Theater-, Film- und Medienwissenschaft (Master of Arts)


Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der forschungsorientierte Masterstudiengang Theater-, Film- und Medienwissenschaft befasst sich mit Darstellungsformen im Bereich des Theaters, des Filmes und der Medien. Seine Gegenstände sind deren ästhetische Erscheinungen, Theorie, Geschichte, gesellschaftliche und institutionelle Voraussetzungen, technische Bedingungen und Wirkungsweisen. Er integriert philosophische, kunst- und kulturtheoretische, historische, soziologische und kulturökonomische Fragestellungen in die fachspezifische Auseinandersetzung. Der Studiengang verfolgt eine kritisch-theoretische Auseinandersetzung mit künstlerischen und medialen Phänomenen und kennzeichnet sich durch eine dezidiert internationale Ausrichtung.

Im Mittelpunkt des Studiums steht die  Ausbildung der Fähigkeit zur eigenständigen problemorientierten  Reflexion gegenwärtiger Darstellungsformen in Theater, Film und Medien. Diese Fähigkeit wird in einer archäologischen und genealogischen Perspektive entwickelt und setzt Kenntnisse von Geschichte, Struktur und Systematik der aktuellen Formen des Theaters, der Performance, des Tanzes, des Films als künstlerischer und wissenschaftlich-technischer Praxis sowie der technischen und digitalen Medien voraus. Das Studium vermittelt eine geisteswissenschaftliche und theoretische jedoch keine kunstpraktische Bildung. Es schärft allerdings die Sensibilität für künstlerische Verfahren und Strategien.

Im Unterschied zu kunstpraktischen Ausbildungsgängen qualifiziert der Masterstudiengang für ein breites Spektrum von Tätigkeiten und nicht für eng bestimmte Berufsfelder. Er vermittelt Kompetenzen, die zur Übernahme von anspruchsvollen Positionen in den Bereichen Theater, Film, Medien, Kulturvermittlung und Organisation befähigen und legt die Grundlage zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation im Rahmen eines Promotionsstudiums.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts Theater-, Film- und Medienwissenschaft
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester.
Unterrichtssprache Deutsch 
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden.
Studienfachberatung

Dr. Daniel Fairfax
Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft
Nobert-Wollheim-Platz 1
60629 Frankfurt am Main
E-mail: fairfax@tfm.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorabschluss in Theater-, Film- und Medienwissenschaft der Goethe-Universität oder mindestens gleichwertiger Abschluss einer deutschen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung (beispielsweise Philosophie, Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft oder eine andere neuere Philologie, Kunstgeschichte, Musikwissenschaft, qualitativ orientierte Sozialwissenschaften) oder mindestens gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung. Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss.

  • Falls Sie Ihr grundständiges Studium nicht im Hauptfach "Theater-, Film- und Medienwissenschaft" an der Goethe-Universität haben bzw. absolvieren werden: Transcript of Records. Sind die relevanten Inhalte aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich sind, müssen diese in einem Zusatzblatt für studienrelevanten Leistungen (Veranstaltung, Hausarbeit oder ähnliches, CP und ggf. Note) aufgeführt werden. Studienrelevant sind Leistungen in Theorie, Ästhetik, Geschichte und Analyse von Theater, Film und Medien.

  • Vorausgesetzt wird der Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) entsprechen. Der Nachweis der Englischkenntnisse muss zur Bewerbung vorliegen.

  • Motivationsschreiben: Darstellung insbesondere des persönlichen und des spezifischen Interesses am Masterstudiengang TFM, ggf. unter Darstellung der bisherigen Berufs- oder Praxiserfahrungen oder studienrelevanter, auch außeruniversitärer Leistungen, die über die Eignung für den Masterstudiengang besonderen Aufschluss geben können. Das Motivationsschreiben soll maximal 700 Wörter enthalten.

  • Studienbewerberinnen und -bewerbern wird empfohlen, vor Aufnahme des Masterstudiums der TFM ein einschlägiges, mindestens vierwöchiges Praktikum im Theater-, Film- und Medienbereich zu absolvieren. Das Praktikum kann als Bestandteil eines Bachelorstudiums absolviert worden sein. Ein Praktikumsnachweis, der Auskunft über Zeitpunkt und zeitlichen Umfang sowie Tätigkeiten des Praktikums gibt, sollte den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Sofern für den Masterstudiengang Theater-, Film- und Medienwissenschaft eine Zulassungsbeschränkung besteht, kann das Praktikum im Rahmen eines Auswahlverfahrens berücksichtigt werden. Anerkannte Formen des Praktikums sind insbesondere:
    – eine Hospitanz bzw. Assistenz bei einer Theater- bzw. einer Film-, Fernseh-, oder Videoproduktion mit entsprechenden Einblicken in verschiedene Produktionsbereiche, z.B. Herstellungsleitung, Ausstattung, Kamera, Schnitt bzw. Konzeption, Probenarbeit und den Theaterbetrieb oder in die Arbeit eines Radio- und Fernsehsenders oder anderer Institutionen, die mit Medien und ihrer Geschichte befasst sind (etwa Verlagswesen, Presse, Gestaltung, Ausstellungswesen),
    – Hospitanzen im Verleih oder im Programmkino,
    – Praktika in Institutionen der Kulturverwaltung, -vermittlung oder -förderung – Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden ebenfalls als Praktikum anerkannt. Über Zweifelsfälle entscheidet der Zulassungsausschuss. 

  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.
Vorläufige Zulassung Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP (in der Regel 144 CP)erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht.
Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.
Zulassungsmodus Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  •  Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Gutachten bzw. Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Abschlussarbeit (Download)
    - Immatrikulationsbescheinigung für den noch nicht abgeschlossenen Studiengang
  • Falls Sie Ihr grundständiges Studium nicht im Hauptfach "Theater-, Film- und Medienwissenschaft" an der Goethe-Universität haben bzw. absolvieren werden:
    - Transcript of Records 
    - Sind die relevanten Inhalte aus dem Transcript of Records nicht ersichtlich, müssen diese in einem Zusatzblatt für studienrelevanten Leistungen (Veranstaltung, Hausarbeit oder ähnliches, CP und ggf. Note) aufgeführt werden. Studienrelevant sind Leistungen in Theorie, Ästhetik, Geschichte und Analyse von Theater, Film und Medien.
  • Englischkenntnisse werden nachgewiesen durch:
    - Abiturzeugnis oder entsprechende Oberstufenzeugnisse, die Englischunterricht im Umfang von mindestens 5 Jahren belegen, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. „fünf Punkte“ sein darf; oder - eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem die betreffende Sprache Amtssprache ist; oder
    - ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse in der betreffenden Sprache von deutschen und/oder ausländischen Hochschulen, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht; oder - Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden und die erforderlichen Kenntnisse der betreffenden Sprache nachweisen, wobei das gemäß Absatz 1 vorausgesetzte Sprachniveau explizit erwähnt sein muss; oder
    - einen standardisierten Test, aus dem das Niveau B 2 klar ersichtlich ist; anerkannt werden folgende Sprachnachweise:
    a. TOEFL (Internet based mind. 85 Punkte);
    b. IELTS (mindestens 6,5 in jedem Teil);
    c. Cambridge First, Advanced oder Proficiency (mindestens 160 Punkte in jedem Teil). oder
    - einen anderen vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Ggf. Praktikumsnachweis mit Angaben zu Zeitpunkt, zeitlichem Umfang sowie Tätigkeiten des Praktikums
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • Falls Sie weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.04. - 31.05.
Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


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