Interne Revision - Stabsstelle des Kanzlers

Zv interne revision

Die Stabsstelle der Goethe Universität Frankfurt umfasst zwei voneinander getrennte Prüffelder: Die Interne Revisionsprüfung sowie die EU-Auditzertifizierung.
Die Innenrevision ist ein vom Tagesgeschäft unabhängiges, objektives Instrument. Sie unterstützt die Hochschulleitung in ihrer Kontroll-, Steuerungs- und Lenkungsfunktion. Sie hat uneingeschränktes Einsichtsrecht. Die Interne Revision arbeitet nach Vorgaben des DIIR sowie der IDW-Standards.

Die Interne Revision prüft und überwacht Arbeitsprozesse auf deren Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hin.
Sie verfolgt dabei einen risikoorientierten Ansatz. Ziel ist die Effizienzsteigerung und gleichzeitige Risikominimierung im Unternehmen und das Aufzeigen von Handlungsalternativen gegenüber der Hochschulleitung, um Organisationsverschulden und Haftungsansprüche zu vermeiden.

In beiden Prüffeldern arbeitet die Stabsstelle bei Bedarf mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen.


Das Three-Lines-of-Defense-Modell (kurz: TLoD; auch Modell der drei Verteidigungslinien)



Interne Revision

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  • Unterstützung der Hochschulleitung durch prozess- und
    risikoorientierte Audits in allen Arbeitsbereichen der
    Universität zum Vermeiden von Organisationsverschulden
    und Haftungsansprüchen.
  • Validieren, dass Abläufe und Verfahren die Kriterien
    Sicherheit (Internes Kontrollsystem), Effektivität
    und Effizienz erfüllen.
  • Prüfung mit dem Ziel sicherzustellen, dass interne
    und externe Vorgaben und Gesetze eingehalten
    werden (Compliance)
 

Stabsstelle Interne Revision
Eschersheimer Landstraße 121
60322 Frankfurt am Main

Postanschrift: 
Goethe Universität Frankfurt
Stabsstelle Interne Revision (PA18)
D-60629 Frankfurt am Main

Dörte Klein
Komm. Leitung Interne Revision
 /
Koordinatorin EU

T 069/798-18017
E do.klein@em.uni-frankfurt.de

 

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EU-Auditzertifikate

Aufgaben

 

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Mehr Informationen

Sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, müssen EU-Projekte im Rahmen eines First-Level-Audits durch eine unabhängige Stelle, welche nicht an der Erstellung der Financial Statements beteiligt ist, auditiert werden. Das Audit kann z. B. durch die Interne Revision oder einen externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Seit Jahresbeginn 2020 ist das EU-Auditteam als Teil der Stabsstelle Interne Revision grundsätzlich für die Durchführung sämtlicher zu zertifizierender EU-Projekte zuständig. Dieses wird bei ihrer Tätigkeit bei Bedarf von externen Wirtschaftsprüfern unterstützt.

Diese sogenannten First-Level-Audits sind eine präventive ex-ante Kontrolle und innerhalb von 60 Tagen nach Projektende im Rahmen der Einreichung bzw. Erstellung der Financial Statements durchzuführen.

Das Auditzertifikat (Certificate on Financial Statements) dient dazu, die korrekte Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten im Projekt nachzuweisen, d.h. es wird bestätig, dass die geltend gemachten Kosten den Förderbedingungen der EU entsprechen.

Ziel unserer Audits ist nicht die bloße Momentbescheinigung, sondern vielmehr die Schaffung eines Mehrwertes durch unsere Beratungsleistung. Auf diese Art geben wir wertvolle Impulse für fortlaufende Verbesserungen im Projektmanagement.

 

Stabsstelle Interne Revision
Eschersheimer Landstraße 121
60322 Frankfurt am Main

Postanschrift: 
Goethe Universität Frankfurt
Stabsstelle Interne Revision (PA18)
D-60629 Frankfurt am Main


Christina Merget (Elternzeit)
Senior Auditorin / Koordinatorin EU

T 069/798-18012
E merget@em.uni-frankfurt.de

 

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