Ethnologie (Master of Arts)
Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven
(Master of Arts)

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Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen 
Stipendium
Bewerbung


 

Inhalte und Schwerpunkte

Am Frankfurter Institut für Ethnologie werden kulturvergleichend und empirisch vor allem außereuropäische Gesellschaften untersucht mit dem Ziel, Übereinstimmungen und Verschiedenheiten menschlicher Kulturen zu erfassen und zu erklären. Im Rahmen von Forschung und Lehre werden daher soziokulturelle Phänomene sowohl auf der lokalen Ebene als auch in einem vergleichenden und globalen Kontext betrachtet. Schwerpunkt des Studiums bildet der reflexive Umgang mit kulturtheoretischen Konzepten, die für die kritische Interpretation von Formen und Vielfalt menschlicher Handlungsstrategien und Institutionen notwendig sind.

Der Master in Ethnologie ist ein 4-semestriger Studiengang, der auf einem Bachelorstudium in Ethnologie oder einem verwandten Fach aufbaut. Der Schwerpunkt dieses Masterstudiengangs liegt auf der kritischen Auseinandersetzung mit disziplinären Inhalten und Debatten, auf der eigenständigen Entwicklung von weiterführenden Forschungsfragen und der Konzeptualisierung und Durchführung eines eigenen Forschungsprojekts, in dem selbstentwickelten Forschungsfragen nachgegangen wird und die Ergebnisse in relevante wissenschaftliche Diskussionen zurückgespeist werden.

Zentraler Bestandteil des Studiums ist die Projektarbeit, in der ethnologische und ethnografische Konzepte, praktische methodische Kompetenzen im Forschungsdesign und der Datenerhebung und Auswertung eingehend behandelt werden. Der Abschluss befähigt zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und qualifiziert für darüber hinausgehende Berufsfelder der Ethnologie.

In Zusammenarbeit des Instituts für Ethnologie der Goethe-Universität Frankfurt mit der École des Hautes Études en Sciences Sociales (EHESS) in Paris besteht die Möglichkeit, einen durch die DFH anerkannten deutsch-französischen M.A. Abschluss in Ethnologie (im Folgenden: Deutsch-Französischer M.A.) mit der genauen Bezeichnung „Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven“ zu erwerben. Die Studierenden verbringen das zweite und dritte Semester an der Partneruniversität (EHESS Dep. d’Ethnologie et Anthropologie Sociale) in Paris. Wie im Kooperationsvertrag vereinbart, sind die französischen Studierenden aus dem Partnerstudiengang der EHESS berechtigt, das zweite und dritte Semester am Institut für Ethnologie in Frankfurt zu belegen.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs zum Master Ethnologie
Informationen des Fachbereichs zum Master Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven
Ordnung
Änderung der Ordnung

Abschluss Master of Arts Ethnologie
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester
Unterrichtssprache Deutsch (Master Ethnologie)
Deutsch und Französisch (Master Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven)
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden
Studienfachberatung

Institut für Ethnologie
Nobert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt/Main
Tel.: 069/798-33064
Fax: 069/798-33065
Email: ethnologie@em.uni-frankfurt.de

Fachstudienberatung Master Ethnologie:

Dr. Susanne Jauernig (su.jauernig@em.uni-frankfurt.de)
Dr. Gabriel Klaeger (g.klaeger@em.uni-frankfurt.de)
Ronja Metzger-Ajah, M.A. (metzger@em.uni-frankfurt.de)

Fachstudienberatung Master Ethnologie ihre deutsch-französischen Perspektiven:

Prof. Dr. Hans Peter Hahn (hans.hahn@em.uni-frankfurt.de)


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
- unter Vorbehalt möglicher Änderungen -
  • BA mit Hauptfach Ethnologie (mind. 120 CP) oder Nebenfach Ethnologie (mind. 60 CP) oder (für folgende ggf. unter weiteren Auflagen) ein gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern/3 Jahren (z. B. Geschichtswissenschaften, Kulturwissenschaften, Regionalwissenschaften, Religionswissenschaft, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften). Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Bewerber dürfen eine Masterprüfung in gleicher oder verwandter Fachrichtung an einer anderen Universität nicht endgültig nicht bestanden oder sonst den Prüfungsanspruch verloren haben.
  • Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch und einer weiteren Fremdsprache jeweils mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER); nachzuweisen durch:
    a) das Abiturzeugnis,
    b) Oberstufenzeugnisse mit Nachweis über mindestens fünfjährigen Schulunterricht in Englisch,
    c) Nachweis über erfolgreich absolvierte anerkannte Sprachkurse, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind,,
    d) Fachgutachten, Lektorenprüfungen über Sprachkenntnisse, die durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse, Selbststudium erworben wurden,,
    e) Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe 2,
    f) Nachweis über einen TOEFL-Test (computerbasierter Score mindestens 213, schriftlicher Test mindes-tens 550 Punkte) oder
    g) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten
  • Nachweis eines Grades besonderer Eignung: Bachelorabschluss (60%), Motivationsschreiben (20%) und Bewerbungskolloquium (20%) 
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.
  • Studienbewerberinnen und -bewerber für den Master Ethnologie ihre deutsch-französischen Perspektiven müssen über sehr gute Französischkenntnisse verfügen. Der Nachweis der Französischkenntnisse erfolgt im Rahmen einer mündlichen Sprachprüfung von ca. 15 min Dauer vor Semesterbeginn unter Beteiligung eines Vertreters des IFHA an der Goethe-Universität.

Vorläufige Zulassung
  • Bewerberinnen und Bewerber, die keinen ersten Abschluss in Ethnologie als Haupt- oder Nebenfach nachweisen können, müssen Studienleistungen und Modulprüfungen im Gesamtumfang von mindestens 60 CP nachweisen, die ethnologische Themen betreffen. Andernfalls können sie vorläufig unter der Auflage zugelassen werden, spätestens nach Ablauf des ersten Studienjahres die fehlenden CP durch Studienleistungen und Modulprüfungen aus dem Bachelorstudiengang Ethnologie zu erbringen (in der Regel zwischen 20 und 40 CP, jedoch max. 60 CP).
    Der oder die Studierende erhält während der Phase der Auflagenerfüllung eine fortlaufende Betreuung. Je nach Umfang kann mit der Erfüllung der Auflagen eine Überschreitung der Regelstudienzeit einher gehen.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium im Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen, ihre Bachelorarbeit zwar angemeldet, aber noch kein Bachelorzeugnis erhalten haben, können unter dem Vorbehalt auch zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass der Bachelorabschluss innerhalb des ersten Fachsemesters des Masterstudiums beim Prüfungsausschuss nachgewiesen wird. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die vorläufige Zulassung einen Nachweis der Immatrikulation im Bachelorstudiengang und eine Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Bachelorarbeit vorlegen.
  • Über Zulassung, Ausnahmen und Zweifelsfälle entscheidet im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.
Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


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Stipendium

Goethe Goes Global Die Goethe-Universität hat eigene Masterstipendien für dieses Fach. Zur Bewerbung zugelassen sind Kandidaten aller Nationalitäten, die einen Studienabschluss im Ausland erworben haben. Nähere Hinweise dazu finden Sie hier.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Nachweis ausreichende Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren, bevorzugt modernen Fremdsprache (jeweils mind. Niveau B1)
  • Motivationsschreiben (mindestens 500 bis maximal 700 Wörter), das Auskunft über die Studienmotivation, relevante Praxiserfahrung und die angestrebte berufliche Perspektive geben soll 
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • Nur für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen BA mit Ethnologie im Hauptfach oder Nebenfach haben:
    Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte des Abschlusses in verwandter Fachrichtung 
  • Nur für Studierende, deren BA-Zeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Empfehlungsschreiben der Betreuerin oder des Betreuers der Bachelorarbeit (Download)
    - Nachweis der Immatrikulation
  • Nur für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    Nachweis von Deutschkenntnissen (DSH-2). Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
  • Nur für Bewerberinnen und Bewerber, die sich für den Master Ethnologie ihre deutsch-französischen Perspektiven bewerben:
    Nachweis über sehr gute Französischkenntnisse
Bewerbungsfrist voraussichtlich 01.05. - 15.06.
Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge

BewerberInnen für den deutsch-französischen Master-Studiengang nutzen auf den folgenden Seiten bitte zunächst den Zugang „MA Ethnologie“. Im Bewerbungsportal folgt dann an späterer Stelle die Auswahl zwischen dem „MA Ethnologie“ und dem „MA Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven“.



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