Lokale Ethikkommission

Die Begutachtung von Ethikanträgen (Kurz- oder Langanträgen) beginnt immer zum 15. und 30. eines Monats. Die Begutachtungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

WICHTIG: Bitte fügen Sie beim Einreichen Ihres Antrags in die Betreffzeile der E-Mail UNBEDINGT das Wort "Ethikantrag" (OHNE WEITERE ZUSÄTZE!) ein. Sonst wird Ihr Antrag beim automatischen Sortieren übersehen und möglicherweise nicht rechtzeitig bearbeitet.

Es gibt 2 Antragsformate: Langantrag und Kurzantrag. Für Studien mit besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. chronisch Kranken, Kindern u. Jugendlichen, Klinikpatienten, Heimbewohnern, etc. ) muss ein Langantrag gestellt werden.

Desweiteren gibt es die Möglichkeit, in Form eines Ergänzungsantrags eine Ergänzung (od. Änderung) einer früher bereits begutachteten Studie einzureichen. Hierbei sind die Änderungen im früheren Antragstext gelb zu markieren. Ein Ergänzungsantrag setzt voraus, dass keine wesentlichen Änderungen bzgl. der Belastung der Pbn, der Erhebung besonders sensibler persönlicher Daten oder des Datenschutzes (Umgang mit den Daten) durchgeführt  werden.

Ferner bitten wir die Information zur Irrelevanz von Ethikvoten zu beachten. Hier sind Studiensituationen beschrieben, in denen kein spezielles Votum und somit keine Antragsstellung bei der EK vonnöten sind. Beachten Sie hierzu den Formbrief Irrelevanz von Ethikvoten Irrelevance of an ethical approval statement

Antragsberechtigt für eine Studie sind hauptverantwortliche Studienleiter(innen), welche Mitglieder des FB 05 der Goethe-Universität sind. Dies sind im Regelfall am FB 05 beschäftigte Professoren(innen) mit permanenter Institutsadresse, Apl.-Professoren(innen), sowie während der gesamten Zeit der geplanten Studie am FB 05 beschäftigte Habilitierte oder Promovierte.

Der Antragsteller (Die Antragstellerin) muss für die Rekrutierung und Untersuchung der Probanden verantwortlich sein. Überdies können nur Anträge für Studien bearbeitet werden, wo die Rekrutierung und Untersuchung der Probanden im deutschen Rechtsraum erfolgt.

Bitte achten Sie vor der Einsendung inbesondere darauf,

1) dass im Aufklärungsbogen für die Pbn eine dauerhafte Institutsadresse des am Fachbereich ansässigen hauptverantwortlichen Studienleiters (oder der Studienleiterin) angegeben ist (nicht bloß die Adresse des Studierenden oder die eines betreuenden PostDocs, bitte Festnetz- und keine Handynummern). Der/die Antragsteller/in muß antragsberechtigt sein.

2) dass in der Betreffzeile der Email das Wort „Ethikantrag“ steht (ohne weitere Zusätze!) und dass die Email von einem Email-Account der Goethe-Universität versandt wird (Google-Mail etc. wird nicht angenommen!).

3) dass die Grösse der Anhänge 4 MB nicht überschreitet und diese möglichst in einer Datei zusammengefasst sind. Bitte keine alten Dateiformate wie *.doc verwenden, sonder stattdessen *.docx!

4) dass der Aufklärungstext für die Pbn allgemein verständlich ist.

5) dass  Personen, die besonders schutzberechtigt sind (z.B. chronisch Kranke, Kinder u. Jugendliche, Klinikpatienten, etc.) ausreichend und verständlich über die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Belastung durch die Studie aufgeklärt werden.

6) dass Video- u. Tonaufnahmen im Rahmen von Studien sobald wie möglich anonymisiert (z.B. durch Transkription) und gelöscht werden sollten.

7) dass Sie zuvor geprüft haben, ob überhaupt ein Ethikantrag gestellt werden muss (s. Hinweise zu „Irrelevanz von Ethikvoten")

8) dass sich die üblichen Bearbeitungszeiten auf die Zeit ab Einreichungsdeadline (also ab 15. oder 30. eines Monats) beziehen.

9) dass kein Abhängigkeitsverhältnis der Pbn (was deren freiwillige Teilnahme betrifft) bei der Rekrutierung bestehen sollte. Dies betrifft die Art der Ansprache oder Kontaktierung der Pbn durch eine rekrutierende Person. Ggf. ist dieser Punkt im Antrag zu erläutern und kurz darzustellen, sodass daraus hervorgeht, dass keine die freiwillige Teilnahme der Pbn beeinträchtigende Abhängigkeit besteht.


Die Ethikkommission hat die Aufgabe, an dem Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaften (FB 05) der Goethe-Universität Frankfurt geplante psychologische und sportwissenschaftliche Forschungsvorhaben auf ihre ethischen Aspekte hin zu prüfen, insofern diese nicht in die Zuständigkeit einer medizinischen Ethikkommission (bspw. des Fachbereichs 16) fallen. Das Letztere ist der Fall, wenn sie überwiegend medizinische Fragestellungen verfolgen (bspw. im Sinne des Arzneimittelgesetzes oder des Medizinproduktegesetzes) oder die körperliche Integrität von Menschen oder Tieren verletzt wird, beispielsweise durch Medikamentengabe, Verletzung der Haut, Strahlenbelastung.

Die Ethikkommission berät die Mitglieder des Fachbereichs in Fragen der Forschungsethik. Die Ethikkommission berät und gibt ggf. eine Stellungnahme ab. Die ethische Verantwortung des/der verantwortlichen Forschers/Forscherin bleibt dabei unberührt.

Die Ethikkommission und ihre Mitglieder sind bei der Wahrung ihrer Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag ein an: klein@psych.uni-frankfurt.de
Die Mailadresse ethikkommission@psych.uni-frankfurt.de nicht mehr verwenden!

Mitglieder der lokalen Ethikkommission

Mitglied Stellvertreter/-in
Prof. Dr. Andreas Klein (Vorsitzender) Prof. Dr. Robert Gugutzer - Stellvertretender Vorsitz
Prof. Dr. Regina Vollmeyer Prof. Dr. Katajun Lindenberg
Prof. Dr. Karen Zentgraf Prof. Dr. Yee Lee Shing
Dr. Fabienne Ennigkeit Dr. Daniel Niederer
Dr. Elisabeth Arens Dr. Mona Leonhardt (Elternzeitvertretung für Dr. Werner)
Marvin Ten Lea Paul