Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen der Universität, vertreten durch die/den PräsidentIn, und dem Personalrat, vertreten durch die/den Vorsitzende/n. Sie folgen in der Normenhierarchie nach Gesetz und Tarifvertrag, können deren Regelungen also zwar nicht abbedingen, aber Spielräume innerhalb dieser Regelungen zugunsten der Beschäftigten nutzen. Für die Dienststelle, für die sie geschlossen werden, haben sie Rechtskraft, sind also für alle verbindlich. Sie stellen für den Personalrat ein wichtiges Instrument dar, zugunsten der Beschäftigten Regelungen für die Arbeitsverhältnisse verbindlich mit der Dienststelle zu vereinbaren und dann auch durchsetzen zu können.

Alle derzeit gültigen Dienstvereinbarungen

In Planung und in Vorbereitung

sind Dienstvereinbarungen zu folgenden Themen:

  • Novellierung der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit
  • Dienstvereinbarung Interne Weiterbildung