Gästetaxe:

Der Unterkunftgeber ist für die Durchführung der Meldung aller Gäste in seinem Beherberungsbetrieb, die Eintragung ins Gästeverzeichnis sowie die Meldung an die Meldebehörde verantwortlich.

Seminargruppen ab 8 Personen müssen dazu die Sammelliste gem. § 12 Abs. 2 Meldegesetz dem Gastgeber zur Erfüllung der Auskunftspflicht übergeben.

Familien und Einzelpersonen unterliegen gemäß § 5 Abs. 3 dem Meldegesetz und müssen das Urlaubsdatenblatt dem Gastgeber übergeben.


Gästetaxe zahlen alle Personen ab 14 Jahren

Pro Person und Nacht
ab 01.12.2022    3,90 €
ab 01.12.2024    4,40 €

Seminargruppen haben die Möglichkeit eine Reduzierung der Gästetaxe zu beantragen. Hierbei zahlen Betreuer/Leiter den vollen Gästetxepreis von 3,90 € pro Nacht und der ermäßigte Preis für Schüler/Studenten beträgt 1,50 € pro Nacht.

Sollten Sie eine Ermäßigung der Gästetaxe wünschen, bitte ich Sie, das "Formular Schul- bzw. Studienaufenthalt“ im Original (mit Unterschrift und Institutsstempel versehen) direkt vor Ort bei Frau Wüstner abzugeben. Ansonsten müssen wir die reguläre Gästetaxe berechnen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Mittelberg unter Vermietung und Gästemeldewesen.


Belegungsliste

Bitte senden Sie uns 6 Wochen vor Reiseantritt die Belegungsliste ausgefüllt zurück. Unsere Musterbelegungsliste finden Sie HIER.