Skandinavistik (Master of Arts)


Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der Masterstudiengang Skandinavistik richtet sich an Absolven­tinnen und Absolventen der Bachelorstudiengänge Skandinavistik (Hauptfach) oder Empirische Sprachwissenschaft mit dem Schwerpunkt Skandinavische Sprachen (Hauptfach) der Goethe-Universität sowie Absol­ventinnen und Absolventen vergleichbarer Studiengänge, sofern sie die nöti­gen Sprachkenntnisse mitbringen (s.u.).

Der Masterstudien­gang vertieft die im Bachelorstudium erworbenen fach­wissen­schaftlichen Kenntnisse der Älteren und Neueren Skandinavistik. Er ist philologisch-literaturwissenschaftlich ausgerichtet und integriert kultur­wissen­schaftliche Proble­me und Arbeitsweisen. Gegenstand des Studiengangs sind die modernen nord­germanischen Sprachen Schwe­disch, Dänisch, Norwe­gisch, Isländisch und ihre histo­ri­schen Vorstufen sowie die in diesen Sprachen verfassten Textzeug­nisse, deren historische und kulturelle Kontexte, die Ge­schichte ihrer Rezep­tion sowie die Wissenschaftsgeschichte der Skandina­vistik. Die Studierenden können zwischen drei Schwerpunkten wählen:

  1. Der philologische Schwerpunkt konzentriert sich auf literatur- und sprachwissenschaftliche Fragestellungen und Methoden in der Älteren sowie der Neueren Skandinavistik und bezieht dabei andere Philologien ein.
  2. Der mediävistische Schwerpunkt basiert auf der Älteren Skandinavi­stik, welche die Zeit von den Anfängen bis zum Ende des Mittelalters behandelt.
  3. Der neuzeitliche Schwerpunkt basiert auf der Neueren Skandinavistik, die den Zeitraum von der Reformation bis zur Gegenwart umfasst.

Damit bietet Ihnen der Master Skandinavistik eine theoretisch fundierte, am aktuellen Forschungsstand und dem Konzept des forschenden Lernens orientierte Ausbildung. Sie baut den Kenntnisstand, den Sie aus dem Bachelorstudium mit­brin­gen, syste­ma­tisch aus und er­weitert ihn so, dass Sie befähigt werden, in for­schungs­orientierten Projekten mitzuarbeiten und eigene Forschungs­beiträge zu formulieren. Besonderen Wert legen wir auf die Vervoll­kommnung von Sprach­kennt­nissen; dazu kann ein Studienaufenthalt an einer skandinavischen Universität entschei­dend beitragen. Zu den Ausbildungszielen gehören die exzellente Beherr­schung einer kontinentalskandinavischen Sprache in Wort und Schrift ebenso wie sehr gute passive Kennt­nisse in den anderen nordischen Sprachen einschließlich der historischen Sprachstufen und eine breite Kenntnis der skan­dina­vi­schen Literaturen im Kontext von Kultur, Geschichte und Gesellschaft.

Der Masterstudiengang Skandinavistik bereitet Sie auf die Promotion und eine wissen­schaft­liche Laufbahn vor, aber auch auf anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten etwa in den Medien, in der Kulturarbeit (Theater, Museum, Volkshochschule usw.), an wissenschaftlichen Ein­rich­tungen des In- und Auslandes, im Verlagswesen, in der Touristik usw. Da das Studium selbst insbesondere Text-, Recherche- und Fremdsprachenkompetenz vermittelt, empfehlen wir Ihnen, sich im Hinblick auf Ihr Berufsziel zusätzlich durch praktische Tätigkeiten im Rahmen von Praktika und Volontariaten zu qualifizieren.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts Skandinavistik
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester. 
Unterrichtssprache Deutsch, Schwedisch, Dänisch, Norwegisch
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. 
Studienfachberatung

Jun.-Prof. Dr. Frederike Felcht
Institut für Skandinavistik
Nobert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt am Main
felcht@em.uni-frankfurt.de

Bitten lassen Sie sich für die Studienfachberatung hier einen Termin geben: schmitthenner@em.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorabschluss der Goethe-Universität in Skandinavistik oder in Empirische Sprachwissenschaft mit dem Schwerpunkt Skandinavische Sprachen oder
    Bachelorabschluss der Goethe-Universität in einer verwandten Fachrichtung (z.B. Allgemeine und Ver­gleichende Literatur­wissenschaft, American Studies, English Studies, Germanistik, Lateinische Philologie, Griechische Philologie, Romanistik oder eine andere Philologie, Geschichte, Philosophie, Katholische Theologie oder Religions­wissenschaft) in Kombination mit dem Nebenfach Skandinavistik oder Empirische Sprachwissenschaft mit dem Schwerpunkt Skandinavische Sprachen oder
    Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule in derselben oder einer verwandten Fachrichtung (z.B. Allgemeine und Vergleichende Literatur­wissenschaft, American Studies, English Studies, Germanistik, Klassische Philologie, Romanistik oder eine andere Philologie, Geschichte, Philosophie, Evangeli­sche oder Katholische Theologie oder Religionswissen­schaft) und gute Kenntnisse mindestens einer kontinentalskandina­vi­schen Sprache (Dänisch, Norwegisch, Schwedisch) sowie Kennt­nisse philologischer Arbeitsweisen.
    Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Englischkenntnisse des Niveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)
  • sehr gute Kenntnisse (B2) mindestens einer kontinentalskandinavi­schen Sprache (Dänisch, Norwegisch, Schwedisch)
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.
Vorläufige Zulassung

Die Zulassung kann auf der Grundlage eines vorläufigen Notenauszugs (Transcript of Records) vorläufig erfolgen, wenn

1. mindestens 150 CP erreicht wurden,

2. die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht und ein Gutachten beziehungsweise eine Empfehlung der die Bachelorarbeit betreuenden Person vorliegt

3. ggf. die nach dem studiengangsspezifischen Anhang gemäß Abs. 4 geforderten Nachweise vorliegen,

4. die Immatrikulation im Bachelorstudiengang nachgewiesen wird.

Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Nachweis ist dies durch den Gemeinsamen Prüfungsausschuss umgehend dem Studierendensekretariat zwecks Widerrufs der vorläufigen Zulassung zum Masterstudiengang mitzuteilen.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Abschlussarbeit (Download)
    - Nachweis über die Immatrikulation im Bachelorstudiengang
  • Nachweis über Englischkenntnisse des Niveaus B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GeR)
  • Nachweis über sehr gute Kenntnisse auf Niveau B2 mindestens einer kontinentalskandinavischen Sprache (Dänisch, Norwegisch, Schwedisch)
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.06. - 31.08. für das Wintersemester
01.12. - 28.02. für das Sommersemester  
Bewerbungsadresse

Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


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