Anmeldung

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Wenn Sie Ihre Wohnung in Frankfurt bezogen haben und länger als 3 Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Frankfurt anmelden.

Die Anmeldung erfolgt in einem der Bürgerämter der Stadt Frankfurt, ist kostenlos und es sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ausgefüllte und unterschriebene Wohungsgeberbestätigung (Sie können das Formular auf der rechten Seite runterladen)
  • Identitätsnachweis für alle anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass)
  • Mietvertrag oder anderer schriftlicher Nachweis des aktuellen Wohnsitzes
  • Falls Ihr*e Ehepartner*in mit Ihnen kommt, sollen Sie Ihre Heiratsurkunde mitbringen (mit Übersetzung)
  • Falls Sie Kinder haben, die mit Ihnen kommen, sollen Sie ihre Geburtsurkunden mitbringen (mit Übersetzung)

Eine Terminvereinbarung kann online unter folgendem Link vorgenommen werden.

Im Bürgeramt erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie unter anderem für die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels oder manchmal für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.

Bitte beachten Sie: falls Sie während Ihres Aufenthaltes die Wohnung wechseln, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Bürgeramt ummelden, d.h. Ihre neue Adresse registrieren lassen. Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich im Bürgeramt abmelden. 

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Kontakt

Bürgeramt (Zentrale)

Zeil 3, 60313 Frankfurt
Phone: +49 (0)69 / 21 23 06 00

E-Mail: buergeramt.zentrale@stadt-frankfurt.de

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Öffnungszeiten:

Mo. 9:00 – 17:00 Uhr
Di. 7:30 – 13:00 Uhr
Mi. 7:30 – 13:00 Uhr
Do. 10:00 – 18:00 Uhr
Fr. 7:30– 13:00 Uhr