Hinweise zur Prüfungsordnung

SPRACHPRÜFUNGEN
Bis zur Zwischenprüfung sind gute Kenntnisse des Lateinischen, Französischen und Englischen nachzuweisen.
Der Nachweis von Englisch- und Französischkenntnissen ist möglich durch:
- Abitur-/Oberstufenzeugnisse
- Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse an Universitäten oder Volkshochschulen
- Fachgutachten oder Lektorenprüfungen.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse werden darüber hinaus parallel zum Grundstudium durch Übersetzungsklausuren im Englischen und Französischen überprüft (siehe die Übung im Grundstudium: “Sprachen der Kritik”).
Lateinkenntnisse können durch das Abiturzeugnis (Kleines Latinum) bzw. drei erfolgreich absolvierte Schuljahre oder durch die “Sprachprüfung in Latein” der Universität Frankfurt oder entsprechende Nachweise anderer Universitäten nachgewiesen werden. Zum Nachweis von Lateinkenntnissen (früher: Kleines Latinum) führen folgende Veranstaltungen des Instituts für Klassische Philologie.

HINWEIS ZUM SCHEINERWERB
Im Grundstudium der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft sind vier Proseminarscheine, im Hauptstudium vier Hauptseminarscheine zu erwerben. Jeweils drei dieser vier benoteten Leistungsnachweise müssen in Lehrveranstaltungen der Dozentinnen und Dozenten des Instituts für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, jeweils einer kann in Lehrveranstaltungen der kooptierten Dozentinnen und Dozenten erworben werden (siehe unter III.1.2, III.1.4 und III.1.5 der Studienordnung). Mindestens zwei der Leistungsnachweise im Hauptstudium sind in Lehrveranstaltungen prüfungsberechtigter Fachvertreter/innen zu erwerben (siehe unter III.5.5 der Studienordnung).
In Ausnahmefällen werden auch Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen der kooptierten Dozentinnen und Dozenten sowie aus solchen Lehrveranstaltungen anerkannt, die nicht im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen sind, sofern diese Veranstaltungen den inhaltlichen Anforderungen des Fachs Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft entsprechen und die vorherige Zustimmung eines prüfungsberechtigten Fachvertreters eingeholt wurde (siehe III.1.2 der Studienordnung).

ZWISCHENPRÜFUNG
Alle Angaben zur Zwischenprüfung finden sich in Abschnitt III.6 der Studienordnung. Studierende, die sich zur Zwischenprüfung anmelden möchten, müssen zuerst ihre Leistungsnachweise von der Philosophischen Promotionskommission in der Robert-Mayer-Str. 1, Zimmer 211 (Frau M. Köhler, Tel. 798-28762) bzw. Zimmer 212 (Herr W. Paproth, Tel. 798-25034) überprüfen lassen). Bei der Überprüfung zur Zulassung müssen folgende Unterlagen vollständig vorgelegt werden:
1. Studienbuch inkl. Stammdatenblätter, 2. Belegbögen und Leistungsnachweise, 3. Sprachnachweise.
Anmeldefristen und weitere Informationen siehe unter: http://www.philprom.de

KLASSIFIZIERUNG DER VERANSTALTUNGEN
Die Kürzel I 1 GP, I 2 GR etc. ordnen jede Veranstaltung einem oder mehreren Veranstaltungstypen zu:

I Allgemeine Literaturwissenschaft     II Vergleichende Literaturwissenschaft
1. Geschichte der Poetik (GP)   1. Vergleichende Textanalyse (VT) 
2. Geschichte der Rhetorik (GR) 2. Transformations- und Transfer-
analyse (TA) 
3. Geschichte der Hermeneutik
(GH ) 
3. Literarische Erfahrung des Fremden
(LF) 
4. Geschichte der Ästhetik (GÄ)
 
4. Literatur und andere Institutionen
(Recht, Religion...) (LI) 

Welche Veranstaltungstypen in Grund- und Hauptstudium belegt werden müssen, ist Abschnitt III.5.5 der Studienordnung zu entnehmen; ein Musterstudienplan findet sich in Abschnitt III. 5.6.

PRÜFUNGSBERECHTIGTE
Die vollständige Liste der Prüfungsberechtigten befindet sich auch im KVV des Instituts für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, das im Geschäftszimmer (IG Hochhaus, Raum 1.252) erworben werden kann.