Das deutsche Krankenversicherungssystem ist sehr kompliziert. Einen Überblick und weitere Informationen zum deutschen Krankenversicherungssystem finden Sie hier.
Für alle internationalen Wissenschaftler*innen ist während des Aufenthalts in Deutschland eine in Deutschland gültige Krankenversicherung verpflichtend. Die Ausländerbehörden verlangen für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis, dass Sie ausreichend krankenversichert sind. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz vom ersten Tag an in Deutschland bestehen muss. Wenn Sie für einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt bis 90 Tagen mit einem Schengen-Visum einreisen, wird in der Regel eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € gefordert. Für längerfristige Aufenthalte mit Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie umfassenden Krankenversicherungsschutz, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Deckungsbeschränkung) entsprechen muss. Wir empfehlen, dass Sie in jedem Fall eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Anhängig von Ihrem Status in Frankfurt gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Krankenversicherung:
Weiter Informationen zu Krankenversicherungen finden Sie auf EURAXESS Deutschland - dem Mobilitätsportal für Forscher. Die Auswahl sowohl an privaten als auch an gesetzlichen Krankenversicherungsunternehmen ist groß. Ein Vergleich lohnt sich. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Informationen zu gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zusammengestellt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle gesetzlichen Krankenkassen erheben im Prinzip einen einheitlichen Beitragssatz von 14,6% des Bruttogehaltes. Der Arbeitgeber zahlt hiervon 7,3% und weitere 7,3% werden von direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich aber in den angebotenen Leistungen und können neben dem Beitragssatz eine Zusatzprämie verlangen, in der Regel etwa 1,1%. Im Unterschied zu den meisten ausländischen oder privaten Krankenversicherungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle anfallenden Arzt- oder Krankenhauskosten direkt. Sie müssen vor der Behandlung lediglich Ihre Versicherungskarte vorlegen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu einigen gesetzlichen Krankenkassen in Frankfurt ohne Anspruch auf Vollständigkeit: