Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus acht Mitgliedern. Ihm gehören vier Vertreterinnen/Vertreter der Professorengruppe, ein Vertreter/ eine Vertreterin der Studierenden, zwei Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und –mitarbeiter und einem Vertreter der technisch-administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Die Mitglieder der Professorengruppe sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und –mitarbeiter sollen ihre Lehrleistung überwiegend in dem Studiengang erbringen, für den der Prüfungsausschuss zuständig ist. Die studentischen Mitglieder müssen in einem Studiengang Psychologie immatrikuliert sein.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden nebst einer Stellvertreterin/einem Stellvertreter auf Vorschlag der jeweiligen Gruppen vom Fachbereichsrat gewählt. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der anderen Mitglieder zwei Jahre, Verlängerungen der Amtszeit sind zulässig.

Der Prüfungsausschuss wählt aus der Mitte der ihm angehörenden Professorinnen/Professoren oder ihrer Stellvertreterinnen/Stellvertreter eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die bzw. der Vorsitzende führt die Geschäfte des Prüfungsausschusses. Sie/er lädt zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses ein und führt bei allen Beratungen und Beschlussfassungen den Vorsitz. In der Regel soll in jedem Semester mindestens eine Sitzung des Prüfungsausschusses stattfinden. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn dies mindestens zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses fordern.

Der Prüfungsausschuss tagt nicht öffentlich. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, an den mündlichen Modulprüfungen als Zuhörerinnen und Zuhörer teilzunehmen und an den schriftlichen Modulprüfungen beizuwohnen sowie in schriftliche Modulprüfungsergebnisse einzusehen.

Der Prüfungsausschuss kann Anordnungen, Festsetzungen von Terminen und andere Entscheidungen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen mit rechtlich verbindlicher Wirkung durch Aushang am Prüfungsamt oder andere geeignete Maßnahmen bekannt machen.

Aufgaben des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt sind für die Organisation der Prüfungen zuständig. Sie achten auf die Einhaltung der Ordnung für den Studiengang. Der Prüfungsausschuss entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, die nicht durch Ordnung oder Satzung einem anderen Organ oder Gremium oder der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen sind.

Dem Prüfungsausschuss obliegen in der Regel insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entscheidung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorprüfung
  • Festlegung der Prüfungszeiträume und der Prüfungstermine für die Modulprüfungen
  • Festlegung der Meldefristen für die Modulprüfungen
  • Festlegung der Rücktrittsfristen
  • Organisation der Anrechnung von außerhalb der jeweils geltenden Ordnung für den Studiengang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
  • Anregungen zur Reform des Studiums und der Prüfungen gegenüber dem Fachbereichsrat

Der Prüfungsausschuss berichtet jährlich dem Fachbereichsrat über die Entwicklung der Studienzeiten, die Nachfrage nach einzelnen Modulen, die Verteilung der Noten der Abschlussarbeitenarbeiten sowie die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten und gibt Anregungen für eine Anpassung der Ordnung für den Studiengang.


Gemeinsamer Prüfungsausschuss Bachelor & Master Psychologie


Prüfungsausschussvorsitzender für den Bachelorstudiengang Psychologie:

Prof. Dr. Martin Schultze


Prüfungsausschussvorsitzender für den Masterstudiengang Psychologie:

Prof. Dr. Andreas Frey


 
Mitglieder des gemeinsamen Prüfungsausschusses Stellvertreter/-in
Gruppe der Professor*innen Gruppenvertretung Professor*innen:
Prof. Dr. Martin Schultze Prof. Dr. Andreas Klein
Prof. Dr. Andreas Frey  
Prof. Dr. Sabine Windmann  
Prof. Dr. Regina Vollmeyer  
   
Gruppe der wiss. Mitarbeiter*innen  
Dr. Sandro Wiesmann Sophie Rüger, M.Sc.
Dr. Sabine Fabriz Apl.-Prof. Stephan Bongard
   
Gruppe der Studierenden  
Jenny Oloff Melissa Hoffmann
   
Gruppe der admin.-techn. Mitarbeiter*innen  
Silvia Weis Jerina Ptak

Prüfungsausschuss KliPPs

Prüfungsausschussvorsitzender für den Masterstudiengang KliPPs: Prof. Dr. Holger Horz

 
Mitglieder des Prüfungsausschusses KliPPs
Stellvertreter/-in
Gruppe der Professor*innen Gruppenvertretung Professor*innen:
Prof. Dr. Martin Schultze Prof. Dr. Sonja Rohrmann
Prof. Dr. Ulrich Stangier  
Prof. Dr. Yee Lee Shing  
   
   
Gruppe der wiss. Mitarbeiter*innen  
Apl.-Prof. Dr. Regina Steil Kai Nehler, M.Sc.
   
   
Gruppe der Studierenden  
Marvin Ten Antonia Reichmuth
   
Gruppe der admin.-techn. Mitarbeiter*innen  
Silvia Weis Jerina Ptak

Studienkommission

Mitglieder der Studienkommission
Stellvertreter/-in
Vorsitz: Studiendekan Prof. Dr. Holger Horz
 
   
Gruppe der Professor*innen  
Prof. Dr. Andreas Frey;  Prof. Dr. Sabine Windmann
   
Gruppe der wiss. Mitarbeiter*innen  
Marvin Schröder Dr. Miriam Hansen 
   
Gruppe der Studierenden  
Marvin Ten  Leila Zacharias
Antonia Reichmuth Merit Stützer
Ida Brandt Jenny Oloff
   
Gruppe der admin.-techn. Mitarbeiter*innen  
Bettina Schultz Martina Siebert