AVL studieren
- Vor dem Studium
- Studienbeginn
- Während des Studiums
- Nach dem Abschluss
Studienordnung Magister
Studienordnung des Fachbereichs Neuere Philologien für den Teilstudiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft mit dem Abschluß Magister Artium / Magistra Artium (M.A.) im Hauptfach an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 28. Juni 2000
Gliederung
Vorbemerkung
TEIL I: ZIELE DES STUDIUMS
I.1 | Das Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft und seine Arbeitsgebiete |
I.2 | Wissenschaftliche Ziele des Studiums |
I.3 | Tätigkeitsfelder im Anschluß an das Studium |
TEIL II: BEGINN, ABLAUF UND ORGANISATION DES STUDIUMS
II.1 | Studienvoraussetzungen |
II.1.1 | Allgemeine Voraussetzungen |
II.1.2 | Sprachkenntnisse |
II.2 | Studienorganisation |
II.2.1 | Studienbeginn |
II.2.2 | Studiendauer |
II.2.3 | Studienabschnitte |
II.2.4 | Hinweis auf weiterführende Studien |
II.2.5 | Auslandsaufenthalte |
TEIL III: GESTALTUNG UND GLIEDERUNG DES STUDIUMS
III.1 | Inhaltliche Gliederung des Studiums |
III.1.1 | Studienschwerpunkte |
III.1.2 | Besondere Regelung |
III.1.3 | Veranstaltungstypen |
III.1.4 | Grundstudium |
III.1.5 | Hauptstudium |
III.1.6 | Freies Studium |
III.2 | Lehr- und Lernformen |
III.2.1 | Orientierungsveranstaltung |
III.2.2 | Vorlesungen |
III.2.3 | Einführungen |
III.2.4 | Proseminare |
III.2.5 | Übungen |
III.2.6 | Tutorien |
III.2.7 | Hauptseminare |
III.2.8 | Kolloquien |
III.3 | Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen |
III.3.1 | Veranstaltungen im Grundstudium |
III.3.2 | Veranstaltungen im Hauptstudium |
III.3.3 | Studierende anderer Fächer |
III.4 | Anerkennung von Studienzeiten und Leistungen |
III.5 | Studiennachweise |
III.5.1 | Art der Studiennachweise |
III.5.2 | Vergabe der Studiennachweise |
III.5.3 | Wiederholung von Studienleistungen zum Erwerb von Leistungsnachweisen |
III.5.4 | Sammelbescheinigung |
III.5.5 | Teilnahme- und Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums bzw. als Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung bzw. Magisterprüfung |
III.5.6 | Studienplan |
III.6 | Zwischenprüfung |
III.7 | Magisterprüfung |
III.8 | Abschlußgrad |
TEIL IV: ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
IV.1 | Studienberatung |
IV.1.1 | Studienfachberatung des Instituts |
IV.1.2 | Allgemeine Studienberatung |
IV.1.3 | Empfehlung zur Beratung |
IV.1.4 | Orientierungsveranstaltung |
IV.1.5 | Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis |
IV.2 | Rechtsgrundlage und Geltung |
IV.2.1 | Grundlage der Studienordnung |
IV.2.2 | Geltungsbereich |
IV.3 | Übergangs- und Schlußbestimmungen |
IV.3.1 | Überprüfung der Studienordnung |
IV.3.2 | Inkrafttreten |
Abkürzungen:
ABl. | Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst |
GVBl. | Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen |
HHG | Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 294 ff.). |
MAPO | Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium/einer Magistra Artium (M.A.) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12. Januar 1994 (ABl. S. 243 ff.) in der jeweils gültigen Fassung. |
SWS | Semesterwochenstunden |
Vorbemerkung
Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft kann nach der “Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister Artium/einer Magistra Artium (M.A.) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12. Januar 1994” in der jeweils gültigen Fassung als Hauptfach studiert werden. Die Wahl der beiden Nebenfächer bzw. eines zweiten Hauptfachs ist frei im Rahmen der oben genannten Ordnung. Die Kombination mit einer der an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vertretenen Einzelphilologien (z.B. Anglistik, Romanistik, Lateinische Philologie) ist ratsam. Zur Entscheidungshilfe steht die Studienberatung zur Verfügung.
Teil I: Ziele des Studiums
I.1 Das Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft und seine Arbeitsgebiete
Die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft befaßt sich mit der Wechselbeziehung zwischen den Literaturen und Poetiken insbesondere der deutschen, angelsächsischen und romanischen Sprachen vornehmlich seit der Renaissance. Sie widmet sich außerdem dem Verhältnis der Literatur zu anderen Künsten und Medien im Hinblick auf eine allgemeine Theorie sprachlichen Handelns. Dabei werden auch Leistungen und Grenzen von Geschichtsschreibung und Theoriebildung selbst zum Gegenstand der Untersuchung. Die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft ergänzt also die an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vertretenen Philologien, indem sie sie explizit aufeinander bezieht. Darüber hinaus sind ihre Lehr- und Forschungsinhalte aber durch ein enges Verhältnis zu den kunst-, kultur- und medienwissenschaftlichen Nachbardisziplinen bestimmt. Weitere Dimensionen des Faches ergeben sich aus der Grundlagendiskussion mit Disziplinen wie Philosophie, Soziologie, Kunstwissenschaften, Rechts- und Religionswissenschaft sowie der Theater-, Film- und Medienwissenschaft.
Obwohl von einer strikten Scheidung zwischen Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft nicht die Rede sein kann, die Allgemeine vielmehr aus den Beobachtungen der Vergleichenden resultiert und die Vergleichende streng auf die Fragen der Allgemeinen Literaturwissenschaft bezogen ist, lassen sich vor dem Hintergrund ihres Wechselverhältnisses die Arbeitsgebiete zweier Teilbereiche voneinander abheben.
Arbeitsgebiete des Teilbereichs Allgemeine Literaturwissenschaft sind:
- Forschungstheoretische Grundlagen der Literaturwissenschaft; Ästhetik und Geschichtstheorie, Hermeneutik, Sprachtheorie und Semiotik;
- Poetik, Rhetorik, Texttheorie und Gattungstheorie;
- Theorien der Produktion, Distribution und Rezeption von Literatur und anderen Künsten;
- Medientheorie;
- Übersetzungstheorie.
Dazu gehören Einblicke in die Geschichte der genannten Gebiete sowie in die Geschichte der philologischen Disziplinen.
Mit der Allgemeinen ist die Vergleichende Literaturwissenschaft dadurch verknüpft, daß sie in der Ausdifferenzierung von literarischen Darstellungsformen und Theorien deren Gemeinsamkeiten aufklärt. Arbeitsgebiete des Teilbereichs Vergleichende Literaturwissenschaft sind:
- Vergleichende Textanalyse und vergleichende Erörterung von Literatur-theorien;
- Vergleichende Untersuchungen zur Genese, zum Wandel und zur Ablösung literarischer Motive, Stile und Darstellungsformen innerhalb einer Literatur und beim Übergang von einer in eine andere Literatur;
- Analyse literarischer Transformationsprozesse innerhalb ihrer verschiedenen kultur- und sozialgeschichtlichen Kontexte;
- Untersuchung von Periodisierungsformen innerhalb der Literaturen und zwischen ihnen;
- Untersuchungen des Verhältnisses zwischen Literatur und anderen Künsten, Medien und Institutionen (Recht, Religion, ...).
I.2 Wissenschaftliche Ziele des Studiums
Zu den Studienzielen des Faches Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft gehören literarische und literaturtheoretische Kenntnisse in wenigstens zwei Sprachräumen (z.B. angelsächsisch, romanisch), Vertrautheit mit der inner- und interdisziplinären Methodendiskussion; sowie allgemeine wissenschaftliche und fachspezifische Kompetenzen: Fertigkeit im Beschreiben, Analysieren, Kommentieren und Interpretieren von Texten; methodisches Verwenden empirischer Ergebnisse und theoretischer Konzepte anderer Disziplinen; die Fähigkeit, literaturwissenschaftlich argumentierende Texte zu schreiben.
Im Hinblick auf mögliche Tätigkeitsfelder gehört zu den Studienzielen auch die Vorbereitung auf Lektorierung, kritische Edition, das Übersetzen und das Rezensieren literarischer Werke, sowie die mediengerechte Darstellung literaturwissenschaftlicher Sujets.
I.3 Tätigkeitsfelder im Anschluß an das Studium
Nach einem Studienabschluß in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft eröffnet sich eine Reihe von Tätigkeitsfeldern. Sie liegen vornehmlich im Bereich der Kommunikationsmedien (Verlagswesen, Presse, Rundfunk, Theater und Fernsehen, Übersetzungstätigkeit und editorische Arbeit), Kulturpolitik, in der Lehre an Hochschulen, der Erwachsenenpädagogik und Auslandslektoraten.
Es wird empfohlen, während der vorlesungsfreien Zeit, spätestens im Hauptstudium, ein tätigkeitsfeldbezogenes Praktikum außerhalb der Universität zu absolvieren.
Teil II: Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums
II.1 Studienvoraussetzungen
II.1.1 Allgemeine Voraussetzungen
Es gelten die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (§ 63 HHG).
II.1.2 Sprachkenntnisse
Für das Studium der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft müssen bis zur Zwischenprüfung gute Kenntnisse des Lateinischen, Französischen und Englischen nachgewiesen werden. Die Literaturen dieser drei Sprachen gehören zum Forschungsgebiet der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft. Ein Großteil der einschlägigen Forschungsliteratur ist ausschließlich auf Englisch oder Französisch zugänglich.
Die Fremdsprachenkenntnisse werden gemäß MAPO, Anhang IV nachgewiesen durch:
- Abiturzeugnis; oder
- entsprechende Oberstufenzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als “ausreichend (4,0)” bzw. fünf Punkte sein darf; oder
- Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind; oder
- Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder im Selbst-studium erworbene Sprachkenntnisse; oder
- VHS-Zertifikate, das heißt ein Zertifikat über einen mit staatlicher Abschlußprüfung abschließenden Lehrgang an einer Volkshochschule (in Hessen gemäß Erlaß des hessischen Kultusministers vom 1. November 1977).
Die erforderlichen Sprachkenntnisse werden darüber hinaus parallel zum Grundstudium durch Übersetzungsklausuren im Englischen und Französischen überprüft.
Lateinkenntnisse werden nachgewiesen durch das Abiturzeugnis (Kleines Latinum) bzw. 3 erfolgreich absolvierte Schuljahre oder durch die “Sprachprüfung in Latein” am Institut für Klassische Philologie des FB 9 (vgl. Ordnung vom 12.12.1987, Abl. 10/88, S. 695) oder durch einen entsprechenden Nachweis einer anderen Universität.
II.2 Studienorganisation
II.2.1 Studienbeginn
Das Studium kann zum Sommersemester und zum Wintersemester aufgenommen werden.
II.2.2 Studiendauer
Die Studienordnung geht von einer Studienzeit von acht Semestern aus. Daran schließt sich die Magisterprüfung an. Zur Regelstudienzeit vgl. § 4 MAPO.
Der Fachbereich Neuere Philologien stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das es Studierenden ermög-licht, sich spätestens zum Ende des achten Semesters zur Magisterprüfung zu melden.
II.2.3 Studienabschnitte
Das Studium gliedert sich in
- das Grundstudium (vier Semester), das mit einer Zwischenprüfung abschließt;
- das Hauptstudium (vier Semester), das mit der Magisterprüfung abschließt.
II.2.4 Hinweis auf weiterführende Studien
Der in dieser Studienordnung geregelte Teilstudiengang kann mit der Promotion zum “Dr. phil” entsprechend der “Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie (“Dr. phil.”) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 12. November 1986” (ABl. 1988, S. 352 ff.) in der jeweils gültigen Fassung fortgesetzt werden.
II.2.5 Auslandsaufenthalte
Es wird dringend empfohlen, Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken zu nutzen. Hierzu zählen auch die Teilnahme an Sprachkursen, an Austauschprogrammen oder sonstige Aufenthalte. Es ist ratsam, im Verlauf des Hauptstudiums für mindestens ein Semester an einer Universität des Auslands zu studieren. Dafür können die Verbindungen der Goethe-Universität mit ausländischen Universitäten genutzt werden, über die in den Studienfachberatungen Auskunft erteilt wird.
Studiensemester an ausländischen Universitäten können angerechnet werden, sofern die dort erbrachten Leistungen den nach dieser Studienordnung geforderten Leistungen vergleichbar sind (vgl. III.4).
Teil III: Gestaltung und Gliederung des Studiums
III.1 Inhaltliche Gliederung des Studiums
Das Studium umfaßt Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von mindestens 64 Semesterwochenstunden (SWS). Hinzu kommen Lehrveranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von 8 SWS.
III.1.1 Studienschwerpunkte
Das Studium der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft ist ein integriertes Studium. Eine Beschränkung des Studiums auf einen der beiden Teilbereiche ist ausgeschlossen.
Sachliche Differenzierungen und damit mögliche Arbeitsschwerpunkte ergeben sich aus den unter I.1. genannten Arbeitsgebieten. Intensive wissenschaftliche Arbeit, wie sie insbesondere während des Hauptstudiums geübt werden soll, muß notwendig auch zur Spezialisierung führen. Es ist daher nötig, sich im Grundstudium einen weitgehenden Einblick in die verschiedenen Arbeitsgebiete des Fachs zu verschaffen.
III.1.2 Besondere Regelung
Lehrveranstaltungen zu fachübergreifenden Themen können nach Absprache mit den Lehrenden auch an anderen Instituten des Fachbereichs 10 und an anderen Fachbereichen (vgl. dazu die unter I.1 genannten Disziplinen) belegt werden, wenn sie den inhaltlichen Anforderungen des Fachs Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft entsprechen. In diesen Lehrveranstaltungen können qualifizierte Leistungsnachweise erworben werden. Eine Liste der anerkennungsfähigen Lehrveranstaltungen wird jedes Semester im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis aufgeführt. Die Anerkennung der Scheinfähigkeit von in dieser Liste nicht genannten Lehrveranstaltungen ist auf die vorherige Zustimmung durch einen prüfungsberechtigten Lehrenden des Instituts angewiesen.
III.1.3 Veranstaltungstypen
Folgende Veranstaltungstypen werden in den Teilbereichen Allgemeine (I) und Vergleichende (II) Literaturwissenschaft angeboten:
I | 1. | Geschichte der Poetik |
2. | Geschichte der Rhetorik | |
3. | Geschichte der Hermeneutik | |
4. | Geschichte der Ästhetik |
II | 1. | Vergleichende Textanalyse |
2. | Transformations-/Transfer-Analyse | |
3. | Literarische Erfahrung des Fremden | |
4. | Literatur und andere Institutionen (Recht, Religion ...) |
III.1.4 Grundstudium
Der erste Studienabschnitt bietet eine Einführung in Methoden, Theorien und Probleme der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft und macht die Studierenden mit den verschiedenen Arbeitsgebieten des Fachs vertraut.
Das Lehrangebot im Grundstudium setzt sich aus der Einführungsveranstaltung, aus Vorlesungen, Proseminaren (möglichst mit Tutorien), und Übungen im Umfang von 32 SWS zusammen.
Im Grundstudium ist zunächst die Orientierungsveranstaltung (erste allgemeine Studienhilfe, Vorstellung des Instituts, Bibliotheken, Studiengänge, Schwerpunkte usw.) zu besuchen. Die Orientierungsveranstaltung ist eine Pflichtveranstaltung. Die Teilnahme ist durch Teilnahmenachweis zu belegen.
Nach der Orientierungsveranstaltung sind während des Grundstudiums folgende Veranstaltungen obligatorisch:
- die Einführung in die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (2 SWS). Sie vermittelt Grundlagen des Fachs und gibt exemplarisch Aufschluß über seine systematischen und historischen Gegenstandsbereiche. Sie führt in methodologische, forschungstheoretische und institutionengeschichtliche Grundfragen literaturwissenschaftlichen Arbeitens ein. In dieser Veranstaltung muß ein benoteter Leistungsnachweis erworben werden.
- Proseminare im Umfang von insgesamt 14 SWS, die zu annähernd gleichen Teilen in den Teilbereichen Allgemeine (I) und Vergleichende (II) Literaturwissenschaft zu absolvieren sind.
In dreien dieser verschiedenen Proseminartypen muß ein benoteter Leistungsnachweis erworben werden. Einer dieser drei bewerteten Proseminarscheine kann, nach der Regelung III.1.2, außerhalb des Instituts erworben werden.
- Übersetzungsübung in Englisch und Französisch (2 SWS).
Im Rahmen der Wahlpflichtveranstaltungen des Grundstudiums sind weitere 14 SWS zu belegen. Je nach dem bestehenden Lehrangebot können diese Veranstaltungen, unter Berücksichtigung der Regelung III.1.2, auch außerhalb des Instituts belegt werden.
III.1.5 Hauptstudium
Die Lehrveranstaltungen dieses Studienabschnitts unterscheiden sich von den Veranstaltungen im Grundstudium dadurch, daß bessere Sprachkenntnisse und umfangreichere literarhistorische Kenntnisse, eine erweiterte Lektüre von Forschungsliteratur und methodologische Übung vorausgesetzt werden. Die Lehrveranstaltungen fördern die Anwendung des bereits Gelernten auf die Untersuchung neuer Probleme, sie geben den Studierenden die Möglichkeit, Aufgabenstellung und Arbeitsablauf der Seminare mitzugestalten, und bereiten sie damit auf die Lösung individuell gestellter wissenschaftlicher Aufgaben am Ende ihres Studiums vor.
Das Lehrangebot im Hauptstudium setzt sich aus Hauptseminaren und Kolloquien zusammen. Aus der Mitarbeit an diesen Veranstaltungen können die entsprechenden Schwerpunkte für die Magisterarbeit, die Klausur und den mündlichen Teil der Magisterprüfung entwickelt werden.
Hausarbeiten und Referaten kommt in diesem Studienabschnitt ein größeres Gewicht zu als während des Grundstudiums: beide dienen zur Übung der sprachlichen Darstellungsfähigkeit und des wissenschaftlichen Argumentierens. Hausarbeiten und Referate im Hauptstudium können als Vorübungen einer späteren wissenschaftlichen Berufspraxis aufgefaßt werden.
Die in III.1.3 aufgeführten Veranstaltungstypen gelten auch für das Hauptstudium. Die vier Leistungsnachweise des Hauptstudiums (8 SWS) sollen in verschiedenen Veranstaltungstypen (vgl. III.1.3) von Hauptseminaren erworben werden. Einer dieser vier Hauptseminarscheine kann nach den Regeln von III.1.2 außerhalb des Instituts erworben werden.
Außerdem sind weitere 24 SWS zu belegen, möglichst in verschiedenen Veranstaltungstypen.
Für die belegpflichtigen Veranstaltungen des Hauptstudiums gilt die in III.1.2 genannte Besondere Regelung.
III.1.6 Freies Studium
Im Verlauf des Studiums sind Lehrveranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von 8 SWS zu besuchen. Diese sollen unabhängig von den obligatorischen Lehrveranstaltungen der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft und den gewählten Nebenfächern bzw. dem zweiten Hauptfach ausgewählt werden. Empfohlen werden insbesondere Veranstaltungen aus der Philosophie, der Kunstgeschichte und der Theater-, Film- und Medienwissenschaft.
III.2 Lehr- und Lernformen
Die Vermittlung der Lehrinhalte und Lernziele geschieht durch folgende Lehrformen:
III.2.1 Die Orientierungsveranstaltung informiert zu Beginn des Studiums über Formen und Inhalte des Studiums der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft.
III.2.2 Vorlesungen (V) exponieren ihre Themen, sie werden entweder von vornherein, jedenfalls aber auf Wunsch mit Diskussionen verbunden. Sie bieten eine zusammenhängende Behandlung von Themen und vermitteln Überblick über einen bestimmten Forschungsbereich;
III.2.3 Einführungen machen in einem der ersten beiden Semester des Studiums mit den Arbeitsfeldern der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft, mit ihren Fragestellungen und wissenschaftlichen Methoden bekannt. Sie führen auch in die Geschichte des Faches ein;
III.2.4 Proseminare (PS) (Seminare im Grundstudium) dienen der Einarbeitung in überschaubare Forschungsbereiche des Fachs und der Erprobung der ihnen angemessenen Methoden; sie fördern die Vertrautheit mit den theoretischen Prämissen und den historischen Gegenständen des Faches. Sie führen überdies in die Verfertigung schriftlicher Arbeiten ein (insbesondere im Hinblick auf die Abfassung von Magisterarbeiten);
III.2.5 Übungen (Ü) bieten neben intensiver Textlektüre vor allem Vorbereitungen auf mögliche Tätigkeitsfelder an, z.B. Literaturkritik und Übersetzung;
III.2.6 Tutorien sollen Veranstaltungen des Grundstudiums begleiten und dienen der Vertiefung und Ergänzung der Lehrinhalte der Veranstaltungen, denen sie zugeordnet sind;
III.2.7 Hauptseminare (S) (Seminare im Hauptstudium) behandeln komplexe Fragestellungen und fördern die Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten; sie sind in höherem Maße forschungsorientiert und spezialisiert;
III.2.8 Kolloquien (KO) sollen der Vorbereitung und Förderung von Examensarbeiten und wissenschaftlichen Publikationen dienen.
III.3 Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen
III.3.1 Veranstaltungen im Grundstudium
An den Veranstaltungen des Grundstudiums kann nur teilnehmen, wer an der Orientierungsveranstaltung teilgenommen hat und den Teilnahmenachweis vorlegen kann.
III.3.2 Veranstaltungen im Hauptstudium
Seminare und Kolloquien des Hauptstudiums (vgl. hierzu III.2.7 und III.2.8) können in der Regel nur besucht werden, wenn die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert ist. Über Ausnahmen entscheidet die Veranstaltungsleitung.
III.3.3 Studierende anderer Fächer
Studierende anderer Fächer können an einzelnen Lehrveranstaltungen des Teilstudiengangs in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft auch ohne die oben genannten Sprachkenntnisse im Englischen, Französischen und Lateinischen teilnehmen.
III.4 Anerkennung von Studienzeiten und Leistungen
Studienzeiten und Studienleistungen, die nicht unter der Geltung dieser Studienordnung erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, wenn sie unter Berücksichtigung der Art, des Inhalts und der Länge des vergleichbaren Studiengangs generell gleichwertig sind. Die Anerkennung erfolgt nach Maßgabe von § 9 MAPO auf Antrag durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Gemeinsamen Prüfungsausschusses für Magisterprüfungen.
III.5 Studiennachweise
III.5.1 Art der Studiennachweise
Folgende Nachweise werden unterschieden:
- Teilnahmenachweise (TN),
- Leistungsnachweise (LN).
III.5.2 Vergabe der Studiennachweise
Leistungsnachweise sind benotete Scheine, die die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen belegen. Sie enthalten neben der Note Angaben über Form und Inhalt der erbrachten Leistung.
Durch einen Teilnahmenachweis wird die regelmäßige Teilnahme des/der Studierenden an einer Lehrveranstaltung bestätigt. Die regelmäßige Teilnahme wird nur bescheinigt, wenn der/die Studierende nicht mehr als zweimal gefehlt hat. Über Ausnahmen (z.B. bei längerer Krankheit) und zu erbringenden Ersatz entscheidet der Veranstaltungsleiter/die Veranstaltungsleiterin.
Die Vergabe der benoteten Leistungsnachweise setzt die erfolgreiche Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung voraus. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine benotete Leistung (Hausarbeit, schriftlich ausgearbeitetes Referat) nachgewiesen.
Die Kriterien für die Vergabe von Teilnahme- und Leistungsnachweisen werden zu Beginn des Semesters durch die Lehrenden festgelegt und bekanntgegeben.
III.5.3 Wiederholung von Studienleistungen zum Erwerb von Leistungsnachweisen
Nicht bestandene Studienleistungen des Grundstudiums können im Rahmen der Zwischenprüfung in der Regel einmal wiederholt werden (§ 15 Abs. 1 MAPO). Die Übersetzungsklausuren können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsklausur findet jeweils zu Beginn des folgenden Semesters statt.
III.5.4 Sammelbescheinigung
Bei Fach- oder Hochschulwechsel und bei Studienabbruch wird den Studierenden auf Antrag und Vorlage der entsprechenden Nachweise eine Bescheinigung ausgestellt, die die im Studium erbrachten Leistungen zusammenfaßt. Der Antrag ist an den/die Dekan/in des Fachbereichs zu richten.
III.5.5 Teilnahme- und Leistungsnachweise als Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums bzw. als Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung bzw. Magisterprüfung
Während des Grundstudiums sind folgende sechs (6) Leistungsnachweise zu erbringen:
- ein benoteter Leistungsnachweis in der Einführungsveranstaltung;
- drei benotete Leistungsnachweise in dreien der unter III.1.3 genannten Veranstaltungstypen;
- Nachweis über das Bestehen je einer 3-stündigen Sprachklausur in Englisch und Französisch. Es sind ausgewählte literaturtheoretische, literaturkritische oder essayistische Prosatexte des 17. bis 20. Jahrhunderts aus dem Englischen und Französischen zu übersetzen.
Während des Grundstudiums sind folgende sechs (6) Teilnahmenachweise zu erbringen:
- für die Orientierungsveranstaltung;
- für die Übersetzungsübung in Englisch und Französisch;
- für die Teilnahme an vier verschiedenen der unter III.1.3 genannten Veranstaltungstypen, in denen kein LN erworben wurde.
Während des Hauptstudiumssindvier benotete Leistungsnachweise (8 SWS) in Hauptseminaren zu erwerben. Mindestens zwei dieser Nachweise müssen in einer Veranstaltung eines/einer prüfungsberechtigten Fachvertreters/in erbracht werden.
Leistungsnachweise, die für eines der beiden Nebenfächer oder das zweite Hauptfach angerechnet werden, können als Nachweise für Leistungen im Hauptfachstudiengang nicht anerkannt werden.
III.5.6 Studienplan
Übersicht über die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen (Studienplan)
Exemplarischer Studienverlauf (Beispiel, kein verbindlicher Studienverlauf)
Grundstudium:
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Veranstaltung | Lehrform | SWS | Status Pflicht (P) -Wahlpflicht (WP) | Nachweis |
1. Semester: | |||||
1. | Orientierungsveranstaltung | P | TN | ||
2. | Einführung Allgemeine/Vergleichende Literaturwissenschaft |
PS |
2 |
P |
LN |
3. | Vergleichende Textanalyse | PS | 2 | WP | |
4. | Geschichte der Hermeneutik | PS | 2 | WP | |
5. | Literarische Erfahrung des Fremden | PS | 2 | WP | |
6. | Übersetzungsübung | Ü | 2 | P | TN +2 Sprach- klausuren |
2. Semester: | |||||
7. | Geschichte der Poetik | PS | 2 | WP | |
8. | Transformations-/Transferanalyse | PS | 2 | WP | LN * |
9. | Geschichte der Rhetorik | PS | 2 | WP | TN |
10. | Literarische Erfahrung des Fremden | PS | 2 | WP | TN |
11. | Freies interdisziplinäres Studium | PS/V | 2 | ||
3. Semester: | |||||
12. | Geschichte der Ästhetik | PS/V | 2 | WP | |
13. | Freies interdisziplinäres Studium | PS/V | 2 | ||
14. | Literatur und andere Institutionen | PS | 2 | WP | LN * |
15. | Geschichte der Hermeneutik | V | 2 | WP | TN |
4. Semester: | |||||
16. | Geschichte der Poetik | PS | 2 | WP | TN |
17. | Transformations-/Transfer- Analyse |
PS |
2 |
WP |
|
18. | Vergleichende Textanalyse | PS | 2 | WP | LN * |
19. | Literatur und andere Institutionen | PS | 2 | WP | |
* Im Grundstudium sind zu den Lehrveranstaltungen Nr. 3-5, 7-10, 12, 14-19 insgesamt 3 LN und 4 TN gem. III.1.1 bzw. III.5.5 zu erbringen |
Hauptstudium:
Der Besuch der Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt die bestandene Zwischenprüfung voraus.
Lfd. Nr. | Bezeichnung der Veranstaltung | Lehrform | SWS | Status Pflicht (P) - Wahlpflicht (WP) | Nachweis |
5. Semester: | |||||
20. | Geschichte der Poetik | S | 2 | WP | |
21. | Vergleichende Textanalyse | S | 2 | ||
22. | Literarische Erfahrung des Fremden | S | 2 | WP | LN |
23. | Geschichte der Hermeneutik | S | 2 | WP | |
24. | Freies interdisziplinäres Studium | 2 | |||
. | 6. Semester: | ||||
25. | Geschichte der Rhetorik | S/V | 2 | WP | |
26. | Transformations-/Transfer- Analyse |
S |
2 |
WP |
|
27. | Geschichte der Ästhetik | S | 2 | WP | |
28. | Literatur und andere Institutionen Leistungsnachweis | S | 2 | WP | |
7. Semester: | |||||
29. | Geschichte der Poetik | S | 2 | WP | LN |
30. | Literarische Erfahrung des Fremden | S | 2 | WP | |
31 | Geschichte der Hermeneutik | S/V | 2 | WP | |
32. | Transformations-/Transfer- Analyse |
S |
2 |
WP |
|
33. | Freies interdisziplinäres Studium | 2 | |||
8. Semester: | |||||
34. | Geschichte der Ästhetik | S | 2 | WP | |
35. | Vergleichende Textanalyse | S | 2 | ||
36. | Geschichte der Rhetorik | V/KO | 2 | WP | |
37. | Literatur und andere Institutionen | S | 2 | WP | |
Semesterwochenstunden | |
im Grundstudium | 36 |
im Hauptstudium | 36 |
Summe | 72 |
Im Hauptstudium sind zu den Lehrveranstaltungen Nr. 20-23, 25-32, 34-37 insgesamt 4 LN gem. III.1.1 bzw. III.5.5 zu erbringen
III.6 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie wird studienbegleitend durchgeführt und besteht aus:
- den 4 Leistungsnachweisen gemäß Abschnitt III.5.5 dieser Studienordnung;
- je einer 3-stündigen Klausur im Englischen und Französischen; und
- einem 30-minütigen Prüfungsgespräch mit einem/einer prüfungsberechtigten Fachvertreter/in zum Themenbereich eines im Verlauf des Grundstudiums von dem/der Studierenden belegten Proseminars.
Bei der Meldung zur Zwischenprüfung (in der Regel vor dem Ende des vierten Fachsemesters) sind neben den in § 13 Abs. 3 MAPO geforderten Nachweisen die Leistungs- und Teilnahmenachweise (vgl. III.5.5), sowie die in II.1.2 dieser Studienordnung geforderten Nachweise der Sprachkenntnisse vorzulegen.
Auf wichtige Vorschriften der MAPO über Einzelheiten der abzulegenden studienbegleitenden Zwischenprüfung wird besonders hingewiesen. Geregelt sind:
- Ziel, Art und Umfang der Zwischenprüfung (§§ 5 und 12);
- Zulassung zur Zwischenprüfung (§ 13);
- erforderliche Leistungsnachweise (vgl. III.5.5 dieser Studienordnung und Anhang III MAPO);
- Anrechnung von Studienzeiten, -leistungen und Prüfungsleistungen (§ 9);
- Bewertung der Prüfungsleistung (§ 14);
- Wiederholung der Zwischenprüfung (§ 15);
- Zeugnis (§ 16).
III.7 Magisterprüfung
Das Hauptstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Die Magisterprüfung im Hauptfach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft besteht aus:
- der Magisterhausarbeit mit einer Bearbeitungsdauer von sechs Monaten, wenn Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft als erstes Hauptfach gewählt wurde;
- einer vierstündigen Klausur;
- einer einstündigen mündlichen Prüfung.
Bei der Anmeldung zur Magisterprüfung sind die Leistungsnachweise vorzulegen; ferner gelten die gemäß §§ 18 und 19 MAPO festgelegten Voraussetzungen.
Auf wichtige Vorschriften der MAPO über Einzelheiten der abzulegenden Magisterprüfung wird besonders hingewiesen. Geregelt sind:
- Art, Dauer und Umfang der Prüfung (§§ 5 und 17);
- Zulassungsvoraussetzungen (§ 18);
- Zulassungsverfahren (§ 19);
- Anrechnung von Studienzeiten, -leistungen und Prüfungs-leistungen (§ 9);
· Magisterhausarbeit (§§ 20 und 21);
- Klausur (§ 22);
- mündliche Prüfung (§ 23);
- Bewertung der Prüfungsleistungen (§ 24);
- Wiederholung der Magisterprüfung (§ 25);
- Magisterurkunde (§ 27).
III.8 Abschlußgrad
Der Fachbereich Neuere Philologien verleiht im Zusammenwirken mit dem Gemeinsamen Prüfungsausschuß der an dem M.A. beteiligten Fachbereiche nach bestandener Abschlußprüfung gemäß § 2 MAPO den Grad einer Magistra Artium/eines Magister Artium (M.A.).
Teil IV: Ergänzende Bestimmungen
IV.1 Studienberatung
IV.1.1 Studienfachberatung des Instituts
Eine intensive Studienfachberatung unterstützt vor allem während der ersten Semester die individuelle Arbeit der Studierenden und berät sie insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und Studientechnik. Die Studienfachberatung findet zu Beginn des Studiums sowie mindestens einmal während des Grundstudiums und einmal während des Hauptstudiums statt. Alle hauptberuflichen Lehrkräfte der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft sind zur Studienfachberatung verpflichtet. Die Wahl der Lehrkraft steht den Studierenden frei.
IV.1.2 Allgemeine Studienberatung
Neben der Studienberatung des Instituts steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der Johann Wolfang Goethe-Universität zur Verfügung. Sie unterrichtet als allgemeine Studienberatung über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten.
IV.1.3 Empfehlung zur Beratung
Die fachbezogene Studienberatung wird insbesondere in folgenden Fällen dringend empfohlen:
- zu Beginn des 1. Semesters/Fachsemesters;
- bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen, erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben;
- bei zeitlicher Verzögerung des Studiums, gemessen am Studienplan;
- bei erheblichen individuellen Schwierigkeiten bei einzelnen Lehrveranstaltungen;
- bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel.
IV.1.4 Orientierungsveranstaltung
Neben der individuellen Studienberatung und/oder der Gruppenberatung wird zu Beginn jedes Semesters eine obligatorische allgemeine Orientierungsveranstaltung für Studienanfänger/innen durchgeführt, für die ein Teilnahmenachweis zu erbringen ist.
IV.1.6 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
In jedem Semester erstellt das Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis zur Information der Studierenden.
IV.2 Rechtsgrundlage und Geltung
IV.2.1 Grundlage der Studienordnung
Aufgrund des § 50 HHG hat der Fachbereich Neuere Philologien der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main die vorliegende Studienordnung am 28. Juni 2000 beschlossen.
IV.2.2 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der MAPO vom 12.01.1994 (ABl. 4/94, S. 243 ff.) in der jeweils gültigen Fassung die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Studiengangs.
Die Studienordnung nennt sämtliche zur Erreichung des Studienabschlusses erforderlichen Studienleistungen und bezeichnet die Studienmöglichkeiten umfassend.
IV.3 Übergangs- und Schlußbestimmungen
IV.3.1 Überprüfung der Studienordnung
Die Ziele sowie der Aufbau, Umfang und die Gliederung des Studiums werden von den zuständigen Gremien des Fachbereichs Neuere Philologien regelmäßig überprüft und den Erfordernissen angepaßt, die sich aus der Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen ergeben.
IV.3.2 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Sie wird darüber hinaus im Mitteilungsblatt der Universität (MUF) veröffentlicht.