Nutzungsauflagen
- Corona bedingte Hygiene- und Verhaltensregeln zur Nutzung der Sportstätten --> UNTERWEISUNG ALLER TEILNEHMERINNEN
- Den Anweisungen des Lehr-, Aufsichts-, u. technischen Personals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von Veranstaltungen führen, bzw. mit Hausverbot belegt werden.
- Der Zugang zum Hallenbereich erfolgt grundsätzlich über den Haupteingang (Foyer). Der Zutritt durch die Fluchttüren ist nicht gestattet.
- Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden, die nicht im Außenbereich benutzt werden --> HALLENSCHUHREGELUNG
- In den Gebäuden des ZfH und den Schulturnhallen ist das Rauchen verboten!
- Die Nachweispflicht für die Zugangsberechtigung liegt bei den Teilnehmern.
- Im Fitnessraum (Halle 5) gilt die --> KRAFTRAUMORDNUNG
- In der Schwimmhalle gilt die --> SCHWIMMBADORDNUNG
- Auf den Tennisplätzen 1,2,3 und 4 gilt die -->TENNISPLATZORDNUNG