Wenn Sie Ihre Wohnung in Frankfurt bezogen haben und länger als 3 Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Frankfurt anmelden.
Die Anmeldung erfolgt in einem der Bürgerämter der Stadt Frankfurt, ist kostenlos und es sind folgende Unterlagen notwendig:
Eine Terminvereinbarung kann online unter folgendem Link vorgenommen werden.
Im Bürgeramt erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie unter anderem für die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels oder manchmal für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.
Bitte beachten Sie: falls Sie während Ihres Aufenthaltes die Wohnung wechseln, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Bürgeramt ummelden, d.h. Ihre neue Adresse registrieren lassen. Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich im Bürgeramt abmelden.
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
Bürgeramt (Zentrale)
Zeil 3, 60313 Frankfurt
Phone: +49 (0)69 / 21 23 06 00
E-Mail: buergeramt.zentrale@stadt-frankfurt.de
Öffnungszeiten:
Mo. 9:00 – 17:00 Uhr
Di. 7:30 – 13:00 Uhr
Mi. 7:30 – 13:00 Uhr
Do. 10:00 – 18:00 Uhr
Fr. 7:30– 13:00 Uhr