wege zu einer führenden Position in Forschung und Lehre. Er unterstützt das Präsidium in seinen Initiativen, im Wettbewerb um die besten Wissenschaftler und Studenten den neu gewonnenen Freiraum optimal zu nutzen. Im Dialog mit den übrigen Organen der Universität und den Vertretern des Landes als des nach wie vor bedeutendsten Finanziers bringt er die Außensicht neutraler Dritter ein und wirkt als Impulsgeber. Nicht zuletzt macht er sich die Integration der Stiftungsuniversität in die Bürgerschaft der Stadt und der Region zu eigen und unterstützt die Entwicklung eines eigenen Hochschulprofils. 

Die Organe der Stiftungsuniversität hatten in den vergangenen Jahren bereits große Herausforderungen zu bewältigen. Abschaffung der Studiengebühren, Bologna-Reform, Kürzung des Landeszuschusses, Hochschulpakt 2011 - 2015, signifikante Erhöhung der Studienbewerberzahlen, zweite Runde der Exzellenzinitiative - um nur einige Stichworte zu nennen. Es ist das Ziel des Hochschulrats, trotz aller Schwierigkeiten, die vielversprechende Entwicklung der vergangenen Jahre erfolgreich fortzusetzen.

Kontakt

Janus Gudian
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