Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung
Kurzbeschreibung
Inhalte und Schwerpunkte |
Der Master Philosophie ist forschungsorientiert. Das Masterstudium Philosophie zielt darauf, die Einsichten der Studierenden in die systematische und historische Vielfalt philosophischer Probleme zu vertiefen, die Beherrschung bereits erlernter Techniken wissenschaftlichen Arbeitens zu vervollkommnen und zu eigenständigem philosophischen Arbeiten zu befähigen.
Zum einen sieht das Studium eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Philosophie in ihrer systematischen Breite vor und ermöglicht den Studierenden die Aneignung wissenschaftlicher Kenntnisse und Kompetenzen im Umgang mit historischen wie gegenwärtigen philosophischen Problemstellungen. Zum anderen sieht das Masterstudium die Bildung individueller Studienschwerpunkte vor, in denen die Studierenden vertiefte Kenntnisse ausbilden und eine eigene Position zu entwickeln und zu verteidigen lernen. Am Ende des Studiums sollen die Studierenden die Fähigkeit erworben haben, formal und inhaltlich korrekte Beiträge zu philosophischen Fachdiskussionen zu erbringen.
Die Studierenden der Philosophie vertiefen im Studium zentrale Schlüsselkompetenzen, namentlich die Fähigkeiten zu analytischem Denken, zur Problemlösung, zur Argumentation, zum Umgang mit anspruchsvollen Texten und Medien sowie zur Vermittlung komplexer Sachverhalte in verständlicher Form. Der Studiengang zielt darauf, die Studierenden für Berufe zu qualifizieren, die ausgeprägte analytische und kommunikative Kompetenzen verlangen.
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Ausführliche Beschreibung |
Informationen des Fachbereichs Ordnung
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Abschluss |
Master of Arts Philosophie
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Regelstudienzeit |
Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt vier Semester.
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Lehrsprache |
Deutsch
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Studienbeginn |
Der Studiengang kann zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden.
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Studienfachberatung |
Sabine Reh Telefon: 069/798-32789 E-Mail: s.reh@em.uni-frankfurt.de
Fabian Seitz Telefon: 069/798-32756 E-Mail: F.Seitz@em.uni-frankfurt.de
Mit Fragen zum Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte an Achim Vesper (avesper@em.uni-frankfurt.de).
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Zulassungsbedingungen
Zugangsvoraussetzungen |
Zum Masterstudiengang Philosophie kann zugelassen werden, wer
- a) einen Bachelorabschlusses in Philosophie im Hauptfach oder Nebenfach oder in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern
b) einen mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung (z. B. Religionswissenschaft, Rechtswissenschaft, So-zialwissenschaften, Literaturwissenschaften) mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern c) einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern besitzt.
- und eine Masterprüfung in gleicher Fachrichtung an einer anderen Universität nicht endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch verloren hat. Gleiches gilt bei Masterprüfungen in verwandten Fachrichtungen, soweit vom Prüfungsausschuss eine entsprechende Übereinstimmung der Fachrichtungen festgestellt wird. Zur diesbezüglichen Überprüfung sind Erklärungen gemäß § 14 Abs. 1 vorzulegen. § 14 Abs. 4 gilt entsprechend.
- Sprachkenntnisse
Für das Studium der Philosophie sind ausreichende Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich sowie ausreichende Sprachkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache (empfohlen wird: Französisch, Lateinisch oder Altgriechisch, wobei bei einer modernen Fremdsprache Kenntnisse auf dem Niveau A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) und bei Lateinisch oder Griechisch Kenntnisse, die einer bestandenen „Sprachprüfung in Latein“ (bzw. Latinum) oder einer bestandenen „Sprachprüfung in Griechisch“ entsprechen, nachzuweisen sind)
- Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
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Vorläufige Zulassung |
Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nachgewiesen werden.
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Zulassungsmodus |
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung. |
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Bewerbung
Einzureichende Unterlagen |
- Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
- Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
- Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
- Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote; - Immatrikulationsbescheinigung für den noch nicht abgeschlossenen Studiengang
- Sprachnachweis Englisch (B1) und einer weiteren Fremdsprache (A2)
- Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
- Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
- Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
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Bewerbungsfrist |
01.06. - 31.08. für das Wintersemester 01.12. - 28.02. für das Sommersemester
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Bewerbungsadresse |
Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge
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