Nach der Zulassung
Vor Semesterbeginn
Es geht los!
- Start ins Studium
- Vor- und Brückenkurse
- Orientierungsveranstaltung
- Vorlesungsverzeichnis
- Stundenplan
- Unistart
Das erste Semester
Im Studienverlauf
- Profilbildung
- Auslandssemester
- Urlaubssemester
- Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen
- Gute wissenschaftliche Praxis
- Karriereplanung
Wichtige Regelungen
Semesterbeitrag

Kosten
Semesterbeitrag Sommersemester 2021
Beachten Sie bitte: Eine Rückmeldung zum Sommersemester 2021 für bereits eingeschriebene Studierende ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag für dieses Semester in voller Höhe bei der Goethe-Universität fristgerecht eingegangen ist und keine Rückmeldesperre besteht!
Sollte der Semesterbeitrag nicht bis 31. Januar 2021 bei der Universität eingegangen sein, kann dieser noch in der Nachfrist bis 28. Februar 2021 entrichtet werden, allerdings mit einem Säumniszuschlag von 30 €. Dieser Säumniszuschlag wird gleichfalls fällig, wenn der Semesterbeitrag bis 31. Januar 2021 nur anteilig entrichtet wurde und hier noch eine Restsumme aussteht!
Für neu zugelassene Bewerber gelten die im Zulassungsbescheid angegebenen Zahlungsfristen!
Dieser Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag zum RMV-Semesterticket und zur Verbesserung umweltgerechter studentischer Mobilität | 216,30 EUR |
Beitrag zur Semesterticket Erweiterung Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) | 5,72 EUR |
Beitrag zur Semesterticket Erweiterung VGWS | 0,75 EUR |
Beitrag zum Palmengarten-AStA-Semesterticket | 1,10 EUR |
Beitrag zum Sozial-/Kulturticket | 1,55 EUR * |
Beitrag zum Campus-Bike | 1,50 EUR |
Beitrag zum AStA-Härtefonds | 0,60 EUR |
Beitrag Studierendenschaft | 10,90 EUR |
Beitrag zum Studentenwerk | 81,50 EUR |
Verwaltungskostenbeitrag | 50,00 EUR |
Gesamtbeitrag: | 369,92 EUR |
Sollte der Semesterbeitrag nach dem 31. Januar 2021 eingehen, werden zusätzlich 30,- Euro fällig (Säumnisgebühr), d.h. der Gesamtbeitrag inklusive Säumnisgebühr beträgt 399,92 EUR. Die Nachfrist der Rückmeldung zum Sommersemester 2021 beginnt am 1. Februar 2021 und endet am 28. Februar 2021.
* Auf den Seiten des AstA Frankfurt finden Sie weitere Informationen zum Kultur- sowie Sozialticket.
Rückmeldung und Bankverbindung finden sie hier.
Hinweise
RMV-AStA-Semesterticket
Alle Studierende zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Betrag für das RMV-ASTA-Semesterticket. Dafür gilt der elektronische Studienausweis (Goethe-Card) ein ganzes Semester lang als Fahrkarte.
Alle im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einbezogenen Verkehrsmittel können benutzt werden. Ausnahme: IC-, EC- und ICE-Züge.
Semesterticket-Härtefond
Das MainSWerk bearbeitet im Auftrag des AStA der Goethe-Universität die Anträge auf Rückerstattung des Semestertickets.
Antragsformulare und Richtlinien finden Sie online oder im
Beratungszentrum des Studentenwerks Frankfurt am Main
Hörsaalzentrum, Goethe-Universität Campus Westend
Theodor-W.-Adorno-Platz 5
60323 Frankfurt
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 9:00-17:00
Freitag 9:00-15:00
Telefon: 069 / 798 23088
Email: haertefonds@studentenwerkfrankfurt.de