Steuern

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Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Goethe-Universität haben, müssen Sie regulär Steuern und Sozialabgaben zahlen (es existieren jedoch einige wenige Ausnahmen). Die Einkommens- oder Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber direkt an den Staat abgeführt. Die Höhe der Lohnsteuer hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Steuerklasse ab. Ungefähr zwei Wochen nach Ihrer polizeilichen Anmeldung bei der Stadt Frankfurt (Bürgeramt) erhalten Sie per Post Ihre persönliche Steuer-ID. Diese Nummer müssen Sie in das Steuer-Formular des Personalservice der GU eintragen und dort abgeben.

In Deutschland wird vom Staat die Kirchensteuer für die großen Kirchen in Deutschland eingezogen. Eine eventuelle Kirchenzugehörigkeit müssen Sie im Steuer-Formular der GU angeben. Wenn Sie der Römisch-katholischen Kirche, der Lutheranischen oder Reformierten Evangelischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde oder bestimmten evangelischen Freikirchen angehören, müssen Sie in Deutschland Kirchensteuer zahlen (ca. 9 % der Einkommensteuer). Dies ist nicht der Fall, wenn Sie z. B. der Anglikanischen Kirche oder der Orthodoxen Kirche angehören. In Zweifelsfällen können Sie sich beim Einwohnermeldeamt oder dem GWC beraten lassen.

Doppelbesteuerung: Um zu verhindern, dass Ausländer*innen gleichzeitig in Deutschland und ihrem Heimatland besteuert werden, gibt es mit 75 Ländern so genannte Doppelbesteuerungsabkommen. Hierin wird genau geregelt, in welchem Land Steuern gezahlt werden. Wissenschaftler*innen aus bestimmten Ländern können auf Antrag für eine Dauer von bis zu 2 Jahren von der Einkommensteuer in Deutschland befreit werden. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zu Ihrem Heimatland. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Ein entsprechende Antragsformular des Finanzamtes finden Sie auf dem rechten Rand dieser Seite.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres können Sie eine jährliche Steuererklärung beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt abgeben, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Wenn Sie in Frankfurt wohnen, ist das Finanzamt Frankfurt für Sie zuständig. Dadurch können Sie unter Umständen einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie beim Finanzamt. Da die deutsche Steuergesetzgebung kompliziert ist, sollten Sie sich beim Finanzamt beraten lassen. In vielen Fällen bewährt es sich außerdem, für die Erstellung einer Steuererklärung kostenpflichtig die Unterstützung einer Steuerberatung hinzuzuziehen. Eine besonders günstige Variante der Unterstützung bei der Lohnsteuerjahreserklärung ist eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein

Stipendien sind in der Regel steuerfrei, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: sie müssen von öffentlichen Institutionen zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung gezahlt werden. Sie dürfen den für die Deckung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag jedoch nicht überschreiten. Mit der Steuerfreiheit ist gleichzeitig verbunden, dass keine Sozialabgaben gezahlt werden und Sie sich privat krankenversichern müssen.

Weitere Informationen zu Steuern finden Sie bei EURAXESS Deutschland.

Foto: Dieter Schütz/pixelio.de

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60327 Frankfurt am Main

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