Häufige Fragen während des Studiums (BA10)


Allgemeines
 

Wie finde ich heraus, welche Modulzuordnung eine Veranstaltung hat?

Die Modulzuordnungen sind im Vorlesungsverzeichnis angegeben. Bei kooptierten Veranstaltungen aus anderen Instituten kann es jedoch vorkommen, dass nur die Modulzuordnungen des anderen Fachs angegeben sind. Sie finden die AVL-Zuordnungen dann am schwarzen Brett gegenüber dem Geschäftszimmer und auf der Website des Instituts:

http://www.uni-frankfurt.de/55553449/lehrveranstaltungen


Einführung (Modul B1)

 

Wann muss ich die Seminare besuchen?

Die Einführung in die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (B1.1) sollten Sie im ersten Semester besuchen. Sie wird nur im Wintersemester angeboten. Die Einführung in die Literaturtheorie (B1.2) sollte im darauffolgenden Semester besucht werden. Sie wird nur im Sommersemester angeboten.

Ebenfalls im ersten Semester sollten Sie unbedingt die obligatorische Orientierungsveranstaltung besuchen. In dieser Veranstaltung wird der Aufbau des Studiums erklärt, und ihr Besuch ist Voraussetzung für den Abschluss des Bachelorstudiums.

 

Muss ich ein Tutorium besuchen?

Das Tutorium ist Teil der Veranstaltung und muss auf jeden Fall in demjenigen Semester besucht werden, in dem auch das Seminar besucht wird.

 

Der Termin der Einführung in die AVL oder des zugehörigen Tutoriums überschneidet sich mit einer Veranstaltung meines Nebenfachs. Was tun?

Überschneidungen sind ärgerlich, aber leider nicht zu vermeiden. Findet die obligatorische Einführung Ihres Hauptfachs zur gleichen Zeit wie eine Veranstaltung im Nebenfach statt, sollten Sie diejenige Ihres Hauptfachs vorziehen und sich nach Ausweichmöglichkeiten in der Studienberatung des Nebenfachs erkundigen.


Sprachnachweise (Modul B2)

 

Welche dritte Fremdsprache soll ich lernen? / Ich habe schon in der Schule eine erlernt.

Falls Sie in der Schule noch keine dritte Fremdsprache erlernt haben, suchen Sie sich selbst eine Sprache aus, in der Sie zwei Semester lang Sprachkurse an der Uni oder anderen Institutionen belegen. Empfehlenswert ist Latein. Möglich ist jede Literatursprache außer Englisch, Französisch und Ihrer Muttersprache. Damit absolvieren Sie Modul B2.

Falls Sie in der Schule bereits eine dritte Fremdsprache erlernt haben – z.B. mit dem Abitur das Latinum erworben haben oder Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist –, kann Ihnen diese Leistung anerkannt werden, so dass Sie keinen weiteren Spracherwerb nachweisen müssen. Wenden Sie sich zur Anerkennung mit den entsprechenden Zeugnissen an die Studienberatung der Mitarbeiter des Instituts für AVL. 

 

Bietet die AVL Sprachkurse für B2 an? Falls nein, wo kann ich eine dritte Fremdsprache lernen?

Das Institut für AVL bietet selbst keine Sprachkurse an, die Sie für B2 anrechnen lassen können. Die Kurse „Sprachen der Kritik“ I und II gehören zum Modul B3. Sie müssen sich also selbst Ihre Sprachkurse aus externen Angeboten heraussuchen.

Dabei können Sie sich unter anderem an die folgenden Stellen wenden:

  • die Fachbereiche der Goethe-Universität: Institut für Klassische Philologie (Latein, Altgriechisch, Neugriechisch); Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam (Arabisch, Osmanisch, Persisch, Syrisch, Türkisch); Institut für Katholische Theologie (Latein); Institut für Sinologie (Chinesisch); Institut für Japanologie (Japanisch); Institut für Judaistik (Hebräisch); Institut für Skandinavistik (Dänisch, Norwegisch, Schwedisch); Institut für Romanistik (Baskisch, Italienisch, Katalanisch, Portugiesisch, Spanisch) Bitte erkundigen Sie sich bei den genannten Instituten, ob Sie als AVL-Student*in berechtigt sind, an den Sprachkursen teilzunehmen, und welche Sprachvoraussetzungen Sie ggf. bereits mitbringen müssen!
  • das Internationale Studien- und Sprachenzentrum (ISZ) (Arabisch, Chinesisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Schwedisch, Türkisch) http://www.uni-frankfurt.de/43662553/Fremdsprachen
  • das Instituto Cervantes (Spanisch) http://frankfurt.cervantes.es/de/start.shtm
  • die Volkshochschule Frankfurt (Altgriechisch, Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Finnisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Latein, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch)  https://www.vhs.frankfurt.de/DesktopDefault.aspx/tabid-6/

Sprachen der Kritik (Modul B3)

 

Wie gut muss ich Englisch und Französisch sprechen, um die Kurse zu besuchen?

Sie sollten beide Sprachen gut lesen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Fähigkeiten in den jeweiligen Sprachen ausreichen, empfiehlt es sich, am Seminar teilzunehmen und die Klausur zu schreiben, ohne sich zur Prüfung anzumelden. Damit verschaffen Sie sich die Möglichkeit, das Lesen und Übertragen nötigenfalls noch einmal zu üben, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden.

Sind Sie einmal angemeldet, können Sie insgesamt 3 Mal zur Prüfung antreten (zur regulären Prüfung, zum Nachholtermin im selben Semester, sowie – nach nochmaligem Besuch des Seminars – zum Termin im Folgesemester).

Um sich einen besseren Überblick über die Sprachanforderungen zu verschaffen, können Sie sich hier ein Blatt mit Beispielübersetzungsaufgaben aus Sprachen der Kritik I und II herunterladen: [Beispielaufgabe PDF]


Wahlpflicht (Module B4(I), B4(II), Q1(I), Q1(II))

 

Welche Kurse muss ich im Wahlpflichtbereich besuchen?

Zunächst müssen Sie sich für jeweils eines der beiden Module, B4(I) Literatur und Sprachen oder B4(II) Literatur, Philosophie sowie Q1(I) Literatur, Kunst und Medien oder Q1(II) Literatur in Institutionen, entscheiden. Sie besuchen dann zwei Veranstaltungen zum jeweiligen Modul oder so viele Veranstaltungen, bis Sie 9 CP gesammelt haben.

Die Veranstaltungen können Sie entweder aus dem Angebot des Instituts (s. Vorlesungsverzeichnis) oder, mit gewissen Vorgaben, aus dem Angebot anderer Institute wählen. Veranstaltungen aus anderen Instituten müssen von der/dem Modulbeauftragten anerkannt werden.

Eine Übersicht über die kooptierten Veranstaltungen aus anderen Instituten können Sie dem schwarzen Brett und der Website entnehmen:

http://www.uni-frankfurt.de/55553449/lehrveranstaltungen

 

Welche Module aus anderen Fächern werden in den Wahlpflichtmodulen anerkannt?

Anerkannt werden alle im Vorlesungsverzeichnis der AVL aufgelisteten Veranstaltungen. Die Modulzugehörigkeit kann dem Vorlesungsverzeichnis, dem schwarzen Brett oder der Website des Instituts entnommen werden:

http://www.uni-frankfurt.de/55553449/lehrveranstaltungen

Darüber hinaus können Sie alle im Rahmen von B4(I), B4(II), Q1(I) und Q1(II) in der Bachelorprüfungsordnung aufgelisteten Module und die zugehörigen Veranstaltungen besuchen:

https://www.pgks.de/ordnungen/allgemeine-und-vergleichende-literaturwissenschaft-hf-fachbereich-10-neuere-philologien-bachelor/

Weitere Veranstaltungen können in Ausnahmefällen bei fachlicher Kompatibilität von der/dem Modulbeauftragten als Prüfungsleistungen genehmigt werden, falls die Veranstaltungsleitung dem Besuch der Veranstaltung zustimmt.

Module des Nebenfachs können nicht im Wahlpflichtbereich angerechnet werden

 

Wie kann ich mir die Leistungen aus dem Wahlpflichtbereich anerkennen lassen?

Für das institutseigene Angebot erwerben Sie wie gewohnt einen Schein.

Wenn Sie eine Veranstaltung in einem anderen Institut besuchen, gelten die Prüfungsbedingungen des anderen Instituts (Anmeldung, Prüfungstermine, Scheinvergabe, etc.). Lassen Sie sich anschließend von der Seminarleitung einen Schein ausstellen. Diesen legen Sie zusammen mit einem AVL-Schein für das entsprechende Modul bei der/dem Modulbeauftragten vor. Mit dem übertragenen Schein können Sie sich beim Prüfungsamt die Leistung verbuchen lassen.

Die Anerkennung von institutsexternen und kooptierten Veranstaltungen muss rechtzeitig (bis zur Mitte der laufenden Vorlesungszeit) mit dem/der Modulbeauftragten abgesprochen werden. Keine Veranstaltung kann ohne diese Absprache angerechnet werden, es sei denn, das Seminar ist mit der entsprechenden Modulbezeichnung auf der Liste der kooptierten Seminare verzeichnet:

http://www.uni-frankfurt.de/55553449/lehrveranstaltungen


Allgemeine Literaturwissenschaft (Modul B5)

 

Welche Scheine muss ich in Modul B5 erwerben?

Das Modul B5 besteht aus zwei Teilen: B5.1 Ästhetik und Poetik und B5.2 Rhetorik und Hermeneutik.  Zum Abschluss des Moduls müssen Sie an beiden Modulteilen erfolgreich teilgenommen haben.

Die Modulprüfung läuft kumulativ ab. Sie müssen sowohl eine große Hausarbeit schreiben, die Sie aus den anderen Modulprüfungen kennen, als auch eine kleine Hausarbeit. Die kleine Hausarbeit dient zur Überprüfung der Arbeit in den Lesegruppen und sollte auf dieser aufbauen.

In welcher Veranstaltung Sie die kleine und die große Hausarbeit schreiben, steht Ihnen frei. Empfohlen wird jedoch, sie nicht gleichzeitig in einer Veranstaltung zu schreiben.

 

Was hat es mit den Lesegruppen auf sich?

Zu jeder Veranstaltung aus Modul B5 gehört eine obligatorische, selbstorganisierte Lesegruppe. Sie bilden selbständig mit anderen Teilnehmern der Veranstaltung eine Lesegruppe, in der Sie die Möglichkeit haben, den Stoff der Veranstaltung zu vertiefen, indem Sie die Seminartexte weiter diskutieren oder weitere Texte aus dem Themenfeld des Seminars lesen. Zur Orientierung dienen die Große Leseliste und ggf. die Hinweise der Seminarleitung.


Praktika (Modul B6)

 

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Um einen Praktikumsplatz müssen Sie sich selbst kümmern. Berücksichtigen Sie, dass gerade in großen Verlagen und Rundfunkanstalten die Wartezeiten oft mehrere Jahre betragen können. Kümmern Sie sich also frühzeitig um einen Praktikumsplatz.

 

Wo kann ich das Praktikum absolvieren?

Ideal sind Praktikumsplätze, die fachlich einschlägig sind, Ihnen einen Einblick in potentielle Berufsfelder oder eine Vertiefung von Schlüsselkompetenzen erlauben. Daher bieten sich Praktikumsplätze in privaten oder staatlichen Kultur- und Bildungsinstitutionen, in Kulturmanagement und Publizistik, Verlagen, Rundfunksendern, Theatern, Bibliotheken und Museen besonders an. Praktika sind im In- und Ausland möglich.

Wenn Sie Zweifel haben, ob ein potentieller Praktikumsplatz diese Kriterien erfüllt, können Sie auf das Beratungsangebot der/des Praktikumsbeauftragten zurückgreifen.

 

Wie lange soll das Praktikum dauern?

Das Praktikum sollte einen Umfang von mindestens 2 Monaten (360 Arbeitsstunden) haben. Sie können das Praktikum im Block absolvieren, es über das Studium verteilen oder mehrere kürzere Praktika zusammenfassen. Es wird empfohlen, das Praktikum in den ersten beiden Studienjahren während der Semesterferien zu absolvieren.

 

Kann ich mir ein früheres Praktikum oder andere berufspraktische Tätigkeiten anrechnen lassen?

Praktikumsäquivalente Leistungen, d.h. eine Berufsausbildung, berufspraktische Tätigkeiten oder freie journalistische, übersetzerische und schriftstellerische Arbeiten können auf Antrag schriftlich anerkannt werden, um das Praktikum zu ersetzen.

Wenn Sie vor Ihrem Studium bereits ein Praktikum absolviert haben, das den Anforderungen der Prüfungsordnung entspricht, kann dieses ebenfalls anerkannt werden. Sprechen Sie mit der/dem Praktikumsbeauftragten.

 

Kann ich ein Praktikum im Ausland absolvieren und wie wird dies gefördert? 

Selbstverständlich können Sie das obligatorische Praktikum auch im Ausland absolvieren. Eine finanzielle Unterstützung für diese Zeit kann durch das Erasmus+  Programm beantragt werden.

Siehe auch: http://www.uni-frankfurt.de/38298690/internships

 

Wie kann ich mir mein Praktikum anerkennen lassen?

Der/dem Praktikumsbeauftragten (oder, nach Absprache, einem anderen Institutsmitglied der AVL) müssen ein Praktikumsbericht, ein Praktikumszeugnis, das die Dauer des Praktikums und die Tätigkeitsfelder dokumentiert, sowie der Modulschein B6 vorgelegt werden. Den unterschriebenen Modulschein können Sie anschließend dem Prüfungsamt zum Verbuchen vorlegen.

 

Wie soll der Praktikumsbericht aussehen?

Der Praktikumsbericht sollte einen Umfang von 5-10 Seiten haben. Er wird nicht benotet, dient der Dokumentation und der Reflexion Ihrer Tätigkeiten und sollte eine Beschreibung der Institution, Ihrer Aufgaben und eine Bewertung Ihrer Erfahrungen enthalten. Darüber hinaus obliegt die Gestaltung des Berichts Ihnen – weitere formale Vorgaben gibt es nicht.


Qualifikationsmodule (Module Q1-3)

 

Muss ich für den Besuch der Qualifikationsmodule mein Basisstudium abgeschlossen haben?

Teilnahmescheine können Sie in den Qualifikationsmodulen auch ohne den Abschluss des Basisstudiums erwerben.

Zudem gelten für die einzelnen Qualifikationsmodule unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, die Sie der Prüfungsordnung entnehmen können. Q1 und Q2 setzen den Abschluss von B1-4, Q3 den Abschluss von B1-5 voraus. Das Praktikum (B6) muss erst am Ende des Studiums abgeschlossen sein.


Bachelorarbeit (Abschlussmodul)

 

Wie und wann kann ich mich zur Bachelorprüfung anmelden?

Den Termin der Anmeldung bestimmen Sie in Absprache mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer, mit der/dem auch das Thema besprochen werden muss. Für die Anmeldung benötigen Sie ein unterschriebenes Formular von Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin, das erst nach ausführlicher Absprache ausgestellt werden kann!

Die Anmeldung kann jederzeit beim Prüfungsamt erfolgen, sobald Sie 90 CP gesammelt haben.

 

Ich möchte meine Bachelorarbeit unter einem anderen Titel einreichen als dem in der Anmeldung angegebenen.

Um den Titel der Bachelorarbeit zu ändern, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer Prüferin/Ihres Prüfers, die bestätigt, dass das bearbeitete Thema unverändert geblieben ist. Dieses Schreiben reichen Sie zusammen mit der Arbeit ein. Der Ausdruck einer Email genügt.

 

Wer ist prüfungsberechtigt?

Eine Liste der prüfungsberechtigten Institutsmitglieder können Sie der Website entnehmen:

http://www.uni-frankfurt.de/49127377/Pruefungsberechtigte

 

Welche formalen Vorgaben gibt es für die Bachelorarbeit?

Der Umfang der Arbeit soll zwischen 30 und 40 Standardseiten (1800 Zeichen pro Seite) betragen. Üblich ist eine Formatierung in den Fonts Times New Roman oder Arial, Punktgröße 12 (ausgenommen Fußnoten, Langzitate etc.), bei 1,5-fachem Zeilenabstand. Ein Korrekturrand ist nicht notwendig.

Die Bachelorarbeit muss zusätzlich zum Haupttext ein Deckblatt, eine Gliederung, ein Literaturverzeichnis und eine Plagiatserklärung enthalten. Eine Vorlage für die Plagiatserklärung finden Sie hier:

https://www.uni-frankfurt.de/49131220/Eidesstattliche-Erklaerung.pdf

Für das Deckblatt gibt es keine graphische Vorlage, es müssen aber alle Daten zur Person, zur Arbeit, zu Fach und Universität aufgeführt werden.


Modulprüfungen: Anmeldung und Abgabe

 

Wie kann ich mich zu den Modulprüfungen anmelden?

Die Anmeldung zur Prüfung in allen Veranstaltungen der AVL erfolgt elektronisch über das LSF.

Auf den Seiten des HRZ finden Sie einen Link zur Prüfungsverwaltung sowie eine Anleitung zur Prüfungsan- und abmeldung:

http://www.rz.uni-frankfurt.de/43948665/20_Services_Studierende?legacy_request=1

Die elektronische Anmeldung ist nicht möglich bei kooptierten Seminarveranstaltungen, d.h. bei Seminaren, die von Dozent*innen aus anderen Instituten angeboten werden. In diesem Fall lassen Sie sich einen entsprechenden Schein ausstellen. Am besten eignet sich dafür ein Schein aus dem Fach, in dem Sie das kooptierte Seminar besucht haben. Auf Grundlage dieses Scheins kann Ihnen der/die Modulbeauftragte einen regulären AVL-Schein ausstellen.

Die Modulscheine für den Bachelorstudiengang können unter diesem Link auf der Seite des Prüfungsamts heruntergeladen werden.

Wie viele Versuche habe ich, um eine Modulprüfung zu bestehen? Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe bzw. verpasse?

Sie haben drei Versuche, um eine Modulprüfung zu bestehen. Nachdem Sie sich zur Prüfung angemeldet haben, gilt automatisch der erste Prüfungstermin. Verpassen Sie diesen oder bestehen die Prüfung nicht, werden Sie automatisch zum Nachholtermin angemeldet. Wenn Sie auch diesen nicht wahrnehmen oder nicht bestehen, müssen Sie die Veranstaltung oder eine äquivalente Veranstaltung unmittelbar noch einmal besuchen. Dann bleibt Ihnen noch ein Versuch, zu dem Sie sich dann jedoch erneut anmelden müssen.

 

Wie soll ich meine Hausarbeit/meinen Essay formatieren? Welche wissenschaftlichen Standards und Anforderungen gelten für Hausarbeiten und Essays?
Hinweise zur Formatierung Ihrer Arbeiten, zum wissenschaftlichen Arbeiten und korrekter Zitierweise finden Sie auf den Merkblättern des Instituts:


 

Kann ich mir mein Seminar auch für andere Module anerkennen lassen als für diejenigen, für die das Seminar ausgezeichnet worden ist?

Grundsätzlich sind die Modulzuordnungen für die Seminare verbindlich. In begründeten Einzelfällen können die Seminare jedoch für weitere Module geöffnet werden. Dazu muss zu Beginn des Semesters eine entsprechende Anfrage an den/die Modulbeauftragte/n gerichtet werden, der/die dann darüber entscheidet. Ab Mitte des Semesters werden grundsätzlich keine weiteren Öffnungen der Seminare mehr vorgenommen.

 

Wie werden mir Kreditpunkte für die Teilnahme an einem Seminar verbucht? Wie hängt das mit der Modulprüfung zusammen?

Unabhängig davon, ob Sie in einem Seminar die Modulprüfung absolvieren oder nicht, müssen Sie Studienleistungen (z.B. ein Referat, einen Expertenbeitrag oder einen Essay) für die aktive Teilnahme erbringen. Diese sind die Voraussetzung für einen Teilnahmeschein ohne Modulprüfung, aber auch für die Zulassung zur Modulprüfung. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Teilnahme und die Studienleistungen in jedem Fall ans Prüfungsamt gemeldet werden.

Die Meldung Ihrer aktiven Teilnahme ans Prüfungsamt kann auf zwei Wegen erfolgen. Viele Dozent*innen lassen am Ende des Semesters Teilnehmerlisten herumgehen, auf die Sie sich immer eintragen sollten – es sei denn, Sie möchten in dem Seminar weder eine Hausarbeit schreiben noch einen Teilnahmeschein erwerben. Diese Teilnehmerlisten werden dem Prüfungsamt von den Dozent*innen übermittelt und Ihre Teilnahme wird elektronisch verbucht. Wenn es in einem Seminar keine Teilnehmerlisten geben sollte und/oder Sie alle Scheine zur Sicherheit auch selbst sammeln möchten, können Sie sich darüber hinaus einen Teilnahmeschein auf Papier ausstellen lassen, mit dem Sie bei Vorlage beim Prüfungsamt ebenfalls Ihre Kreditpunkte für die Teilnahme verrechnen lassen können.

Die Modulscheine für den Bachelorstudiengang können unter folgendem Link auf der Seite des Prüfungsamts heruntergeladen werden:

Unabhängig davon, ob Sie sich auf einer Teilnehmerliste eingetragen haben, müssen Sie sich trotzdem selbst beim Prüfungsamt für die Modulprüfung (Hausarbeit) anmelden. Auch eine Anmeldung bei und Absprache mit Ihrem/Ihrer Dozent*in ersetzt nicht die Anmeldung im elektronischen Prüfungsverwaltungssystem!


Auslandsaufenthalte

 

Welche Austauschprogramme bietet das Institut für AVL?

Das Institut für AVL unterhält ein Erasmus-Austauschprogramm mit der Université Paris Diderot (Paris VII), der Università di Bologna und der Università degli studi di Napoli L'Orientale. Pro Jahr stehen für Bologna und Neapel jeweils bis zu vier, für Paris bis zu 2 Plätze zur Verfügung. Die Dauer des Aufenthalts beträgt 1-2 Semester.

 

Wann muss ich mich bewerben?

Die offizielle Bewerbungsfrist an der GU endet immer zum 1. Februar des laufenden Jahres und bezieht sich auf Studienaufenthalte im darauffolgenden akademischen Jahr (Winter- und Sommersemester). Fällt der 1. Februar auf einen Samstag oder Sonntag, ist der darauffolgende erste Montag im Februar Stichtag.

Es ist ratsam, sich möglichst früh mit den Möglichkeiten und Erfordernissen eines Studiums im Ausland auseinanderzusetzen. Hierzu stehen Ihnen das International Office und die Erasmus-Programmbeauftragten Ihrer Fachbereiche zur Verfügung.

 

Gibt es weitere Möglichkeiten, an ausländischen Universitäten zu studieren? 

Es ist ebenso möglich, sich für die Austauschprogramme Ihrer Nebenfächer zu bewerben. Sofern Restplätze zur Verfügung stehen, können Sie Programme von Fächern nutzen, die nicht von Ihnen studiert werden.

Zudem existieren Direktaustauschprogramme mit einer Reihe von Universitäten: http://www.uni-frankfurt.de/38298535/direktaustausch_studyabroad

Grundsätzlich können Sie auch Kontakt zu Universitäten aufnehmen, mit denen aktuell noch keine Kooperation besteht, und Ihren Aufenthalt selbst organisieren.

 

Wie finanziere ich den Aufenthalt im Ausland? 

Die Förderung durch das Erasmus-Programm beinhaltet eine finanzielle Unterstützung, deren Höhe vom Zielland abhängt. Die Monatsrate reicht von mind. 150€ zu mind. 250€. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Förderung durch das Auslandsbafög zu beantragen oder einen Bildungskredit aufzunehmen. Zudem existieren unterschiedliche Stipendien, die das Studium im Ausland fördern. Beachten Sie hierzu auch die Website des International Office.

 

Kann ich ein Praktikum im Ausland absolvieren und wie wird dies gefördert? 

Selbstverständlich können Sie das obligatorische Praktikum auch im Ausland absolvieren. Eine finanzielle Unterstützung für diese Zeit kann durch das Erasmus+  Programm beantragt werden.

Siehe auch: http://www.uni-frankfurt.de/38298690/internships

 

Wo kann ich mich noch informieren? 

Für die Beratung innerhalb der AVL steht jeweils ein/e Auslandsbeauftragte/r zu Ihrer Verfügung.

Das International Office ist die zentrale Anlaufstelle, wenn Sie ein Studium oder Praktikum im Ausland planen.

http://www.uni-frankfurt.de/38298490/studyabroad

Des Weiteren stehen Ihnen die jeweiligen Programmbeauftragten der einzelnen Fachbereiche zur Verfügung.

http://www.uni-frankfurt.de/51566438/Erasmus-PartnerHS-und-FB-Koord.pdf

 


Alte und neue Studienordnung

Was hat es mit den neuen Kürzeln BA10 und BA17 auf sich?

Mit dem Wintersemester 2017/18 wird eine neue Bachelorordnung () eingeführt, für die wir das Kürzel BA17 verwenden. Für alle Studierenden des BA AVL, die vor diesem Wintersemester mit dem Studium begonnen haben, gelten weiterhin die alten Modulbezeichnungen (BA10) sowie die alte Studienordnung.

 

Wie lange kann man den Bachelor AVL noch auf der alten Studienordnung BA10 studieren?

Alle AVL-Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen haben, können ihr Studium noch bis einschließlich Wintersemester 2021/2022 nach den bisherigen Regelungen fortsetzen bzw. beenden.

 

Ist es möglich, in die neue Studienordnung zu wechseln?

Ja, ein Wechsel in die neue Studienordnung ist möglich. Dazu informieren Sie zunächst per E-Mail das Prüfungsamt und die/den Modulbeauftragte/n über Ihren Wunsch, in die neue Studienordnung zu wechseln. Die/der Modulbeauftragte kann Ihnen dann ein Dokument ausstellen, mit dem Ihre bereits erbrachten Leistungen aus der alten Studienordnung in die neue Studienordnung übertragen werden können.