Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung
Kurzbeschreibung
Inhalte und Schwerpunkte |
Der Masterstudiengang „Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen“ nimmt die römischen Provinzen im Allgemeinen und die Provinzen des Westteils des Imperium Romanum im Besonderen ins Blickfeld und zwar von ihrer Einrichtung bis zum Ende des weströmischen Reiches (ca. 250 v. – ca. 500 n. Chr.). Dabei geht es um die gesamten auf uns gekommenen Hinterlassenschaften der betreffenden Jahrhunderte, d. h. Zeugnisse der materiellen, geistigen und religiösen Kultur, ebenso wie um Daten zu den naturräumlichen Gegebenheiten. Ziel des Faches ist es, den Studierenden den vielfältigen Quellenbestand in einer kohärenten und gut strukturierten Auswahl zur Kenntnis zu bringen. Materielle Quellen werden zum erheblichen Teil durch archäologische Ausgrabungen dokumentiert und vermehren sich mit jeder neuen Grabung; Schriftquellen liegen in Form der Textcorpora antiker Autoren und als Inschriften in Stein und Bronze sowie als Kursivinschriften auf verschiedensten Materialien vor (Papyri, Schrifttäfelchen, Pinselinschriften, Graffiti, usw.). Darauf aufbauend wird versucht, das vergangene Leben in den gegebenen geographischen und zeitlichen Räumen so umfassend wie möglich aus der Sicht der Antike nachzuzeichnen. Das Studium des Faches „Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen“ versetzt die Studierenden in die Lage, selbständig in theoretisch fundierter und methodisch angemessener Art und Weise mit dem Quellenbestand umzugehen, die einzelnen Quellengattungen kritisch zu beurteilen und einzuordnen. Der Masterstudiengang zielt darauf, das im Bachelorstudium erworbene Fachwissen zu vertiefen und auszubauen, die Fähigkeit, selbständig wissenschaftlich zu denken und zu argumentieren weiter zu entwickeln sowie Zeitmanagement und effiziente Arbeitsorganisation einzuüben.
|
Ausführliche Beschreibung |
Informationen des Fachbereichs Ordnung
|
Abschluss |
Master of Arts Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen |
Regelstudienzeit |
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungen und der Masterarbeit zwei Semester. |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Studienbeginn |
Der Studiengang kann sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. |
Studienfachberatung |
Prof. Dr. Markus Scholz
Norbert-Wollheim-Platz 1 IG-Farben-Haus, Zimmer 5.412 60629 Frankfurt am Main Tel.: +49-(0)69-798-32267 (Sekr.)
M.Scholz@em.uni-frankfurt.de
|
nach oben
Zulassungsbedingungen
Zugangsvoraussetzungen |
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang ‚Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen‘ sind:
- a) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen oder in der gleichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern oder
b) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen oder in der gleichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern oder c) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder d) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.
In den Fällen von b), c) und d) kann die Zulassung unter der Auflage der Erbringung zusätzlicher Studien- und Modulprüfungen bis zur Gleichwertigkeit mit dem Bachelorstudiengang ‚Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen‘ an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main im Umfang von maximal 60 CP erteilt werden. Bei Abschlüssen eines sechssemestrigen Studiengangs sind Auflagen im Umfang von 60 CP zu erteilen. An den Modulen AGRP-MA-M 1, AGRP-MA-M 2 und AGRP-MA-M 4 kann erst teilgenommen werden, wenn die oder der Studierende Auflagen im Umfang von mindestens 30 CP erfüllt hat. Die Erteilung der Auflagen erfolgt im Benehmen mit der Akademischen Leitung. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 8 der Rahmenordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften.
Ist die Note des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses schlechter als „befriedigend“ (3,0), müssen Bewerberinnen und Bewerber an einem Beratungsgespräch mit einer prüfungsberechtigten Professorin oder einem prüfungsberechtigten Professor des Faches AGRP teilnehmen. Das Gespräch wird von dieser oder diesem dokumentiert. Die Teilnahme am Gespräch wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich bestätigt. Zum Beratungsgespräch wird in angemessener Frist eingeladen. Wer nicht erscheint, hat keinen Anspruch auf Anberaumung eines neuen Termins.
- Motivationsschreiben (2- bis 3-seitig) mit Darstellung der fachlichen Eignung und den Gründen für die Wahl des Masterstudienganges
- Nachweis von Kenntnissen in Latein (Latinum), Englisch und einer weiteren, modernen fachrelevanten Fremdsprache (Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch oder Arabisch).
In Ausnahmefällen können auf Antrag entsprechende Kenntnisse anderer Sprachen anerkannt werden. Über die Ausnahme entscheidet die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unter Heranziehung der akademischen Leitung des Studiengangs; die oder der Studierende ist zu hören. Sofern der Nachweis der Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Zulassung zum Masterstudiengang noch nicht erbracht werden kann, werden die geforderten Sprachkenntnisse als Auflagen erteilt.
- das Curriculum (universitärer Werdegang) mit Diploma-Supplement
- Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
|
Vorläufige Zulassung |
Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nachgewiesen werden.
|
Zulassungsmodus |
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung. |
nach oben
Bewerbung
Einzureichende Unterlagen |
- Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
- Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
- Falls Sie Ihren grundständigen Studiengang noch nicht abgeschlossen haben:
- Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote - Immatrikulationsbescheinigung für den noch nicht abgeschlossenen Studiengang
- Motivationsschreiben
- Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen
- Lebenslauf bzw. Curriculum (universitärer Werdegang) mit Diploma-Supplement
- Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
- Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
- Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
- Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
|
Bewerbungsfrist |
01.06. - 31.08. für das Wintersemester 01.12. - 28.02. für das Sommersemester
|
Bewerbungsadresse |
Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge
|
nach oben