Mietvertrag

Allgemeine Informationen

Vor dem Einzug in eine Wohnung oder Zimmer werden Sie in der Regel einen Mietvertrag mit Ihrer*m Vermieter*in unterzeichnen. Sie unterzeichnen damit ein rechtlich verbindliches Abkommen und sollten es daher vor der Unterzeichnung sorgfältig lesen. Rein mündliche Mietverträge sind eher selten in Deutschland.

Der Mietvertrag sollte folgende Angaben enthalten: monatliche Miete ohne monatliche Nebenkosten wie Müllabfuhr, Wasser, Steuern, und in einigen Fällen, Heizung und heißes Wasser (Kaltmiete), die monatlichen Nebenkosten (Nebenkosten), Beginn und Dauer der Mietdauer (im Falle von befristeten Mietverträgen) Kündigungsfrist für unbefristete Arbeitsverträge (in der Regel 3 Monate), dem Mieter die Nutzungsrechte (Keller, Gemeinschaftsräume, Garten etc.), die eventuelle obligatorische Renovierung vor dem Auszug (professionelle Teppichreinigung, Malerei etc.). Es sollten eventuelle vorhandene Mängel in der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden, damit Sie bei Auszug nicht verantwortlich gemacht werden. Nach deutschem Recht ist es zulässig, kleine Haustiere (Meerschweinchen, Ziervögel, Kaninchen und Hamster) zu halten. Für Katzen oder Hunde sollten Sie im Voraus mit Ihrer Vermietung sprechen.

Manche Vermieter werden zustimmen, vor Ablauf der Kündigungsfrist das Mietverhältnis zu beenden. Wenn Sie in der Lage sind, eine*n neue*n Mieter*in für die Zeit des Mietausfalls zu erbringen, sollte eine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht im Wege stehen. Wenn Ihnen etwas in Ihrem Mietvertrag als seltsam oder ungewöhnlich auffällt, zögern Sie nicht, sich an das Goethe Welcome Centre zu wenden.

Mietkaution

Es ist in Deutschland üblich, dass der Vermieter ein bis zwei Monatsmieten als Kaution verlangt. Das Geld wird auf einem Sparkonto für Sie angelegt und nach Auszug in voller Höhe wieder ausgezahlt, so Sie keinen Schaden in der Wohnung verursacht haben und Ihre Miete regelmäßig gezahlt haben. Die maximal zulässige Kaution beträgt drei Monatskaltmieten.
Um sich vor späteren Forderungen zu schützen, sollten Sie vor dem Einzug auf einem Übergabeprotokoll im Rahmen einer gemeinsamen Wohnungsbegehung bestehen. Dies erfolgt in der Regel zusammen mit einen Termin mit Ihrer*m Vermieter*in zur Übergabe der Schlüssel.

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Fr. Gabriele Zinn

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