Betriebliches Eingliederungsmanagement

Gesundheitsfürsorge ist ein wichtiges Ziel der Johann Wolfgang Goethe-Universität, der Personalvertretung und der Schwerbehindertenvertretung, damit die Beschäftigten gesundheitlich und persönlich den beruflichen Anforderungen gerecht werden können. Aber nicht immer lassen sich allein durch präventive Maßnahmen Krankheiten und Unfälle vollständig verhindern.

Um auch bei längeren oder häufigeren Erkrankungen eine optimale Betreuung unserer Beschäftigten gewährleisten zu können hat die Goethe-Universität gemeinsam mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) abgeschlossen, welche zum 01. Oktober 2011 in Kraft getreten ist. Hiernach bietet die Dienststellenleitung im gemeinsamen Dialog mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung Maßnahmen zur Sicherung und Teilhabe am Arbeitsleben und der Reintegration im Zuge des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) an.

Datenschutz ist uns wichtig!

Selbstverständlich unterliegen sämtliche am BEM-Verfahren Beteiligten der Schweigepflicht. In der Personalakte wird lediglich vermerkt, ob ein BEM durchgeführt wurde und welche Maßnahmen zur Überwindung bzw. Vorbeugung der Arbeitsunfähigkeit ggf. ergriffen wurden. Sämtliche Gesundheitsdaten der/des Mitarbeiters/in werden in einer gesonderten BEM- Akte unter Verschluss geführt. Nach Abschluss des BEM-Verfahrens wird diese Akte noch 3 Jahre aufbewahrt und danach vernichtet.

Noch Fragen?

Wir legen großen Wert darauf, dass unseren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern das BEM bekannt ist und bei Bedarf auch nutzen.

Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, völlig unabhängig davon, ob diese arbeitsplatzbedingt sind oder außerhalb Ihres Arbeitsumfeldes liegen, müssen Sie nicht abwarten, bis Sie über die 6-Wochen-Grenze hinaus arbeitsunfähig erkrankt sind. Sollten Sie bereits im Vorfeld Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Referenten für das betriebliche Eingliederungsmanagement, Benjamin Fathi. Er koordiniert ein Team von verantwortlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die alle ein gemeinsames Ziel haben: Ein gesundes Tätigkeitsumfeld mit gesunden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern!


Was bedeutet betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

Sind Mitarbeiter/innen innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit dem Personalrat, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (BEM). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen.

nach oben ↑


Was sind die Ziele des BEM?

Ziele des BEM sind die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Prävention erneuter Arbeitsunfähigkeit, der Erhalt des Arbeitsplatzes und die Vermeidung von Berufs-/Dienstunfähigkeit.

nach oben ↑


Wie kommt es zum BEM?

Sofern ein/eine Beschäftigte/r innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen dauerhaft oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war, informiert die Abteilung Personalservices die/den Mitarbeiter/in, die/der in das BEM einbezogen werden soll, schriftlich über das BEM, die damit verbundenen Ziele und die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Dies auch schon dann, wenn die/der Beschäftigte noch nicht an ihren/seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt sein sollte.

Die Teilnahme am BEM erfolgt für die Beschäftigten auf rein freiwilliger Basis. Auch kann die Zustimmung zum BEM jederzeit von den Beschäftigten für die Zukunft widerrufen werden. Eine Ablehnung des BEM hat für die Beschäftigten keinerlei dienstrechtliche oder arbeitsrechtliche Konsequenzen.

nach oben ↑


Für wen gilt das BEM?

Das BEM wird grundsätzlich für sämtliche Mitarbeiter/innen angeboten – selbstverständlich auch für Teilzeitbeschäftigte und Azubis. Ausgenommen hiervon sind lediglich Mitarbeiter/innen, deren Beschäftigungsverhältnis noch keine 6 Monate andauert.

nach oben ↑


Wie läuft das BEM ab?

In einem vertraulichen Gespräch mit dem Integrationsteam werden mit dem/r betroffenen Mitarbeiter/in die Ursachen für die Erkrankung und deren Auswirkungen, die Möglichkeiten des weiteren Einsatzes sowie die Ziele und Vorstellungen der/s Mitarbeiterin/s erörtert. Gemeinsam werden daraufhin Lösungsansätze und Möglichkeiten des weiteren Vorgehens erarbeitet. Dies können z.B.

  • Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation
  • behinderungsgerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
  • zusätzliche Hilfsmittel
  • Verbesserung der technischen und/oder ergonomischen Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
  • stufenweise Wiedereingliederung
  • Verringerung der Arbeitsbelastungen
  • Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Schulungen oder Qualifizierungsmaßahmen

sein. Während des gesamten BEM-Verfahrens finden dann nach Bedarf weitere Gespräche des/r Mitarbeiter/s/in mit dem Integrationsteam statt, um eine ggf. erforderliche Anpassung der einvernehmlich veranlassten Maßnahmen und/oder den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen erörtern zu können.

nach oben ↑


Wer ist im Integrationsteam?

Das Integrationsteam besteht aus einer/einem Mitarbeiter/in der Abteilung Personalservices, ggf. der/dem jeweiligen Leiter der einzelnen Bereiche, einer/einem Beauftragten des Personalrates sowie ggf. einer/einem Beauftragten der Schwerbehindertenvertretung. Im Bedarfsfall können weitere interne/externe fachbezogene Personen (Betriebsärztin/-arzt, Frauenbeauftragte, ein/e Vertreter/in der psychologischen Personalberatung, Vertrauensperson der/des Beschäftigten) zur Beratung hinzugezogen werden.

nach oben ↑