Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Visum und Aufenthalt

  • Brauche ich ein Visum für Deutschland?
  • Wo bekomme ich ein Visum für Deutschland?
  • Welche Unterlagen benötige ich für ein Einreisevisum?
  • Woher weiß ich, welches Visum für mich das Richtige ist?
  • Wann und wo muss ich mich nach meiner Anreise als Frankfurter Bürger*in registrieren?
  • Wann muss ich mein Visum in Deutschland verlängern?
  • Wo muss ich mein Visum verlängern / meine  Aufenthaltstitel beantragen und wie bekomme ich einen Termin?
  • Welche Unterlagen brauche ich für eine Visumsverlängerung / die Beantragung eines Aufenthaltstitels?
  • Wie viel kostet die Visumsverlängerung / die Beantragung eines Aufenthaltstitels?
  • Was ist ein eAT und welche Funktionen hat er?
  • Wann sollte ich meinen eAT beantragen?
  • Wie erfahre ich, dass mein eAT erstellt ist und zur Abholung bereit liegt?
  • Was ist eine Fiktionsbescheinigung und wann bekomme ich eine Fiktionsbescheinigung?
  • Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung verreisen?
  • Wie melde ich mich als Frankfurter Bürger*in vor meiner Abreise wieder ab?
  • Was muss ich machen, wenn mein* Ehepartner*in nach Deutschland nachziehen möchte?
  • Was muss ich machen, wenn ich Besucher*innen aus dem Ausland nach Deutschland einladen möchte?

Brauche ich ein Visum für Deutschland?

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen generell kein Einreisevisum. Dies gilt ebenfalls für Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA. Staatsangehörige aller anderen Nicht-EU-Staaten müssen ein Visum für Deutschland beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter Visum und Einreise. Eine genaue Übersicht für jedes einzelne Land finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Wo bekomme ich ein Visum für Deutschland?

Wenn Sie ein Visum für Deutschland beantragen möchten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in Ihrem Heimatland. Sie bekommen in der Regel zunächst nur ein Einreisevisum, das Sie hier in Deutschland nach Ihrer Ankunft verlängern können. Nähere Informationen und eine Checkliste für Ihre Dokumente finden Sie unter Visum.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Einreisevisum?

Eine Checkliste für die Dokumente, die Sie für die Beantragung eines Visums benötigen, finden Sie unter Visum.

Woher weiß ich, welches Visum für mich das Richtige ist?

Es gibt verschiedene Arten von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen die für einen Aufenthalt als Wissenschaftler/-in in Deutschland in Frage kommen. In unserer Liste der Visumsarten können Sie das Richtige für sich finden: Visumsarten.

Wann und wo muss ich mich nach meiner Anreise als Frankfurter Bürger*in registrieren?

Wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben und Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Frankfurt haben, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt als Einwohner*in von Frankfurt anmelden. Dies können Sie bei einem der zahlreichen Bürgerämter der Stadt tun. Wenn Sie in einer anderen Stadt als Frankfurt wohnen, müssen Sie sich bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie einen Termin vereinbaren. Zum Termin benötigen Sie Ihren Reisepass und eine Wohnungsgeberbestätigung Ihrer Vermietung, die belegt, wann und wo Sie eingezogen sind.

Wann muss ich mein Visum in Deutschland verlängern / einen Aufenthaltstitel beantragen?

Bei der Einreise bekommen Sie in der Regel ein Visum, das maximal 3 Monate/90Tage gültig ist. Sie sollten sich also schnellstmöglich nach Ihrer Ankunft um den Antrag auf Verlängerung kümmern, sofern Sie länger bleiben. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, gilt für Sie ebenfalls die Frist von 3 Monaten, in denen Sie sich ohne Visum hier aufhalten können. Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Visumsverlängerung.

Wo muss ich mein Visum verlängern lassen / meine  Aufenthaltstitel beantragen und wie bekomme ich einen Termin?

Um Ihr Visum zu verlängern bzw. einen Aufenthaltstitel zu beantragen, müssen Sie sich an die Ausländerbehörde wenden, die für die Stadt zuständig ist, in der Sie gemeldet sind. Die Ausländerbehörde für die Stadt Frankfurt befindet sich in der Rebstöcker Straße 4; Sie benötigen jedoch einen Termin. Wenn Sie Ihren Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums an das Goethe Welcome Centre. Gerne werden wir Ihnen bei diesem Prozess behilflich sein, Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente helfen und einen Termin für Sie vereinbaren.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Visumsverlängerung / die Beantragung eines Aufenthalttitels?

Als Anhaltspunkt finden Sie auf unserer Website eine Liste der Dokumente, die Sie höchstwahrscheinlich für die Beantragung eines Aufenthaltstitels benötigen: Visumsverlängerung. Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Ihrem individuellen Antrag andere und / oder zusätzliche Dokumente erforderlich sein können. Alle fremdsprachigen Dokumente oder Bescheinigungen bedürfen einer deutschen Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer.

Wie viel kostet die Visumsverlängerung / die Beantragung eines Aufenthaltstitels?

Für Erwachsene beträgt die Gebühr derzeit mindestens 113 € pro Person, je nach Art des Antrags. Für Kinder beträgt sie 56,50 €. Die Gebühr ist bei Ihrem Termin in der Ausländerbehörde zu entrichten; akzeptiert werden Bargeld und Debit-/Girokarten, aber keine Kreditkarten.

Was ist ein eAT und welche Funktionen hat er?

Der eAT ist ein elektronischer Aufenthaltstitel in Form einer Chipkarte. Er ersetzt den früheren Aufkleber im Pass. Alles Wissenswerte zum eAT finden Sie hier.

Wann sollte ich meinen eAT beantragen?

Da die Bearbeitungszeit in etwa 4-8 Wochen beträgt, ist zu empfehlen sich nach Möglichkeit 8-10 Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Visums oder Aufenthaltstitels um den Antrag zur Verlängerung zu kümmern. Die Bearbeitungszeiten werden stark von verschiedenen Faktoren beeinflusst, unter anderem von der Jahreszeit (z. B. um Weihnachten) und der Dringlichkeit, die vom Ablaufdatum Ihres Visums / Ihres Aufenthaltstitels abhängt.

Wie erfahre ich, dass mein eAT erstellt ist und zur Abholung bereit liegt?

Nach Ihrem Termin wird Ihr eAT von der Ausländerbehörde bestellt. In einem ersten Schritt erhalten Sie einen Brief aus Berlin mit Ihrer PIN- und PUK-Nummer, um später die Online-Funktionen des Ausweises zu nutzen. Der eAT wird in Berlin erstellt und nach Fertigstellung an die Ausländerbehörde Frankfurt geschickt, wo er noch einmal geprüft und in einem zweiten Brief an Sie nach Hause geschickt wird. Einige andere Ausländerbehörden außerhalb Frankfurts bieten diesen Service nicht an und Sie müssen Ihre Karte stattdessen abholen.

Was ist eine Fiktionsbescheinigung und wann bekomme ich eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung ist ein vorläufiges Ersatzpapier, das Sie erhalten, falls Visum oder Aufenthaltstitel ablaufen bevor die neue Karte fertiggestellt ist. Sie verlängert fiktiv alle Bestimmungen Ihres Visums / Ihres Aufenthaltstitels. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Fiktionsbescheinigung.

Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung verreisen?

Nach Möglichkeit sollten Sie das Reisen außerhalb der EU  mit einer Fiktionsbescheinigung vermeiden. Sollte es aber nötig sein, kommt es auf die Art Ihrer Fiktionsbescheinigung an, ob dies möglich ist. Genaue Informationen dazu finden Sie unter Fiktionsbescheinigung.

Wie melde ich mich als Frankfurter Bürger*in vor meiner Abreise wieder ab?

Wenn Sie Frankfurt wieder dauerhaft verlassen und auch Ihre Wohnung hier aufgeben, müssen Sie sich beim Bürgeramt abmelden, bei dem Sie ursprünglich als Einwohner*in von Frankfurt gemeldet waren. Sie können sich frühestens 14 Tage vor Ihrer Abreise abmelden. Zur Abmeldung füllen Sie einfach das Formular "Abmeldung bei der Stadt Frankfurt" aus und geben es zusammen mit einer Kopie Ihres Reisepasses beim Einwohnermeldeamt ab bzw. senden es elektronisch ein. Eine Abmeldung kann auch nach erfolgter Ausreise aus Deutschland erfolgen. Weitere Informationen über das Verfahren und die erforderlichen Formalitäten finden Sie auf unserer Website: Abreise.

Was muss ich machen, wenn mein*e Ehepartner*in nach Deutschland nachkommen möchte?

Wenn Ihr*e Ehepartner*in und möglicherweise auch Ihre Kinder nach Deutschland nachziehen möchten, müssen als ersten Schritt für jedes Familienmitglied einen Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Heimatland stellen. Weitere Informationen zu den benötigten Dokumenten und dem Ablauf finden Sie unter Einreise mit Familie.

Was muss ich machen, wenn ich Besucher*innen aus dem Ausland nach Deutschland einladen möchte?

Wenn Sie Besucher*innen aus dem Ausland einladen möchten, die für Deutschland ein Visum brauchen, müssen Sie eine offizielle Einladung über die Ausländerbehörde einreichen. Alle Voraussetzungen und die nötigen Formulare finden Sie unter Besucher*inneneinladung.

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