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Filmkultur: Archivierung, Programmierung, Präsentation (Master of Arts)

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Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung
Inhalte und Schwerpunkte |
Der Masterstudiengang „Filmkultur: Archivierung, Programmierung, Präsentation“ bildet wissenschaftliches Personal für Film- und Medienarchive und Institutionen der Filmkultur aus. Er ist der erste Studiengang seiner Art an einer deutschen Universität und wird von der Goethe-Universität (Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft) gemeinsam mit dem Deutschen Filminstitut seit dem Wintersemester 2013/14 angeboten. Aufbauend auf vertiefte Kenntnisse von Filmgeschichte und Filmtheorie vermittelt der Studiengang grundlegende Kenntnisse der technischen, wissenssystematischen, administrativen, ökonomischen und rechtlichen Aspekte der Archivierung, Programmierung und Präsentation der gängigen Film- und AV-Medienformate. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Herausforderungen der Digitalisierung analoger Bestände, der Pflege digitaler Archivierungsmedien und der Veröffentlichung und Zirkulation von Digitalisaten. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben ferner Kenntnisse der Strukturen und Praktiken der Kino- und Filmkultur, der AV-Medienproduktion und -distribution und der Charakteristik von Märkten für AV-Medienprodukte. Sie machen sich vertraut mit Grundfragen im Bereich Copyright und Urheberrecht sowie namentlich auch mit der Problematik von Nutzungsrechten und Eigentumsrechten in der Praxis der Zirkulation von Film- und AV-Medienmaterialien. Sie erwerben schließlich theoretische und praktische Kompetenzen im Bereich des Kuratierens von Filmen, also der Programmierung und Präsentation von AV-Medienarchiv-Beständen im Kino, in Museen und an Festivals, aber auch auf digitalen Plattformen. Die Auseinandersetzung mit dem Gegenstand Film wird dabei in den größeren Rahmen einer ästhetisch-theoretischen Reflexion der Rolle der Kuratorin bzw. des Kurators und der kulturellen Praxis der Ausstellung eingebettet. Der Studienabschluss qualifiziert für die Übernahme von Positionen in den Bereichen Kulturmanagement, öffentliche und private Film- und Medienarchive, Unternehmen der Film- und AV-Wirtschaft wie Produktions- und Distributionsfirmen sowie Internet-Provider, Fernsehen (Redaktion, Programmierung, Medienarchivierung), Journalismus/Filmkritik, Internetredaktion und Plattformgestaltung, Museumsarbeit mit Schwerpunkt Film und AV-Medien sowie für kuratorische Tätigkeiten im Bereich Filmkultur (Kino- und Festivalprogrammierung, kuratorische Arbeit in Museen, Ausstellungshäusern und anderen Einrichtungen für bildende Kunst). Ferner besteht die Möglichkeit eine Weiterqualifikation im Rahmen eines Promotionsstudiums. Der Masterstudiengang wird vom Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft der Goethe-Universität in Kooperation mit dem Deutschen Filminstitut (Frankfurt) und unter Einbezug von Lehrangeboten aus den Fachbereichen 01 Rechtswissenschaft, 02 Wirtschaftswissenschaften und 09 Sprach- und Kulturwissenschaften der Goethe-Universität durchgeführt. Weitere Partner sind die Friedrich-Wilhelm-Murnau Stiftung (Wiesbaden) und das Arsenal Institut für Film- und Videokunst (Berlin). Für das umfangreiche Praxismodul vermitteln das Deutsche Filminstitut und die Universität auch Praktikumsplätze bei weiteren filmkulturellen Institutionen im In- und Ausland. Sendeanstalten, eigenständige Sammlungen, Kulturstiftungen, Kulturinitiativen, Festivals, Distribution und Edition ergänzen das Spektrum der filmkulturellen Arbeitsfelder, zu denen Kontakte gepflegt werden. |
Ausführliche Beschreibung | |
Abschluss | Master of Arts Filmkultur: Archivierung, Programmierung, Präsentation |
Regelstudienzeit | Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Studienbeginn | Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden. |
Studienfachberatung |
Prof. Dr. Vinzenz Hediger Bettina Schulte-Strathaus, M.A. |
Zugangsvoraussetzungen |
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Vorläufige Zulassung | Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden. |
Zulassungsmodus | Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. |
Einzureichende Unterlagen |
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Bewerbungszeitraum | 01.04. - 31.05. |
Bewerbungsadresse |