Lokale Ethikkommission des FB 05

Aktuell: Ab Januar 2024 ist bei der Einreichung eines Ethikantrags (Kurz- oder Langantrag) zwingend ein Deckblatt mit Basisinformationen beizufügen. Das Deckblatt finden Sie HIER. Bitte das Deckblatt als separate Datei mit hinzufügen, da sonst keine Bearbeitung des Antrags erfolgen kann. Vielen Dank!

Schablone (Template) für den Aufbau eines Datenregisters in den Abteilungen des FB.

Zum Zwecke des Datenschutzes unterstützt die Ethikkommission den Aufbau eines Datenregisters in den Abteilungen des FB mit der Bereitstellung einer Schablone (Template), welches HIER heruntergeladen werden kann. Es wird angeregt, innerhalb der Abteilungen, in welchen personenbezogene Daten gesammelt u. verarbeitet werden, ein Datenregister („Liste der Datensätze“) selbständig zu führen. Die zur Verfügung gestellte Schablone kann innerhalb der Abteilungen entsprechend den Anforderungen auch modifiziert oder erweitert werden.

Die Führung eines Datenregisters erfolgt eigenverantwortlich innerhalb der Abteilungen. Inbesondere wird empfohlen, Angaben zum Ort der Datenspeicherung, zu den techn.-organisatorischen Maßnahmen der Datensicherung, zur Dauer der Aufbewahrung, zu den Personen mit Zugriffsrechten und zur Kontaktadresse im Falle späterer Nachfragen darin zu vermerken.

Desweiteren finden Sie HIER ein Formular des Datenschutzbeauftragten („Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Verantwortlicher“). Für Doktorarbeiten, Masterarbeiten, Bachelorarbeiten und Seminararbeiten separat (also insgesamt 4-fach) wird gebeten, dieses Formular ausgefüllt, aus jeder Abteilung mit personenbez. Daten heraus an den Datenschutzbeauftragten zu senden. Es muss nicht für jede einzelne Arbeit ein Formular versandt werden, sondern das Formular dient jeweils als „Klammer“ für die darunter fallenden einzelnen Arbeiten in einer Abteilung.

Die Begutachtung von Ethikanträgen (Kurz- oder Langanträgen) beginnt immer zum 15. und 30. eines Monats. Die Begutachtungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

WICHTIG: Bitte fügen Sie beim Einreichen Ihres Antrags in die Betreffzeile der E-Mail UNBEDINGT das Wort "Ethikantrag" (OHNE WEITERE ZUSÄTZE!) ein. Sonst wird Ihr Antrag beim automatischen Sortieren übersehen und möglicherweise nicht rechtzeitig bearbeitet.

Es gibt 2 Antragsformate: Langantrag und Kurzantrag. Für Studien mit besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. chronisch Kranken, Kindern u. Jugendlichen, Klinikpatient*innen, Heimbewohner*innen, etc. ) muss ein Langantrag gestellt werden.

Desweiteren gibt es die Möglichkeit, in Form eines Ergänzungsantrags eine Ergänzung (od. Änderung) einer früher bereits begutachteten Studie einzureichen. Hierbei sind die Änderungen im früheren Antragstext gelb zu markieren. Ein Ergänzungsantrag setzt voraus, dass keine wesentlichen Änderungen bzgl. der Belastung der Proband*innen, der Erhebung besonders sensibler persönlicher Daten oder des Datenschutzes (Umgang mit den Daten) durchgeführt  werden.

Ferner bitten wir, die Information zur Irrelevanz von Ethikvoten zu beachten. Hier sind Studiensituationen beschrieben, in denen kein spezielles Votum und somit keine Antragstellung bei der EK vonnöten sind. Beachten Sie hierzu den Formbrief Irrelevanz von Ethikvoten. Die Einstufung der Studie in diese Kategorie erfolgt durch den*die Studienleiter*in, er*sie ist auch für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.

Antragsberechtigt für eine Studie sind hauptverantwortliche Studienleiter*innen, welche Mitglieder des FB 05 der Goethe-Universität sind. Dies sind im Regelfall am FB 05 beschäftigte Professoren*innen mit permanenter Institutsadresse, Apl.-Professoren*innen, sowie während der gesamten Zeit der geplanten Studie am FB 05 beschäftigte Habilitierte oder Promovierte.

Der*die Antragsteller*in muss für die Rekrutierung und Untersuchung der Proband*innen verantwortlich sein. Überdies können nur Anträge für Studien bearbeitet werden, wo die Rekrutierung und Untersuchung der Proband*innen im deutschen Rechtsraum erfolgt.

Bitte achten Sie vor der Einsendung inbesondere darauf,

1) dass im Aufklärungsbogen für die Proband*innen eine dauerhafte Institutsadresse des*der am Fachbereich ansässigen hauptverantwortlichen Studienleiter*in angegeben ist (nicht bloß die Adresse des Studierenden oder die eines betreuenden PostDocs, bitte Festnetz- und keine Handynummern). Der*die Antragsteller*in muss antragsberechtigt sein.
Die Aufklärung sollte beispielsweise das Logo der Goethe-Universität enthalten, wodurch zusätzlich kenntlich gemacht wird, dass die Verantwortlichkeiten für die Studie im Kontext der Universität wahrgenommen werden.
Die Aufklärung sollte Information darüber enthalten, wann man sich über Resultate der Studie informieren kann. Sie  sollte ferner eine ungefähre Angabe zum Zeitpunkt der Löschung der Daten (oder der personenbezogenen Information darin) enthalten.

2) dass in der Betreffzeile der E-Mail das Wort „Ethikantrag“ steht (ohne weitere Zusätze!) und dass die E-Mail von einem E-Mail-Account der Goethe-Universität versandt wird (Google-Mail etc. wird nicht angenommen!).

3) dass die Größe der Anhänge 4 MB nicht überschreitet und diese möglichst in einer Datei zusammengefasst sind. Bitte keine alten Dateiformate wie *.doc verwenden, sondern stattdessen *.docx!

4) dass der Aufklärungstext für die Proband*innen allgemein verständlich ist.

5) dass  Personen, die besonders schutzberechtigt sind (z.B. chronisch Kranke, Kinder u. Jugendliche, Klinikpatient*innen, etc.), ausreichend und verständlich über die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Belastung durch die Studie aufgeklärt werden.

6) dass Video- u. Tonaufnahmen im Rahmen von Studien sobald wie möglich anonymisiert (z.B. durch Transkription) und gelöscht werden sollten.

7) dass Sie zuvor geprüft haben, ob überhaupt ein Ethikantrag gestellt werden muss (s. Hinweise zu „Irrelevanz von Ethikvoten")

8) dass sich die üblichen Bearbeitungszeiten auf die Zeit ab Einreichungsdeadline (also ab 15. oder 30. eines Monats) beziehen.

9) dass kein Abhängigkeitsverhältnis der Proband*innen (was deren freiwillige Teilnahme betrifft) bei der Rekrutierung bestehen sollte. Dies betrifft die Art der Ansprache oder Kontaktierung der Proband*innen durch eine rekrutierende Person. Ggf. ist dieser Punkt im Antrag zu erläutern und kurz darzustellen, sodass daraus hervorgeht, dass keine die freiwillige Teilnahme der Proband*innen beeinträchtigende Abhängigkeit besteht.

10) dass bei MRT-Studien im Aufklärungsbogen für die Proband*innen darauf hingewiesen wird, dass im Falle von Auffälligkeiten dies den Pbn mitgeteilt wird mit dem Hinweis, es ggf. medizinisch abklären zu lassen.


Die Ethikkommission hat die Aufgabe, an dem Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaften (FB 05) der Goethe-Universität Frankfurt geplante psychologische und sportwissenschaftliche Forschungsvorhaben auf ihre ethischen Aspekte hin zu prüfen, insofern diese nicht in die Zuständigkeit einer medizinischen Ethikkommission (bspw. des Fachbereichs 16) fallen. Das Letztere ist der Fall, wenn sie überwiegend medizinische Fragestellungen verfolgen (bspw. im Sinne des Arzneimittelgesetzes oder des Medizinproduktegesetzes) oder die körperliche Integrität von Menschen oder Tieren verletzt wird, beispielsweise durch Medikamentengabe, Verletzung der Haut, Strahlenbelastung.

Die Ethikkommission berät die Mitglieder des Fachbereichs in Fragen der Forschungsethik. Die Ethikkommission berät und gibt ggf. eine Stellungnahme ab. Die ethische Verantwortung des/der verantwortlichen Forschers/Forscherin bleibt dabei unberührt.

Die Ethikkommission und ihre Mitglieder sind bei der Wahrung ihrer Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag ein an: klein@psych.uni-frankfurt.de
Die Mailadresse ethikkommission@psych.uni-frankfurt.de nicht mehr verwenden!

Vorsitz der lokalen Ethikkommission

Prof. Dr. Andreas Klein (Vorsitzender)
Prof. Dr. Robert Gugutzer (Stellvertretender Vorsitz)
klein@psych.uni-frankfurt.de
gugutzer@sport.uni-frankfurt.de